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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00   

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https://dejure.org/2001,923
VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00 (https://dejure.org/2001,923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2001 - 13 S 864/00 (https://dejure.org/2001,923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 (https://dejure.org/2001,923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug - Lebensunterhalt der Familie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen; Androhung der Abschiebung; Auslösung der Fiktionswirkung; Allgemeiner Gleichheitssatz; Ungleichbehandlung von Mann und Frau; Geschlecht als Anknüpfungspunkt; Zulässigkeit differenzierender Regelungen; Zwingender sachlicher Grund; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3... ; ; AuslG § 3 Abs. 1; ; AuslG § 3 Abs. 3; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; DVAuslG § 9 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis - Verstoß gegen Visumspflicht, Besonderer Versagungsgrund, Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet, geborene Kinder, Gebot der Gleichberechtigung, Lebensunterhalt der Familie

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis - Verstoß gegen Visumspflicht, Besonderer Versagungsgrund, Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet, geborene Kinder, Gebot der Gleichberechtigung, Lebensunterhalt der Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 128 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 605
  • FamRZ 2002, 164 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1003
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1995 - 13 S 3327/94

    Zur Einreise "ohne erforderliches Visum" iSd AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 1; zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Ausländer ohne Visum eingereist ist und erstmals eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung beantragt, die er nicht nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AuslG i.V.m. § 9 DVAuslG nach der Einreise einholen darf (vgl. Senatsurteil vom 12.12.1995 - 13 S 3327/94 -, InfAuslR 1996, 138).

    Insoweit gilt für die Auslegung des Rechtsbegriffs "gesetzlicher Anspruch" in § 9 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG nichts anderes als für die Auslegung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG, soweit dort von einem "nach diesem Gesetz" offensichtlich erfüllten Anspruch die Rede ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.6.1996, NVwZ 1997, 192 und das Senatsurteil vom 12.12.1995, InfAuslR 1996, 138).

    Über die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG hinaus ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abweichend von § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG, etwa unter Rückgriff auf sonstige besondere Umstände oder Härtefälle, grundsätzlich nicht möglich; denn der Gesetzgeber hat in §§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG abschließend geregelt, welche Rechtsfolgen sich aus der Nichteinhaltung der Visumspflicht ergeben und inwiefern Ausnahmen möglich sind (vgl. hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 12.12.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Der über das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG hinausreichende Regelungsgehalt von Art. 3 Abs. 2 GG besteht darin, dass er ein Gleichberechtigungsgebot aufstellt und dieses "auch auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt" (vgl. zum ganzen BVerfG, Urteil vom 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 206/207 m.w.N.).

    Differenzierende Regelungen sind aber nur insoweit zulässig, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.1.1992 a.a.O., 207).

    Vielmehr ist die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG in diesem Zusammenhang geeignet, überkommene Rollenverteilungen zwischen Mutter und Vater in der Familie zu verfestigen und daher auch im Hinblick auf das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Urteil vom 28.1.1992 a.a.O., 207; ebenso bezüglich § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG Hailbronner a.a.O., § 21 RdNr. 2a; zweifelnd inzwischen auch Kloesel/Christ/Häusser, Kommentar zum Ausländerrecht, § 21 RdNr. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99

    Ehegattennachzug - Versagungsgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Diese Vorschrift räumt somit der Ausländerbehörde nach ihrem eindeutigen Wortlaut ein Ermessen ein (vgl. Senatsbeschluss vom 16.8.2000 - 13 S 2186/99 -).

    Auch bei einer Ermessensreduzierung "auf Null" liegt kein unmittelbar aus dem Gesetz folgender Anspruch vor; vielmehr bedarf es auch hier zunächst einer Ermessensbetätigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände, aus welcher sich - bei fehlerfreier Ermessensausübung - die Reduzierung "auf Null" ergibt (so bereits Senatsbeschluss vom 16.8.2000 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, VBlBW 1999, 468, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).

    Zwischen der Antragstellerin Nr. 3 und ihren minderjährigen Kindern - den Antragstellern Nr. 1 und 2 - sowie dem Ehegatten und Vater, der über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt, besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Insoweit gilt für die Auslegung des Rechtsbegriffs "gesetzlicher Anspruch" in § 9 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG nichts anderes als für die Auslegung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG, soweit dort von einem "nach diesem Gesetz" offensichtlich erfüllten Anspruch die Rede ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.6.1996, NVwZ 1997, 192 und das Senatsurteil vom 12.12.1995, InfAuslR 1996, 138).

    Selbst wenn im Einzelfall das Ermessen "auf Null" reduziert sein sollte, genügt dies - wie bereits dargelegt - auch im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht (BVerwG, Urteil vom 3.6.1997, a.a.O. und Urteil vom 18.6.1996, NVwZ 1997, 192).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Selbst wenn im Einzelfall das Ermessen "auf Null" reduziert sein sollte, genügt dies - wie bereits dargelegt - auch im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht (BVerwG, Urteil vom 3.6.1997, a.a.O. und Urteil vom 18.6.1996, NVwZ 1997, 192).

    Eine unanfechtbare Ausreisepflicht in diesem Sinne setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Vorliegen eines die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsaktes voraus, weil nur dieser anfechtbar ist und infolge dessen unanfechtbar werden kann (so BVerwG, Urteil vom 3.6.1997, NVwZ 1998, 185).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Der von ihr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache (vorläufig) vorwegzunehmen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 sowie Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 123 RdNr. 63; Funke-Kaiser a.a.O. § 123 RdNr. 62 und Kopp/ Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 123 RdNrn. 13, 14).

    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihr daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Denn § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG bezieht sich ausschließlich auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, InfAuslR 1997, 355, 358).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 13 S 2064/97

    Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Ihrer Abschiebung dorthin steht im Allgemeinen weder ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK noch ein ausnahmsweise zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG entgegen, da sie jedenfalls im bosniakisch dominierten Gebiet der Föderation von Bosnien und Herzegowina und auf dem Weg dorthin keinen Gefahren ausgesetzt sind, die ein solches Abschiebungshindernis begründen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126; vgl. ferner den Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 17.1.2000 - 11 S 1628/99 -, wonach der Abschiebung einer alleinstehenden Muslimin mit drei minderjährigen Kindern grundsätzlich kein zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG entgegensteht).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 13 S 1433/99

    Erlaß einer Abschiebungsandrohung trotz inlandsbezogener Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00
    Dies gilt auch für Duldungsgründe, die sich aus § 55 Abs. 2 AuslG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK ergeben (vgl. den Senatsbeschluss vom 18.1.2000, VBlBW 2000, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 11 S 1628/99

    Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis verneint

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 8 K 642/02

    Frage der Verfassungsmäßigkeit wegen Anknüpfung an das Aufenthaltsrecht der

    Ob § 21 I S. 1 AuslG im Hinblick auf Art. 3 III 1 GG verfassungswidrig ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.01.01 - 13 S 864/00 - s. auch VG Stuttgart, U. v. 10.10.01 - 7 K 4709/00), bleibt mangels rechtlicher Auswirkungen offen (vgl. aber auch VG Stuttgart, U. v. 20.09.02, - 15 K 1133/00 -).

    - Auf die Beschwerde der Beklagten hin änderte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Beschluss teilweise ab und verpflichtete die Beklagte unter Zurückweisung ihrer Beschwerde im Übrigen, der Klägerin Ziff. 3 im Wege der einstweiligen Anordnung eine Duldung zu erteilen (Beschluss vom 29.01.2001, Az.: 13 S 864/00).

    Zur Begründung beziehen sie sich auf ihren Vortrag in den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (- 7 K 627/99 -) und vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (- 13 S 864/00 -).

    Eigenständige Ansprüche der Klägerin Ziff. 3 nach §§ 18 sowie nach § 30 AuslG scheiden, wie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 29.01.2001, - 13 S 864/00 - ausführlich dargelegt, aus.

    21 Keiner Entscheidung bedarf es im vorliegenden Klageverfahren zu den - im vorausgegangenen Eilverfahren - vom Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 22.07.1999 (7 K 627/99) bzw. der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 29.01.2001 - 13 S 864/00) verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, die auf der Überlegung beruhten, dass die Regelung in § 21 Abs. 1 S. 1 AuslG eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung beinhalte, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund bestehe.

  • VG Stuttgart, 10.10.2001 - 7 K 4709/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AuslG 1990 § 21 Abs 1 S 1; eheliches Kind

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im anschließenden Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 29.01.2001 - 13 S 864/00 -) mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG wegen der unterschiedlichen Behandlung von Kindern, deren Mutter über die geforderte Aufenthaltsgenehmigung verfügt und von Kindern, bei denen lediglich der Vater im Besitz einer derartigen Aufenthaltsgenehmigung ist, ausgeführt, ein sachlicher Grund könnte darin bestehen, dass der Gesetzgeber der besonderen Beziehung zwischen Mutter und Kleinkind unmittelbar nach der Geburt im Interesse der Aufrechterhaltung der entsprechenden, nach Art. 6 Abs. 1 GG besonders geschützten familiären Betreuungsgemeinschaft Rechnung tragen wolle.

    Vielmehr ist die Regelung des § 21 Abs. 1 S. 1 AuslG in diesem Zusammenhang geeignet, überkommene Rollenverteilungen zwischen Mutter und Vater in der Familie zu verfestigen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2001 - 13 S 864/00 - m.w.N.).

    Die naturgemäß enge Beziehung zwischen Mutter und Kind in den ersten Monaten nach der Geburt rechtfertigt die Ungleichbehandlung nicht (a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2001 - 13 S 864/00 -).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers;

    Geht es - wie hier - um einen Ehegatten- bzw. Familiennachzug, ist auf den Gesamtbedarf des den Nachzug begehrenden Ausländers und seiner bereits im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen abzustellen (vgl. Funke-Kaiser, a.a.O., § 2 AufenthG Rdnr. 43.5 u. 50; Nr. 2.3.3 u. 2.3.4 Vorl. Nds. VV z. AufenthG; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.2001 - 13 S 894/00 -, InfAuslR 2001, 330 - Ls -).
  • OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02

    D (A), Ausländer, Kind, in Deutschland geborene Kinder, Aufenthaltserlaubnis,

    Diese Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses dürfte gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG verstoßen (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 - Beschl. v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99 - VGH Mannheim, Beschl. v. 29.1.2001, NVwZ-RR 2001 S. 605).

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 GG verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (so ausdrücklich auch VGH Mannheim, Beschl. v. 29.1.2001, NVwZ-RR 2001 S. 605 f.; ebenso VG München, Urt. v. 20.3.2001, InfAuslR 2001 S. 436, dort zu § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03

    Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des

    Ungeachtet des Umstandes, dass das (strikte) Diskriminierungsverbot auch dann greift, wenn eine Regelung nicht auf eine unzulässige Ungleichbehandlung der Geschlechter abzielt, sondern in erster Linie andere Zwecke verfolgt, vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. -, BVerfGE 85, 191 (206), zu Art. 3 Abs. 3 GG, in Klarstellung zu BVerfG, Urteil vom 8. April 1987, BVerfGE 75, 40 (70); ferner VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 894/00 -, InfAuslR 2001, 330 (331), war die Verlustwirkung des § 17 Nr. 5 RuStAG a. F. in dem System des früheren Staatsangehörigkeitsrechts angelegt und knüpfte sie gezielt an die unterschiedliche rechtliche Behandlung des Geschlechts der beiden Elternteile an.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des

    Es kann offen bleiben, ob § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 GG verfassungsrechtswidrig ist oder einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist, nach der es für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an das Kind auch ausreicht, wenn der Vater eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 2.9.2001 - 13 S 864/00 -, DVBl. 2001, 1003), da die Aufenthaltserlaubnis des Vaters der Klägerin zu 2 - wie oben ausgeführt -durch Ausweisung erloschen ist.
  • OVG Hamburg, 15.08.2003 - 4 Bs 74/02

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung unter verfassungsrechtlichen

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  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 16 K 200/03

    Aufenthaltserlaubnis für minderjähriges Kind zur Vermeidung einer besonderen

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 GG verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (so ausdrücklich auch VGH Baden-Württ., Beschluss vom 29.01.2001, InfAuslR 2001, 330; VG München, Urteil vom 20.03.2001, InfAuslR 2001, 436, OVG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2002, InfAuslR 2003, 12, VGH Kassel, Beschluss vom 24.06.2002, ESVGH 52, 256 = NVwZ 2003, Beil. Nr. 1 1, 3 bis 4; ebenso die überwiegende Kommentarliteratur vgl. etwa Hailbronner, AuslR, § 21 RdNr. 2 a; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 21 RdNr. 15; Rittstieg, Das Ausländergesetz 90, InfAuslR 1990, 221).

    Insoweit dürfte eine etwaige, für eine kurze Zeit unmittelbar nach der Geburt gegebenenfalls anzunehmende besonders intensive Beziehung zwischen Mutter und Kind keinen zwingenden sachlichen Grund im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür darstellen, den männlichen Elternteil zu benachteiligen und nur das Mutter-Kind-Verhältnis durch § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG zu privilegieren (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 29.01.2001, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen seit mehr als sieben Jahren im

    In der Rechtsprechung und Literatur dürfte allerdings weitgehend Einigkeit darüber bestehen, dass in Fällen, in denen es um einen Ehegatten- bzw. Familiennachzug geht, auf den Gesamtbedarf des den Nachzug begehrenden Ausländers und seiner bereits im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen abzustellen ist, wobei allerdings nur die Berücksichtigung solcher Personen in Betracht kommt, denen gegenüber eine gesetzlich oder rechtsgeschäftlich begründete Unterhaltspflicht des betroffenen Ausländers besteht (vgl. dazu etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. November 2006 - 11 LB 127/06 -, [...]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 -, InfAuslR 2001, 330; siehe auch Hailbronner, AuslR, Band 1, § 2 AufenthG Rdnr. 38 f.; Funke-Kaiser in GK- Aufenthaltsgesetz , Band 1, § 2 AufenthG § 50 ff.).
  • VG Stuttgart, 15.12.2004 - 18 K 3734/03

    Aufenthaltsgenehmigung für nachgezogene Ehegatten

    Es wird dadurch der unmittelbar nach der Geburt bestehenden besonders engen Beziehung zwischen Mutter und Kind Rechnung getragen, die es naturgemäß zwischen Vater und Kind in den ersten Lebensmonaten nicht geben kann (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 29.01.2001 - 13 S 864/00 -, NVwZ-RR 2001, 605 = InfAuslR 2001, 330).

    Diese Missbrauchssituation (illegale Einreise einer Schwangeren) betrifft aus biologischen Gründen zwangsläufig nur Frauen, so dass die Ungleichbehandlung des Vaters verfassungsrechtlich unbedenklich ist (offen gelassen etwa im Beschluss des VGH B.-W vom 29.01.2001, a.a.O.; im Ergebnis ebenso - allerdings ohne weitergehende Begründung - VGH B.-W., Urteil vom 27.4. 1994 - 11S 1355/93 - zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG a.F.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 7 B 24.05

    Ausländerrecht; Verwaltungsprozessrecht

  • VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03

    Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02

    Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07

    Aussetzung der Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit

  • VG Braunschweig, 10.04.2008 - 5 B 4/08

    Vollziehung der Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols; Maßgeblicher

  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2008 - 10 K 68/08

    Niederlassungserlaubnis

  • VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AuslG 1990 § 21 Abs 1 S 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der

  • OVG Berlin, 19.02.2004 - 2 N 22.04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VG Stuttgart, 28.08.2003 - 11 K 705/02

    Aufenthaltsbefugnis zur Betreuung des pflegebedürftigen Vaters

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 11 ME 70/04

    Asylberechtigter; Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung; Ehe, geschieden;

  • VG Stuttgart, 18.10.2002 - 1 K 2802/02

    § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG enthält keine verbotene Ungleichbehandlung

  • VG Magdeburg, 17.11.2016 - 9 B 594/16

    Aufenthaltsgestattung, Grenzübertrittsbescheinigung, einstweilige Anordnung,

  • VG Stuttgart, 28.08.2003 - 11 K 679/02

    Kein Anspruch auf Familiennachzug bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel

  • VGH Hessen, 29.07.2008 - 9 D 961/08
  • VG Potsdam, 09.05.2003 - 14 L 76/02

    Anspruch auf vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet; Rechtsgrundlage für

  • VG Oldenburg, 30.01.2001 - 11 B 844/04

    Betreuungsbedarf; Duldung; Erziehungsbeitrag; familiäre Lebensgemeinschaft;

  • VG Stuttgart, 12.01.2005 - 5 K 4301/04

    Abschiebung eines bestandskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • VG Hamburg, 17.06.2003 - 22 VG 4324/00

    Aufenthaltserlaubnis für den Vater des im Bundesgebiet geborenen ausländischen

  • VG Hamburg, 27.02.2003 - 16 VG 1274/02

    Kein Rechtsanspruch des Kindes aus dem Aufenthaltsstatus des Vaters

  • VG Stuttgart, 20.09.2002 - 15 K 1133/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Inland geborenes Kind folgt der

  • VG Karlsruhe, 02.05.2001 - 11 K 507/01
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