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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11   

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LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11 (https://dejure.org/2011,16871)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.05.2011 - 13 S 25/11 (https://dejure.org/2011,16871)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11 (https://dejure.org/2011,16871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Kommt es beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, das zuvor bis zum Stillstand abgebremst worden ist, tritt die Betriebsgefahr des stehenden Fahrzeugs bei der Haftungsabwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG nur dann vollständig zurück, wenn das Verschulden des Rückwärtsfahrenden durch besondere Umstände erschwert ist (Fortführung Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 61/10).

    Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen, denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, Schaden-Praxis 2011, 106 und zuletzt Urteil vom 10.12.2010 aaO, jeweils mwN.).

    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm - wie hier - der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO und vom 13.12.2010 aaO, jeweils mwN.).

    Auf die Dauer des Stillstandes kommt es insoweit nicht an (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 aaO).

    Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr kommt in Fällen wie dem vorliegenden nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Rückwärtsfahrenden durch besondere Umstände erschwert ist (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 aaO; vgl. auch Urteil vom 13.12.2010 aaO).

  • LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10

    AGB: Ausschluss von § 536a BGB zulässig!

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Unter diesen Umständen hätte ein Idealfahrer bereits den Beginn der Fahrbewegung als Reaktionsaufforderung für eine Bremsung genutzt (vgl. nur Kammer, Urteil vom 10.12.2010 - 13 S 58/10).

    Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen, denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, Schaden-Praxis 2011, 106 und zuletzt Urteil vom 10.12.2010 aaO, jeweils mwN.).

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte im Totalschadensfall - wie hier - nur Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen, auch wenn er das beschädigte Fahrzeug weiter benutzt (vgl. BGHZ 171, 287, 289 f.; Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09, NJW 2010, 2722).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Die von der Berufung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Weiternutzungsdauer ist im Streitfall nicht einschlägig, da sie sich ausschließlich auf die Fälle der Abrechnung auf Reparaturkostenbasis bezieht (vgl. nur BGHZ 178, 338 ff mwN.).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte im Totalschadensfall - wie hier - nur Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen, auch wenn er das beschädigte Fahrzeug weiter benutzt (vgl. BGHZ 171, 287, 289 f.; Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09, NJW 2010, 2722).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337; Urteil vom 23.09.1986 - VI ZR 136/85 - VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337; Urteil vom 23.09.1986 - VI ZR 136/85 - VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 136/85

    Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Wildunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337; Urteil vom 23.09.1986 - VI ZR 136/85 - VersR 1987, 158, 159 mwN.; BGHZ 113, 164, 165).
  • LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08

    Besondere Sorgfaltspflichten beim Öffnen der Fahrzeugtür auf öffentlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
    Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird der Anscheinsbeweis widerlegt, wenn nachgewiesen ist, dass der Fahrzeugführer seiner Pflicht nachgekommen ist, in ständiger Bremsbereitschaft zu fahren (vgl. dazu Kammer, Urteil vom 29.05.2009 - 13 S 181/08, NJW-RR 2009, 1250 mwN.) und sein Fahrzeug vorkollisionär zum Stillstand gebracht hat.
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    unter Benutzung von Warnzeichen - früher unterbrochen oder notfalls ganz zurückgestellt, wenn er eine Kollision bis zum vollständigem Abschluss des Ausparkvorgangs nicht sicher ausschließen konnte (vgl. Kammer, Urteile vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66, und vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12, NJW-RR 2013, 541).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer findet § 9 Abs. 5 StVO auf Parkplätzen, denen - wie hier - der eindeutige Straßencharakter fehlt, und die daher allein dem ruhenden Verkehr dienen, keine unmittelbare Anwendung (vgl. Urteile vom 9. Juli 2010 aaO; vom 27. Mai 2011 aaO; vom 10. Februar 2012 aaO und vom 19. Oktober 2012 aaO, jeweils m.w.N.; ebenso OLG Koblenz, ZfS 2000, 80 f.; OLG Hamburg, VRS 98, 223; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 StVO Rn. 51, jeweils m.w.N.; ähnlich OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255; tendenziell a.A. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 33 m.w.N.).

    Denn den Rückwärtsfahrenden trifft eine vergleichsweise höhere Sorgfaltspflicht als den Vorwärtsfahrenden, da wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse dem Rückwärtsfahren eine höhere Gefahr innewohnt als dem Vorwärtsfahren (vgl. Kammer, Urteil vom 27. Mai 2011 aaO m.w.N.).

    Besondere Umstände, die ein Zurücktreten der Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs rechtfertigen könnten, sind nicht nachgewiesen (vgl. hierzu Kammer, Urteil vom 27. Mai 2011 aaO).

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Entsprechend der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO muss er sich deshalb so verhalten, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann (vgl. Kammerurteile vom 10. Februar 2012 aaO; 27. Mai 2011 - 13 S 25/11 - und 10. Dezember 2010 aaO).

    Denn der Verkehrsverstoß des Erstbeklagten wiegt nicht so schwer, dass die mitwirkende Betriebsgefahr auf Klägerseite ganz dahinter zurücktreten müsste (vgl. zur Haftungsverteilung auch die Kammerurteile vom 7. Mai 2010 aaO, vom 10. Dezember 2010 aaO - und vom 27. Mai 2011 aaO).

  • LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14

    Kfz-Unfall: Haftung eines Fahrschülers; Haftungsverteilung bei Kollision auf

    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm - wie der Erstrichter zutreffend und in der Berufung nicht angegriffen festgestellt hat - der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO; vom 10.12.2010 aaO und vom 27.05.2011 - 13 S 25/11, jeweils m.w.N.).

    Zwar traf den Zeugen ... die Pflicht, in ständiger Bremsbereitschaft zu fahren (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 27.05.2011 aaO und vom 10.02.2012 aaO).

  • LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 70/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Parkbucht

    Ein Zurücktreten dieser Betriebsgefahr kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu Parkplatzunfällen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Unfallgegners durch besondere Umstände erschwert ist (Kammer, Urteile vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66; vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12, RuS 2013, 199; vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, NJW-RR 2013, 1249 und vom 18. Juli 2014 - 13 S 75/14, NZV 2014, 572).
  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

    Alleine aus dem Umstand, dass ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug vor der Kollision zum Stehen gebracht hat, folgt nicht, dass dieser damit den Nachweis geführt hat, sämtlichen sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten Genüge getan zu haben (entgegen LG Saarbrücken, Urt. v. 29. Mai 2009, 13 S 181/08, NJW-RR 2008, 1250; LG Saarbrücken, Urt. v. 27. Mai 2011, 13 S 25/11, juris Rn. 14 und LG Saarbrücken, Urt. v. 7. Mai 2010, 13 S 14/10, juris Rn. 19).

    Der Gegenauffassung, wonach auf Parkplätzen ausschließlich § 1 Abs. 2 StVO Anwendung finden soll (so OLG Oldenburg, Urt. v. 12.12.1991 - 14 U 57/91, VersR 1993, 496; LG Saarbrücken, Urt. v. 12.02.2010 - 13 S 239/09, juris Rn. 12; LG Saarbrücken, Urt. v. 27.05.2011 - 13 S 25/11, juris Rn. 12; AG Dieburg, Urt. v. 07.09.2005 - 21 C 48/05, SP 2006, 53; AG Stolzenau, Urt. v. 04.04.1997 - 3 C 551/95, SP 1997, 242; AG Lahnstein, Urt. v. 05.12.2001 - 2 C 472/01, SP 2002, 266) vermag das Gericht nicht zu folgen.

    24 Soweit zum Teil die Auffassung vertreten wird, dass derjenige, der sein Fahrzeug jedenfalls vorkollisionär zum Stehen gebracht hat, den Nachweis geführt hat, die sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Pflichten eingehalten zu haben (so LG Saarbrücken, Urt. v. 29.05.2009 - 13 S 181/08, NJW-RR 2008, 1250; LG Saarbrücken, Urt. v. 27.05.2011 - 13 S 25/11, juris Rn. 14; LG Saarbrücken, Urt. v. 07.05.2010 - 13 S 14/10, juris Rn. 19), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 181/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vorwärts in eine Parklücke

    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm - wie hier - der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO; vom 10.12.2010 aaO und vom 27.05.2011 - 13 S 25/11, jeweils mwN.).

    Denn sie hat gegen ihre Pflicht verstoßen, in ständiger Bremsbereitschaft zu fahren (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. Kammer, Urteile vom 29.05.2009 - 13 S 181/08, NJW-RR 2009, 1250 m.w.N. und vom 27.05.2011 aaO).

  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    Ein Zurücktreten dieser Betriebsgefahr kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu Parkplatzunfällen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Unfallgegners durch besondere Umstände erschwert ist (Kammer, Urteile vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66; vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12, RuS 2013, 199; vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, NJW-RR 2013, 1249 und vom 18. Juli 2014 - 13 S 75/14, NZV 2014, 572).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Vorfahrtsregelungen auf einem dem öffentlichen

    Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr kommt deshalb auch bei Vorfahrtsverletzungen auf Parkplätzen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Unfallgegners durch besondere Umstände erschwert ist (vgl. Kammer, Urteile vom 27.05.2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66, und vom 19.10.2012 - 13 S 122/12, RuS 2013, 199).
  • AG Darmstadt, 29.11.2012 - 316 C 140/11

    Hälftige Haftung beim beiderseitigen Rückwärtsfahren

    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass diese Vorschrift nicht dem Schutz des aus einer gegenüberliegenden Parklücke ausparkenden dient (LG Braunschweig, Urteil vom 29.06.2010, 7 S 490/09 juris Rdnr. 31; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.07.2010, 13 S 61/10, LG Saarbrücken, Urteil vom 27.05.2011, 13 S 25/11, juris Rdnr. 12) schließt sich das Gericht dieser Auffassung nicht an (wie hier: AG Bad Segeberg, Urteil vom 06.10.2011, 17 C 100/11, juris Rdnr. 21, AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, 4 C 59/11 juris Rdnr. 17; LG Kleve, Urteil vom 11.11.2009, 5 S 88/09, juris Rdnr. 13; LG Bad Kreuznach, Urteil vom 25.07.2007, 1 S 29/07, juris Rdnr. 8).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 29.08.2012 - 13 S 25/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53022
LG Potsdam, 29.08.2012 - 13 S 25/11 (https://dejure.org/2012,53022)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29.08.2012 - 13 S 25/11 (https://dejure.org/2012,53022)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29. August 2012 - 13 S 25/11 (https://dejure.org/2012,53022)
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