Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13   

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https://dejure.org/2013,10411
LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,10411)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2013 - 13 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,10411)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2013 - 13 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,10411)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; geschäftsschädigendes Verhalten; Geschäftsschädigung; besonderer Kündigungsschutz; Kandidat; Bewerber; Wahlvorstand; 2-Wochen-Frist; Darlegungslast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außerordentliche Kündigung; geschäftsschädigendes Verhalten; Geschäftsschädigung; besonderer Kündigungsschutz; Kandidat; Bewerber; Wahlvorstand; 2-Wochen-Frist; Darlegungslast

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB § 626 Abs. 2 BGB § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG § 103 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besonderer Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsaspiranten; Außerordentliche, verhaltensbedingte Kündigung wegen Geschäftsschädigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Besonderer Kündigungsschutz für Wahlvorstandsbewerber - Fristlose Kündigung wegen geschäftsschädigender Aussage

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Besonderer Kündigungsschutz für Wahlvorstandsbewerber - Fristlose Kündigung wegen geschäftsschädigender Aussage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Besonderer Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsaspiranten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen bewusst wahrheitswidriger öffentlicher Äußerung über den Arbeitgeber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsgründung: Bewerber für den Wahlvorstand genießen keinen besonderen Kündigungsschutz

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Sonderkündigungsschutz für Bewerber zum Wahlvorstand

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein besonderer Kündigungsschutz für Kandidaten für den Wahlvorstand zur Wahl eines Betriebsrates

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein besonderer Kündigungsschutz für Kandidaten für den Wahlvorstand

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für Betriebsräte und Wahlvorstände nach § 15 Abs. 3 KSchG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besonderer Kündigungsschutz auch für Wahlbewerber zum Wahlvorstand?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13
    Angesichts dieser Angaben zum Tag und der Art und Weise der Kenntniserlangung wäre es nun Aufgabe des Klägers gewesen, dem qualifiziert entgegenzutreten, statt sich auf ein einfaches Bestreiten zu beschränken (vgl. grundlegend: BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist; zustimmend KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 386) .
  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13
    In dem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass der Kläger in der Betriebsversammlung am 10.02.2012 nicht wirksam zum Mitglied eines Wahlvorstandes gewählt wurde und deshalb auch als solches keinen besonderen Kündigungsschutz erwerben konnte ( vgl. BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18) .
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13
    In dem Zusammenhang entspricht es der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (06.02.1997 - 2 AZR 38/96; vgl. auch BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - AP BGB § 626 Nr. 226; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl, § 626 BGB Rn. 99) , das geschäftsschädigende Äußerungen eines Arbeitnehmers geeignet sind, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13
    In dem Zusammenhang entspricht es der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (06.02.1997 - 2 AZR 38/96; vgl. auch BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - AP BGB § 626 Nr. 226; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl, § 626 BGB Rn. 99) , das geschäftsschädigende Äußerungen eines Arbeitnehmers geeignet sind, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.1974 - 7 Sa 68/74

    Kündigungsschutz - Wahlbewerber für die Wahl zum Wahlvorstand

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13
    b) Demgegenüber ist die herrschende Meinung (z. B. LAG Baden-Württemberg, 31.05.1974 - 7 Sa 680/74 - BB 1974, 885; Fitting, 26. Aufl., § 103 Rn. 10; GK/Raab, a. a. O., § 103 Rn. 6; Richardi/Thüsing, 13. Aufl., § 103 Rn. 8; Fischermeier, ZTR 1998, 433, 434) zu Recht der Ansicht, dass ein besonderer Kündigungsschutz für Wahlvorstandsaspiranten erst mit deren wirksamer Wahl in einer Betriebsversammlung (§ 17 Abs. 2 BetrVG) oder mit einer Bestellung nach den §§ 16 ff. BetrVG eintritt.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.1974 - 7 Sa 680/74

    Kündigungsschutz für Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13
    b) Demgegenüber ist die herrschende Meinung (z. B. LAG Baden-Württemberg, 31.05.1974 - 7 Sa 680/74 - BB 1974, 885; Fitting, 26. Aufl., § 103 Rn. 10; GK/Raab, a. a. O., § 103 Rn. 6; Richardi/Thüsing, 13. Aufl., § 103 Rn. 8; Fischermeier, ZTR 1998, 433, 434) zu Recht der Ansicht, dass ein besonderer Kündigungsschutz für Wahlvorstandsaspiranten erst mit deren wirksamer Wahl in einer Betriebsversammlung (§ 17 Abs. 2 BetrVG) oder mit einer Bestellung nach den §§ 16 ff. BetrVG eintritt.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. März 2013 - 13 Sa 6/13 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10978
LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,10978)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.2013 - 13 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,10978)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 2013 - 13 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,10978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berechnung der Entgeltfortzahlung nach dem Mantelergänzungstarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Baden-Württemberg vom 09.02.2006 (METV)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Entgeltfortzahlung nach Referenzprinzip; Urlaubs- und Krankheitstage im Referenzzeitraum als Arbeitszeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, § 4 Abs 4 S 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG
    Berechnung der Entgeltfortzahlung eines Wachmanns nach dem Referenzprinzip - Berücksichtigung von Urlaubstagen und Krankheitstagen

  • rechtsportal.de

    EFZG § 4
    Berechnung der Entgeltfortzahlung nach Referenzprinzip - Urlaubs- und Krankheitstage im Referenzzeitraum sind keine Arbeitszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90, 94 f.; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6; BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112, 116).

    Die Tarifvertragsparteien sind lediglich an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden, denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 110, 90, 96; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - aaO).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90, 94 f.; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6; BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112, 116).

    Die Tarifvertragsparteien sind lediglich an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden, denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 110, 90, 96; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - aaO).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Der Berufungskläger muss den aus seiner Sicht gegebenen Rechtsfehler benennen und aufzeigen, weshalb ein solcher vorliegen soll und seine Erheblichkeit und Ursächlichkeit für die angefochtene Entscheidung darlegen (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - AP ZPO § 580 Nr. 15).

    Den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbegründung genügt nicht die bloß pauschale Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des arbeitsgerichtlichen Urteils (BAG vom 25.April 2007 - 6 AZR 436/05 - AP ZPO 580 Nr. 15).

  • BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    (1) Der Begriff "Arbeit leisten" wird ebenso wie der Begriff "arbeiten" ausschließlich für das aktive Tun verwandt (so zum vormals geltenden § 2 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 24. Januar 2002 BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 19).

    § 6 MRTV ist keine allgemeine Berechnungsvorschrift für Ausfallzeiten, in denen keine Arbeitsleistung erbracht wird (vgl. BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 19 zum entsprechend formulierten § 2 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 24. Januar 2002).

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Hat das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90, 94 f.; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 58 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 6; BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112, 116).
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Ist für den Umfang der individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit wie hier auf das gelebte Arbeitsverhältnis abzustellen, so sind Krankheits- und Urlaubstage nicht in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen (vgl. BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 61).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Sie muss klar und konkret erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher und rechtlicher Art und aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32, zu II 1 a der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Erforderlich ist eine klare Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll; bei verschiedenen Streitgegenständen gilt dies für jeden von ihnen gesondert (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 108 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 4, zu B I der Gründe m.w.N).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
    Zur Konkretisierung der erheblichen Rechtsverletzung muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung anstehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es dieses bekämpfen will (BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597; BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 10).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08

    Tarifvertragliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 557/09

    Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 583/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifvertraglicher Referenzzeitraum von

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 24. April 2013 - 13 Sa 6/13 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 25.06.2019 - 2 A 169/17

    Erschwerniszulage; Mutterschutz; Beschäftigungsverbot

    Im Übrigen seien Ausfallzeiten wie Krankheit und Urlaub bei der Berechnung nach einem Referenzprinzip nicht berücksichtigungsfähig (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24. April 2013 - 13 Sa 6/13 -).
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