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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 02.03.2010 - 13 S 243/09   

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https://dejure.org/2010,20162
LG Duisburg, 02.03.2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,20162)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02.03.2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,20162)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02. März 2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,20162)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus LG Duisburg, 02.03.2010 - 13 S 243/09
    Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind in die Abrechnung regelmäßig eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters als Mindestangaben aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 371/04 - NZM 2005.737, 738).

    Eine getrennte Kostenerhebung ist insoweit gar nicht möglich, sodass die Beklagte berechtigt war, bei der Abrechnung eine Wirtschaftseinheit zu Grunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - NZM 2005, 737; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Auflage, V Rdnr. 238).

    Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind in die Abrechnung regelmäßig eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters als Mindestangaben aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 371/04 - NZM 2005.737, 738).

    Eine getrennte Kostenerhebung ist insoweit gar nicht möglich, sodass die Beklagte berechtigt war, bei der Abrechnung eine Wirtschaftseinheit zu Grunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - NZM 2005, 737; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Auflage, V Rdnr. 238).

  • LG Hamburg, 13.02.1997 - 307 S 170/96
    Auszug aus LG Duisburg, 02.03.2010 - 13 S 243/09
    Nur inhaltliche (materielle) Fehler können einen Anspruch auf Neuerteilung einer Abrechnung nicht rechtfertigen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 13.02.1997 - 307 S 170/96 - NZM 1999, 408; Bittner, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2009, § 259 Rdnr. 32).

    Nur inhaltliche (materielle) Fehler können einen Anspruch auf Neuerteilung einer Abrechnung nicht rechtfertigen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 13.02.1997 - 307 S 170/96 - NZM 1999, 408; Bittner, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2009, § 259 Rdnr. 32).

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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09   

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https://dejure.org/2010,8270
LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,8270)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.03.2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,8270)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. März 2010 - 13 S 243/09 (https://dejure.org/2010,8270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Die Fraunhofer-Studie ist eine geeignete Schätzgrundlage für den Mietwagennormaltarif

  • Wolters Kluwer

    Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs für die Anmietung eines Klasse 5 PKW; Eignung der Erhebung "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation als Grundlage ...

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fraunhofer erweist sich als geeignete Schätzungsgrundlage für die Schätzung des Normaltarifs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Dass demgegenüber von Teilen der Rechtsprechung auch weiterhin auf den Schwacke-Mietpreisspiegel zurückgegriffen wird und der Bundesgerichtshof wiederholt die grundsätzliche Geeignetheit des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens gem. § 287 ZPO bejaht hat (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 2.2.2010 - VI ZR 139/08 und VI ZR 7/09), führt vorliegend zu keiner anderen Bewertung.

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit stets darauf hingewiesen, dass die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, der Klärung bedarf, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 2.2.2010 - VI ZR 7/09 m.w.N.).

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Im Ansatz zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auf der Grundlage von §§ 7, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG vom Haftpflichtversicherer des Schädigers nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383 f).

    Anders als das Amtsgericht im Wege der grundsätzlich zulässigen Schätzung (§ 287 ZPO) festgestellt hat, bewegen sich die in Rechnung gestellten Mietwagenkosten nicht im Bereich des Normaltarifs, also des Tarifs der regelmäßig für Selbstzahler Anwendung findet und daher unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet wird (vgl. hierzu BGH VersR 2005, 239).

  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Mietet der Geschädigte jedoch wie hier ein klassentieferes Fahrzeug an und vermeidet dadurch Mietwagenkosten in Höhe der ersparten Eigenbetriebskosten, braucht er keinen Abzug hinzunehmen, da die Vorteilsausgleichung den Schädiger nicht unbillig entlasten soll (OLG Hamm NJW-RR 1999, 1119 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    gg) Da die Kammer in mehreren Prozessen aufgrund einer Auswertung beider Erhebungen sowie unter Berücksichtigung der oben zitierten Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Schwacke-Mietpreisspiegel Werte enthält, die den hier maßgeblichen regionalen Marktpreis nur unvollkommen abbilden, während die ermittelten Preise der Fraunhoferstudie jedenfalls den hiesigen regionalen Markt sehr viel realistischer wiedergeben, sieht sich die Kammer auch daran gehindert, den marktüblichen Normaltarif aus einem arithmetischen Mittel beider Erhebungen zu gewinnen, wie es teilweise favorisiert wird (vgl. etwa Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.12.2009 - 4 U 294/09 - 83).
  • BGH, 10.05.1963 - VI ZR 235/62

    Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Richtig ist zwar, dass die ersparten Kosten des eigenen Fahrzeugs im Wege des Vorteilsausgleichs von den Mietwagenkosten abzuziehen sind, wenn ein Mietwagen nicht nur für kurze Zeit und für eine unterdurchschnittliche Fahrstrecke in Anspruch genommen wird (BGH NJW 1963, 1399).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Zwar werden auch von Teilen der Rechtsprechung (vgl. etwa Saarländisches Oberlandesgericht aaO; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1540 ff.; vgl. aber auch OLG Stuttgart NJW-Spezial 2009, 570) Einwendungen gegen die Erhebung des Fraunhofer-Instituts vorgebracht, die sich teilweise auch nach Auffassung der Kammer als beachtenswert erweisen.
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 6 U 6/09

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Maßgeblicher Mietpreisspiegel

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Die zugrunde liegenden offenen Erhebungen lassen den Verwendungszweck der Preisanfragen klar erkennen und unterliegen damit der besonderen Manipulationsgefahr (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678 ff.; OLG Jena RuS 2009, 181; OLG München RuS 2008, 439; LG Fulda, Urteil vom 19.6.2009 - 1 S 15/09; vgl. weitere Nachweise bei BGH NJW 2009, 58 ff.).
  • LG Saarbrücken, 16.10.2009 - 13 S 171/09

    Anwendung der Fraunhofer-Studie zur Ermittlung des Normaltarifs bei Mietwagen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Die Erhebung "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation erweist sich bei den hiesigen regionalen Verhältnissen als geeignete Grundlage für die Schätzung eines Normaltarifs zur Anmietung eines KFZ (Ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Urteil vom 16.10.2009, Az.: 13 S 171/09).
  • LG Fulda, 19.06.2009 - 1 S 15/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Schätzgrundlage bei einem Ersatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Die zugrunde liegenden offenen Erhebungen lassen den Verwendungszweck der Preisanfragen klar erkennen und unterliegen damit der besonderen Manipulationsgefahr (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678 ff.; OLG Jena RuS 2009, 181; OLG München RuS 2008, 439; LG Fulda, Urteil vom 19.6.2009 - 1 S 15/09; vgl. weitere Nachweise bei BGH NJW 2009, 58 ff.).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.03.2010 - 13 S 243/09
    Dass demgegenüber von Teilen der Rechtsprechung auch weiterhin auf den Schwacke-Mietpreisspiegel zurückgegriffen wird und der Bundesgerichtshof wiederholt die grundsätzliche Geeignetheit des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens gem. § 287 ZPO bejaht hat (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 2.2.2010 - VI ZR 139/08 und VI ZR 7/09), führt vorliegend zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

  • LG Saarbrücken, 15.09.2017 - 13 S 59/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Abrechnung auf Totalschadensbasis; Vertrauen

    Danach erscheint der Kammer im Wege des nach § 287 ZPO gebotenen Schätzungsermessens ein Zuschlag von 15 % auf die vom Fraunhofer-Institut ermittelten Normaltarife - wie sie vorliegend auch das Erstgericht vorgenommen hat - als angemessen (vgl. im Einzelnen Urteile der Kammer vom 6. August 2010 - 13 S 53/10, vom 9. April 2010 - 13 S 238/09, vom 26. März 2010 - 13 S 243/09, vom 26. Februar 2010 - 13 S 240/09, und vom 16. Oktober 2009 - 13 S 171/09).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 20/23

    Schätzung von Mietwagenkosten

    bb) Für die hiesige Region sind die Schwächen der offenen Preiserhebung der Schwackeliste wiederholt gutachterlich bestätigt worden (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 26. März 2010 - 13 S 243/09 -, Rn. 9, juris).
  • LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 132/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten auf der

    Dies gilt allerdings nur, soweit es sich um "Zusatzkosten" handelt, mithin solche Kosten, die in den vom Fraunhofer-Institut ermittelten und der Schadensberechnung zugrunde zu legenden Mietwagenpreisen nicht enthalten sind (vgl. Kammer, Urteile vom 26.03.2010 - 13 S 243/09, juris und vom 06.08.2010 - 13 S 53/10, juris).
  • LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte

    Denn eine Eigenersparnis kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, die vom Bundesgerichtshof gebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11, VersR 2013, 730 m.w.N.), bei Anmietung eines Fahrzeugs einer niedrigeren Gruppe - wie hier - nicht in Betracht (vgl. Kammer, Urteil vom 26.03.2010 - 13 S 243/09, juris m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 06.08.2010 - 13 S 53/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten im

    Als geeignete Schätzgrundlage im Saarland erweist sich für den hier maßgeblichen Zeitraum die "Fraunhofer Liste 2008", soweit deren Tarife um einen Zuschlag von 15 % angehoben werden (so schon Kammer, Urteil vom 26.03.2010 - 13 S 243/09).
  • LG Saarbrücken, 04.11.2016 - 13 S 63/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit überhöhter

    Die Grundsätze, auf die sich die Erstrichterin bezogen hat, und die Berechnung der Mietwagenkosten entsprechen der ständigen Rechtsprechung der Kammer, von der abzugehen der vorliegende Fall keinen Anlass gibt (vgl. Kammer, Urteile vom 26.03.2010 - 13 S 243/09, juris; vom 06.08.2010 - 13 S 53/10, juris und vom 05.07.2013 - 13 S 66/13, NZV 2014, 320).
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