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   LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15   

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https://dejure.org/2015,26742
LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15 (https://dejure.org/2015,26742)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2015 - 13 Sa 576/15 (https://dejure.org/2015,26742)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2015 - 13 Sa 576/15 (https://dejure.org/2015,26742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrers wegen Nichteinhaltung einer Dienstanweisung und wegen Bedrohung eines Kollegen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrers wegen Nichteinhaltung einer Dienstanweisung und wegen Bedrohung eines Kollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leichte Tätlichkeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Handgreiflichkeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Handgreiflichkeiten unter Kollegen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Handgreiflichkeiten unter Kollegen - Intensität entscheidend

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Handgreiflichkeiten unter Kollegen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15
    Allerdings sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25; 12.01.1995 - 2 AZR 456/94 - RzK I 6g Nr. 22; 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 32) Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden.
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15
    Allerdings sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25; 12.01.1995 - 2 AZR 456/94 - RzK I 6g Nr. 22; 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 32) Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15
    Allerdings sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25; 12.01.1995 - 2 AZR 456/94 - RzK I 6g Nr. 22; 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 32) Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden.
  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15
    In einer solchen Konstellation mit keinen ersichtlichen Folgen für den Arbeitnehmer B, der sich bemerkenswerterweise auch erst fast eine Woche später am 01.10.2014 überhaupt veranlasst sah, seiner Arbeitgeberin davon Mitteilung zu machen, war es nicht gerechtfertigt, das zum Kündigungszeitpunkt gut 3, 5 Jahre bestandene Arbeitsverhältnis zum fast 32 Jahre alten Kläger, der seiner Ehefrau und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, mit sofortiger Wirkung zu beenden ( vgl. BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 32: Wirksamkeit einer ordentlichen (!) Kündigung u.a., weil ein Arbeitnehmer seinen Kollegen an den Arbeitsanzug und ins Gesicht gefasst hatte).
  • BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 456/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung: verbaler und tätlicher Angriff auf

    Auszug aus LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15
    Allerdings sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25; 12.01.1995 - 2 AZR 456/94 - RzK I 6g Nr. 22; 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 32) Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden.
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