Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 14.01.2010 - 3 Ca 510/09
- LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10
Papierfundstellen
- NZA-RR 2010, 637
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10
Arbeitsbummeleien eines Arbeitnehmers werden dann zum wichtigen Kündigungsgrund, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Erfüllung der Arbeitspflicht erreichen (vgl. LAG Hamm, 08. März 2007 - 17 Sa 1604/06 - in juris). - BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10
Werden dem Arbeitnehmer Vertragsverletzungen vorgeworfen, dann muss grundsätzlich gegen die Pflichten aus dem Vertrag rechtswidrig und schuldhaft verstoßen worden sein (BAG NZA 1992, S. 212). - BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10
(5) Darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände, aus denen sich der wichtige Grund im Sinne des § 626 BGB ergibt, ist der Kündigende (BAGE 2, 333; BAG AP BGB § 626 Nr. 97).
- ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
Kündigung wegen des Vorwurfs des Schlafens während der Nachtschicht in einem …
Um eine solche Pflichtverletzung handelt es sich nämlich auch dann, wenn ein Arbeitnehmer es sich eine Viertelstunde seiner Arbeitszeit mit geschlossenen Augen an seinem Arbeitsplatz bequem gemacht hat (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 -, NZA-RR 2010, 637, 638 unter II. 1. b) bb) (1) der Gründe).Das trifft zu, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen zu wollen (so LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 -, NZA-RR 2010, 637, 638 unter II. 1. b) bb) (1) der Gründe mit weiteren Nachweisen).
Demzufolge ist zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gegenüber einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund prinzipiell ein verringerter Maßstab an das Vorliegen eines Kündigungsgrundes zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 -, NZA-RR 2010, 637, 639 unter II. 1. c) bb) der Gründe).
- LAG Hamm, 25.08.2016 - 15 Sa 586/16
Beharrliche Arbeitsverweigerung; Arbeitsbummelei
Die Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts zu einer Arbeitsbummelei sei verfehlt (mit Verweis auf LAG Baden-Württemberg, 13 Sa 19/10).Das trifft zu, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen zu wollen (LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 m.w.N., NZA-RR, 637 unter Hinweis auf LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 m.w.N., juris).
- LAG Bremen, 27.06.2012 - 2 Sa 43/11
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs - nicht registrierte Raucherpausen
Mit ihm wird das bezeichnet, was früher - vor Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung - und zum Teil auch heute noch unter dem Stichwort Arbeitsbummelei abgehandelt wurde (vergleiche LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2010 - Az.: 13 Sa 19/10 - NZA-RR 2010, 637 ff.).