Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 2-13 S 71/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54035
LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 2-13 S 71/16 (https://dejure.org/2017,54035)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.12.2017 - 2-13 S 71/16 (https://dejure.org/2017,54035)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 2-13 S 71/16 (https://dejure.org/2017,54035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Erstattung verauslagter Kosten (Strom, Gas, Wasser) gegen Miteigentümer; §§ 21 Abs. 8, 28 WEG; 670, 677 ff, 818 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in 2er WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Direktanspruch der Wohnungseigentümer gegeneinander!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein unmittelbarer Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in einer 2er WEG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch in der Zweier-WEG stehen den Eigentümern keine Ansprüche nach § 10 Abs. 8 WEG zu! (IMR 2018, 298)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Dortmund, 03.02.2017 - 17 S 125/16

    Erstattungsanspruch für vorgelegte Betriebskosten in Zweier-WEG?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Darüberhinaus wird, worauf das Amtsgericht seine Entscheidung abstellt, teilweise angenommen (LG Dortmund ZWE 2017, 182; LG München NZM 2010, 908; Bärmann/Becker § 28 Rn. 58; Niedenführ § 16 Rn. 133; BeckOGK/Falkner WEG § 16 Rn. 65), dass für eine zerstrittene Zweier-WEG Ausnahmen von diesen Grundsätzen gelten und insoweit der Wohnungseigentümer ohne weitere Voraussetzungen Erstattung seiner Anteile verlangen kann, wobei zur Begründung teils auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag teils direkt auf § 16 Abs. 2 WEG abgestellt werden.

    Wenn man - wie nicht - der Auffassung wäre, dass ein Erstattungsanspruch besteht, ist der Kläger insoweit für die Erforderlichkeit der getätigten Ausgaben darlegungs- und beweisbelastet (vgl. LG Dortmund ZWE 2017, 182).

  • BGH, 10.02.2017 - V ZR 166/16

    Wohnungseigentum: Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs auf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Zahlungspflichten und -ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander sind demgegenüber zu verneinen, so dass auch aus der Nichtzahlung von Forderungen des Verbandes keine Schadensersatzansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer folgen können (BGH NJW-RR 2017, 844 [BGH 10.02.2017 - V ZR 166/16] ; BeckOGK/Falkner WEG § 16 Rn. 66).

    Dies betrifft insbesondere die Beschlussfassung über einen entsprechenden Wirtschaftsplan, seine Ergänzung (Sonderumlage) und die Jahresabrechnung (BGH NJW-RR 2017, 844).

  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 13 S 2/15

    Verkündet am: 02.06.2015

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (Kammer NJW 2015, 2592; NZM 2017, 80 [OLG München 04.07.2016 - 34 Wx 119/16] ; Urteil vom 11. März 2015 - 2-13 S 105/12 unveröffentlicht) besteht der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der von ihm verauslagten Kosten für Abwasser, Strom, Heizung und Gas für den Zeitraum 2009 bis 2013 nicht gegen den Beklagten.

    Der Kammer erschließt sich nicht (vgl. Kammer NJW 2015, 2592) warum in Fällen einer zerstrittenen 2er WEG das austarierte Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gelten soll und hier neben (oder anstatt) der Möglichkeit der Beschlussfassung über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne Direktansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer bestehen sollen.

  • LG Frankfurt/Main, 19.04.2016 - 13 S 204/13

    Auch bei Zweier-WEG: Zahlung setzt Beschluss voraus!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (Kammer NJW 2015, 2592; NZM 2017, 80 [OLG München 04.07.2016 - 34 Wx 119/16] ; Urteil vom 11. März 2015 - 2-13 S 105/12 unveröffentlicht) besteht der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der von ihm verauslagten Kosten für Abwasser, Strom, Heizung und Gas für den Zeitraum 2009 bis 2013 nicht gegen den Beklagten.
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Wx 119/16

    Grundbuchrechtliche Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (Kammer NJW 2015, 2592; NZM 2017, 80 [OLG München 04.07.2016 - 34 Wx 119/16] ; Urteil vom 11. März 2015 - 2-13 S 105/12 unveröffentlicht) besteht der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der von ihm verauslagten Kosten für Abwasser, Strom, Heizung und Gas für den Zeitraum 2009 bis 2013 nicht gegen den Beklagten.
  • AG Bremen, 04.12.2009 - 29 C 2/09

    Aufwendungsersatzanspruch in Zweiergemeinschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07

    Notgeschäftsführung bei Wohnungseigentum: Anspruchsgegner bei einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • LG München I, 02.02.2009 - 1 S 10225/08

    Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Darüberhinaus wird, worauf das Amtsgericht seine Entscheidung abstellt, teilweise angenommen (LG Dortmund ZWE 2017, 182; LG München NZM 2010, 908; Bärmann/Becker § 28 Rn. 58; Niedenführ § 16 Rn. 133; BeckOGK/Falkner WEG § 16 Rn. 65), dass für eine zerstrittene Zweier-WEG Ausnahmen von diesen Grundsätzen gelten und insoweit der Wohnungseigentümer ohne weitere Voraussetzungen Erstattung seiner Anteile verlangen kann, wobei zur Begründung teils auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag teils direkt auf § 16 Abs. 2 WEG abgestellt werden.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 30.04.2009 - 74 C 11/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Sondereigentümers gegen einen anderen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Die Kammer folgt der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, dass ein Anspruch aus § 10 Abs. 8 WEG nur Dritten gegenüber dem Wohnungseigentümern zusteht, nicht jedoch den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander (OLG München NZM 2008, 215 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07] ; AG Bremen NJW-RR 2010, 884 [AG Bremen 04.12.2009 - 29 C 2/09] ; AG Berlin-Charlottenburg, BeckRS 2009, 13406; Bärmann/Klein § 10 Rn. 311; MüKoBGB/Engelhardt § 21 Rn. 4).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 71/16
    Mit § 10 Abs. 8 WEG sollte eine Regelung geschaffen werden, um ein teilschuldnerische Außenhaftung der Wohnungseigentümer zu schaffen, und damit zumindestens teilweise - in Abkehr von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. Juni 2005 (BGH NJW 2005, 2061 [BGH 02.06.2005 - V ZB 32/05] ) - die Möglichkeit für Dritte zu schaffen, ihre Ansprüche direkt gegen einzelne Wohnungseigentümer durchzusetzen (Bärmann/Klein § 10 Rn. 299 ff.).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

    Eine Differenzierung zwischen Zweiergemeinschaften und anderen Wohnungseigentümergemeinschaften lasse sich dem Wohnungseigentumsgesetz nicht entnehmen (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 14. Dezember 2017 - 13 S 71/16, juris Rn. 7 ff.; LG Koblenz, Urteil vom 7. Oktober 2019 - 2 S 51/18, juris Rn. 29; AG Bremen, NJW-RR 2010, 884; BeckOK WEG/Müller [1.8.2020], § 10 Rn. 692a; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 17; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 9; Sommer, MietRB 2018, 176; Lang, ZfIR 2019, 419 f.; Bub/Pramataroff, FD-MietR 2019, 415517; Pauli, AnwZert MietR 3/2020 Anm. 1).
  • AG Weimar, 13.02.2019 - 5 C 410/18

    2er-Gemeinschaft: Unmittelbare Erstattung von Instandsetzungskosten?

    Zahlungspflichten und -ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander sind demgegenüber grundsätzlich zu verneinen, so dass aus der Nichtzahlung von Forderungen des Verbandes keine Schadensersatzansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers folgen können (vgl. BGH NJW-RR 2017, 844; LG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2017, AZ: 2 - 13 S 71/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht