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   LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99   

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https://dejure.org/1999,7405
LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99 (https://dejure.org/1999,7405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.1999 - 13 Sa 27/99 (https://dejure.org/1999,7405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 1999 - 13 Sa 27/99 (https://dejure.org/1999,7405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung der Differenz zwischen einer arbeitsvertraglichen Regelung und einem diese ablösenden Tarifvertag; Rechtscharakter einer arbeitgeberseitigen Zusage, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung den Arbeitnehmern zu erstatten; Ablösbarkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 3
    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
    Die Ablösung der Ansprüche des Klägers durch den nachfolgenden Tarifvertrag begegnet auch deshalb keinen Bedenken, weil in dem Tarifvertrag die vertraglich bereits erworbenen Rechte aufrechterhalten bleiben (vgl. insoweit BAG, Urteil vom 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 - NZA 1993, S. 353 ff.).
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
    Die Ablösung der Ansprüche des Klägers durch den nachfolgenden Tarifvertrag begegnet auch deshalb keinen Bedenken, weil in dem Tarifvertrag die vertraglich bereits erworbenen Rechte aufrechterhalten bleiben (vgl. insoweit BAG, Urteil vom 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 - NZA 1993, S. 353 ff.).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
    Nach der Abgrenzung, die das BAG im Beschluss vom 09.12.1980 (- 1 ABR 80/77 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Lohngestaltung) getroffen hat, dient die freiwillige Sozialleistung nicht der unmittelbaren Abgeltung einer zeitlich bestimmbaren Arbeitsleistung, sie wird aber dennoch nicht unentgeltlich und vom Arbeitsverhältnis unabhängig erbracht.
  • BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
    In der widerspruchs- und vorbehaltslosen Weiterarbeit zu geänderten Arbeitsbedingungen kann nur dann eine Annahme des Änderungsangebots gesehen werden, wenn sich die neuen Arbeitsbedingungen alsbald auf das Arbeitsverhältnis auswirken (BAG, Urteil vom 20.05.1976, 2 AZR 202/75 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB ; Urteil vom 19.06.1986, 2 AZR 565/85 - NZA 1987, S. 94 f.).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
    In der widerspruchs- und vorbehaltslosen Weiterarbeit zu geänderten Arbeitsbedingungen kann nur dann eine Annahme des Änderungsangebots gesehen werden, wenn sich die neuen Arbeitsbedingungen alsbald auf das Arbeitsverhältnis auswirken (BAG, Urteil vom 20.05.1976, 2 AZR 202/75 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB ; Urteil vom 19.06.1986, 2 AZR 565/85 - NZA 1987, S. 94 f.).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
    Hinsichtlich der kollektivrechtlichen Abänderung von Individualvereinbarungen durch Betriebsvereinbarung hat das Arbeitsgericht zutreffend die Rechtsprechung insbesondere des Großen Senates vom 16.09.1986 (GS 1/82 - NZA 1987, S. 168 ff.) herangezogen.
  • BAG, 04.02.1960 - 5 AZR 72/58

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Arbeitnehmergruppen gleicher Voraussetzungen -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
    Hiervon hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit unter Berufung auf das Ordnungsprinzip Ausnahmen gemacht, wenn es sich bei den vortariflichen Ansprüchen um solche aus allgemeinen Arbeitsbedingungen gehandelt hat, da diese dem Kollektivbereich zuzurechnen sind und deshalb durch kollektive Bestimmungen auch abänderbar sein müssen (vgl. BAG, Urteil vom 04.02.1960, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 14. September 1999 - 13 Sa 27/99 - wird zurückgewiesen.
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