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   LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13   

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LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13 (https://dejure.org/2014,5003)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.01.2014 - 13 Sa 516/13 (https://dejure.org/2014,5003)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 13 Sa 516/13 (https://dejure.org/2014,5003)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit aufgrund langjähriger Alkoholabhängigkeit - Entgeltfortzahlung - eigenes Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund Alkoholabhängigkeit; Alkoholabhängigkeit und Krankheit; Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung

  • hensche.de

    Krankheit: Alkohol, Entgeltfortzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRTV § 15
    Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verschulden des Arbeitnehmers hinsichtlich krankhafter Alkoholabhängigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verschulden des Arbeitnehmers hinsichtlich krankhafter Alkoholabhängigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91

    Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund langjähriger Alkoholabhängigkeit ist regelmäßig davon auszugehen, dass es sich um eine Krankheit handelt, die nicht vom Arbeitnehmer i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG verschuldet ist (abweichend von der Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteil vom 27.05.1992 - 5 AZR 297/91).

    Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen und damit auch im entgeltfortzahlungsrechtlichen Sinne (ständige Rspr., vgl. etwa BAG 27.05.1992 - 5 AZR 297/91; 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - jeweils noch zu § 1 Abs. 1 LFZG).

    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen hat und dadurch die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (ständige Rspr. vgl. etwa BAG 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - m. w. N.; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat schließlich in seiner Entscheidung vom 27.05.1992 (5 AZR 297/91) an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, ist allerdings in dem Streitfall zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz Rückfalls nach einer Entziehungskur kein Verschulden anzunehmen ist.

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen und damit auch im entgeltfortzahlungsrechtlichen Sinne (ständige Rspr., vgl. etwa BAG 27.05.1992 - 5 AZR 297/91; 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - jeweils noch zu § 1 Abs. 1 LFZG).

    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen hat und dadurch die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (ständige Rspr. vgl. etwa BAG 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - m. w. N.; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91).

    Das Bundesarbeitsgericht geht für das Verschulden bei einer Krankheit wegen Alkoholabhängigkeit in seiner grundlegenden Entscheidung vom 01.06.1983 (5 AZR 536/80 - zu § 1 Abs. 1 S. 1 LohnFG) von folgenden Grundsätzen aus:.

  • BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 445/87

    Lohnfortzahlung bei Rückfall in die Alkoholabhängigkeit - Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.

    1) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.05.1988 (5 AZR 445/87) festgestellt, dass auch bei einem durch Rückfall in den Alkoholmissbrauch arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer der Arbeitgeber die Darlegungslast und Beweislast für ein Verschulden des Arbeitnehmers an der Krankheit trägt.

  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.08.1991 (5 AZR 410/90) ausgehend von den o.g. Grundsätzen festgestellt:.

  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.11.1987(5 AZR 497/86) für den Rückfall des Arbeitnehmers nach stationärer Entziehungskur folgende Grundsätzen aufgestellt:.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.03.2000 - 4 Sa 108/99

    Verschulden bezüglich Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Die Instanzgerichte (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 30.03.2000- 4 Sa 108/99) und das Schrifttum (vgl. etwa ErfK/Reinhard 14.Aufl. 2014 § 3 EFZG Rn 27 m.w.N.; siehe auch weitere Literaturnachweise im angefochtenen Urteil (S.11)) sind dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bis heute im Wesentlichen gefolgt.
  • BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 446/87

    Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit -

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.
  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 306/86

    Ausschluss der Einstandspflicht einer Versicherung bezüglich der

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.
  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 478/86
    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.
  • BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87

    Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Januar 2014 - 13 Sa 516/13 - wird zurückgewiesen.
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