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   LG Duisburg, 28.03.2006 - 13 S 334/05   

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https://dejure.org/2006,6999
LG Duisburg, 28.03.2006 - 13 S 334/05 (https://dejure.org/2006,6999)
LG Duisburg, Entscheidung vom 28.03.2006 - 13 S 334/05 (https://dejure.org/2006,6999)
LG Duisburg, Entscheidung vom 28. März 2006 - 13 S 334/05 (https://dejure.org/2006,6999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter zahlt keine Kaution - Nach drei Jahren ist der Anspruch des Vermieters verjährt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kautionsanspruch: Verjährungsfrist beträgt drei Jahre

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Mietkaution kann auch verjähren

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 195, 551 BGB
    Verjährung des Anspruchs auf Kautionszahlung

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 195 BGB
    Verjährung des Anspruchs auf Kautionszahlung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kaution für Mietwohnung zahlen - Verjährung nach drei Jahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Mietkaution kann verjähren - Anspruch auf Mietkaution verjährt nach drei Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 774
  • ZMR 2006, 533
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Karlsruhe, 10.04.1992 - 9 S 224/91

    Mietminderung bei Verwahrlosung des Gebäudes; Verwirkung des Anspruchs auf

    Auszug aus LG Duisburg, 28.03.2006 - 13 S 334/05
    Soweit vertreten wird, dass der Anspruch auf Zahlung der Kaution auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses noch geltend gemacht werden kann (vgl. LG Karlsruhe WuM 1992, 367; Blank in Schmidt-Futterer, 8. Aufl., § 551 Rn 47), so folgt daraus nur, dass in der verspäteten Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung der Kaution nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen Treu und Glauben gesehen werden kann (LG Karlsruhe a.a.O.).
  • KG, 03.03.2008 - 22 W 2/08

    Raummiete: Verjährungsbeginn für den Anspruch auf Zahlung der Mietsicherheit

    Da die Bankbürgschaft entsprechend der Vereinbarung in § 6 Nr. 6.1 des Mietvertrages am 1. Juli 2003 zu leisten war, war der Anspruch seit diesem Tag mit der Folge des Verjährungsbeginns fällig (vgl. LG Darmstadt NJW-RR 2007, 1516 = NZM 2007, 801; LG Duisburg NZM 2006, 774; AG Charlottenburg GE 2007, 451; Ehlert in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Edition 7 (2007), § 551 Rn. 45; Herrlein NJW 2007, 1249 [1250; IV.]), wie auch der Beklagte zu Recht geltend macht.
  • LG Bochum, 11.05.2010 - 11 S 291/09

    Anspruch auf Sicherheitsleistung unterliegt der Verjährung!

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts unterliegt auch die mietvertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung der Verjährung (KG NZM 2009, 743; LG Duisburg NZM 2006, 774, LG Darmstadt NJW-RR 2007, 1516; Sternel III Rn. 161a).
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