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   LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08   

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LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08 (https://dejure.org/2008,15760)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.06.2008 - 13 S 39/08 (https://dejure.org/2008,15760)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 13 S 39/08 (https://dejure.org/2008,15760)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt: NJW 2006, 1726 m.w.N.), die zur Frage der Abtretung von unfallbedingten Schadensersatzansprüchen an Mietwagenunternehmer ergangen ist, bedarf es zur geschäftsmäßigen Übernahme der Schadensregulierung der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG, und zwar auch dann, wenn die Schadensersatzforderungen nur erfüllungshalber abgetreten werden und die eingezogenen Beträge auf die Forderungen gegen die Kunden verrechnet werden.

    Anders aber als in den Fällen, in denen sich auch der Bundesgerichtshof für die Wirksamkeit der Abtretung entschieden hatte (vgl. BGH NJW 2006, 1726; BGH NJW 2005, 3570; BGH NJW-RR 2005, 1371; BGH VersR 2005, 241), liegt der hier streitigen Abtretungserklärung gerade nicht die ausdrückliche Erklärung zugrunde, dass die Abtretung lediglich zur Sicherung der Forderung des Klägers gegen seine Kunden dienen sollte.

    In Übereinstimmung mit der Ansicht des Bundesgerichtshofs, der ebenfalls nur auf die Einziehung der Forderung abstellt (vgl. BGH NJW 2006, 1726), geht die Kammer deshalb davon aus, dass ein Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG nicht davon abhängt, ob ein weitergehender Prüfauftrag gewollt war.

    Denn allein die vorgenommene formale Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben und die hierzu ergangenen Rechtsprechungsgrundsätze genügt nicht (vgl. BGH NJW 2006, 1726, vgl. auch: Urteil der Kammer vom 4.4.1997, 13A S 116/96).

  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    Anders aber als in den Fällen, in denen sich auch der Bundesgerichtshof für die Wirksamkeit der Abtretung entschieden hatte (vgl. BGH NJW 2006, 1726; BGH NJW 2005, 3570; BGH NJW-RR 2005, 1371; BGH VersR 2005, 241), liegt der hier streitigen Abtretungserklärung gerade nicht die ausdrückliche Erklärung zugrunde, dass die Abtretung lediglich zur Sicherung der Forderung des Klägers gegen seine Kunden dienen sollte.

    Dieser Annahme steht nicht entgegen, dass der Ersatz des Schadens letztlich durch den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer erfolgen soll und ein praktisches Bedürfnis die Mitwirkung des Unternehmers zur Vereinfachung der Schadensabwicklung zulässig macht (vgl. BGH VersR 2005, 241).

    Ihm stünde dann das legitime Interesse zur Seite, zur Durchsetzung seines vertraglichen Anspruchs die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwerten, ohne dass dies als unerlaubte Rechtsbesorgung zu werten wäre (BGH VersR 2006, 283; NJW 2005, 3570; NJW-RR 2005, 1371; VersR 2005, 241; VersR 2004, 1062; VersR 2003, 656).

  • BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04

    Erlaubnispflicht der Geltendmachung von abgetretenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    Anders aber als in den Fällen, in denen sich auch der Bundesgerichtshof für die Wirksamkeit der Abtretung entschieden hatte (vgl. BGH NJW 2006, 1726; BGH NJW 2005, 3570; BGH NJW-RR 2005, 1371; BGH VersR 2005, 241), liegt der hier streitigen Abtretungserklärung gerade nicht die ausdrückliche Erklärung zugrunde, dass die Abtretung lediglich zur Sicherung der Forderung des Klägers gegen seine Kunden dienen sollte.

    Ihm stünde dann das legitime Interesse zur Seite, zur Durchsetzung seines vertraglichen Anspruchs die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwerten, ohne dass dies als unerlaubte Rechtsbesorgung zu werten wäre (BGH VersR 2006, 283; NJW 2005, 3570; NJW-RR 2005, 1371; VersR 2005, 241; VersR 2004, 1062; VersR 2003, 656).

  • BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04

    Unterlassungsanspruch ; Rechtsberatung; Kfz-Sachverständiger ; Gutachterkosten ;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    Anders aber als in den Fällen, in denen sich auch der Bundesgerichtshof für die Wirksamkeit der Abtretung entschieden hatte (vgl. BGH NJW 2006, 1726; BGH NJW 2005, 3570; BGH NJW-RR 2005, 1371; BGH VersR 2005, 241), liegt der hier streitigen Abtretungserklärung gerade nicht die ausdrückliche Erklärung zugrunde, dass die Abtretung lediglich zur Sicherung der Forderung des Klägers gegen seine Kunden dienen sollte.

    Ihm stünde dann das legitime Interesse zur Seite, zur Durchsetzung seines vertraglichen Anspruchs die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwerten, ohne dass dies als unerlaubte Rechtsbesorgung zu werten wäre (BGH VersR 2006, 283; NJW 2005, 3570; NJW-RR 2005, 1371; VersR 2005, 241; VersR 2004, 1062; VersR 2003, 656).

  • OLG Celle, 15.11.2001 - 13 U 44/01

    Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    3) Zu keiner abweichenden Beurteilung führt ferner die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 15.11.2001 (13 U 44/01).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99
    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    Dies gilt für neues Vorbringen, das zulässigerweise in einem nachgelassenen Schriftsatz (§ 283 ZPO) enthalten ist (vgl. Musielak/Stadler, ZPO, 6. Auflage 2008, § 156 Rn. 4), aber auch dann, wenn das neue Vorbringen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz erfolgt (vgl. Musielak/Stadler, a.a.O., § 156 Fußnote 5 unter Verweis auf BGH MDR 2001, 567).
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 33/08

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    aa) Dass der Kläger in diesem wie auch in vier weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 33/08, 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    2) Unter Beachtung dieser Grundsätze, die nicht allein auf Mietwagenunternehmer beschränkt sind, sondern in gleicher Weise auch für die gerichtliche Geltendmachung durch andere an der Schadensbeseitigung beteiligte Unternehmer, wie Reparaturwerkstätten oder Schadensgutachter (vgl. zu letztgenannten OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029) gelten, ist die ursprünglich erfolgte Abtretung, die allein Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, nicht wirksam.
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 272/03

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    Ihm stünde dann das legitime Interesse zur Seite, zur Durchsetzung seines vertraglichen Anspruchs die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwerten, ohne dass dies als unerlaubte Rechtsbesorgung zu werten wäre (BGH VersR 2006, 283; NJW 2005, 3570; NJW-RR 2005, 1371; VersR 2005, 241; VersR 2004, 1062; VersR 2003, 656).
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 31/08

    Zulässigkeit der Abtretung von Schadensersatzforderungen an ein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    Dies war etwa bei den Geschädigten ... (13 S 31/08) und ... (13 S 32/08) der Fall.
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 268/04
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 41/08

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

  • LG Saarbrücken, 26.09.2008 - 13 S 30/08
  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 31/08
    aa) Dass der Kläger in fünf weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 33/08, 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 39/08 und 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 32/08
    aa) Dass der Kläger in fünf weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 33/08, 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 39/08 und 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 33/08
    aa) Dass der Kläger in diesem wie in vier weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 39/08 und 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 41/08
    aa) Dass der Kläger in diesem wie auch in vier weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 33/08, 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 39/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
  • AG Saarbrücken, 02.01.2009 - 36 C 334/08
    Hierbei folgt das Gericht der Auffassung des BGH (Urteil vom 23.01 2007 in VersR 2007, 560) sowie der Auffassung des LG Saarbrücken (Urteil vom 21.02.2008, -11 S 130/07-; Urteil vom 09.10.2007 -4 0 194/07-; Urteil vom 19.04,2007 -11 S 201/06-; Urteil vom 13.06.2008 -13 S 39/08- und Urteil vom 30.05.2008 -13 S 20/08-).
  • AG Saarlouis, 06.11.2008 - 28 C 1470/08
    Die Beklagte kann sich deshalb auch nicht auf die Entscheidung des LG Saarbrücken vom 13.6.2008 (13 S 39/08) berufen, da dem dort zu entscheidenden Sachverhalt eine Abtretung erfüllungshalber zugrundelag, wie sich aus dem dort wiedergegebenen Tatbestand ergibt.
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