Rechtsprechung
   LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61655
LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17 (https://dejure.org/2017,61655)
LG München I, Entscheidung vom 07.11.2017 - 13 S 8263/17 (https://dejure.org/2017,61655)
LG München I, Entscheidung vom 07. November 2017 - 13 S 8263/17 (https://dejure.org/2017,61655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

    Auszug aus LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
    Auch in der Entscheidung des BGH vom 17.01.2008 - III ZR 74/07 (NJW 2008, 1064) zu Schulverträgen mit AGB-Kündigungsbeschränkung auf zwei Termine im Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, wird die Wirksamkeit der Klausel lediglich an § 307 I und II BGB gemessen.

    Die Kündigung nach § 621 BGB ist nicht möglich, da die Dauer des Dienstverhältnisses aus dem Zweck der Dienste und dem im Vertrag bestimmten Vertragsende zu entnehmen ist, § 620 Abs. 2 BGB (vgl. auch BGH NJW 2008, 1064 zu einem Privatschulvertrag).

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; siehe etwa BGH NJW 2008, 1064; BGH NJW 206, 1578).

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    Auszug aus LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
    In der zum Kinderkrippen-Betreuungsvertrag ergangenen Entscheidung des BGH vom 18.02.2016 - III ZR 126/15 heißt es unter Rz. 37 zwar, die entsprechende Regelung der AGB (keine Kündigungsmöglichkeit zum Ende der Monate Juni und Juli) könne zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist auf bis zu knapp fünf Monate führen (nämlich bei einer Kündigungserklärung - wie im vorliegenden Fall - Anfang April).

    In dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kinderkrippen-Betreuungsvertrag vom 18.02.2016 - III ZR 126/15 war diese Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich und wurde daher offen gelassen (vgl. Rz. 37).

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
    § 621 BGB ist nur anwendbar auf Dienstverhältnisse, die die Voraussetzungen des § 620 Abs. 2 BGB erfüllen (BGH NJW 85, 2585) und nicht Arbeitsverhältnisses sind.

    Der vorliegende Betreuungsvertrag endigt nach § 620 Abs. 1 BGB jedoch mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist (vgl. auch BGH NJW 85, 2585 zu Internatsverträgen), nämlich dem 31.08.

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Auszug aus LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
    c) Der Anwendungsbereich des § 309 Nr. 9 BGB ist bei dem gegenständlichen Betreuungsvertrag, der auf regelmäßige Erbringung von Leistungen gerichtet ist, grundsätzlich eröffnet (vgl. BGH NJW 07, 213; 13, 1963).
  • AG Hamburg, 26.05.1998 - 23a C 116/98
    Auszug aus LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
    Der Ansicht des Amtsgerichts Hamburg (NJW-RR 1998, 1593), das in einer derartigen Kündigungsbeschränkung auf bestimmte Termine im Jahr eine praktische Verlängerung der Kündigungsfrist - im vorliegenden Fall auf bis zu fünf Monate - sieht und damit einen Verstoß gegen § 11 Nr. 12 c AGBG (nunmehr § 309 Nr. 9 c) BGB), wird nicht gefolgt.
  • BGH, 21.12.2012 - V ZR 221/11

    Wirksamkeit einer als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragenen beschränkten

    Auszug aus LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
    c) Der Anwendungsbereich des § 309 Nr. 9 BGB ist bei dem gegenständlichen Betreuungsvertrag, der auf regelmäßige Erbringung von Leistungen gerichtet ist, grundsätzlich eröffnet (vgl. BGH NJW 07, 213; 13, 1963).
  • AG München, 23.05.2017 - 274 C 5516/17

    Kündigung und stillschweigende Verlängerung eines formularmäßigen

    Auszug aus LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 23.05.2017, Az. 274 C 5516/17, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht