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   LAG Niedersachsen, 19.01.1999 - 13 Sa 633/98   

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https://dejure.org/1999,18077
LAG Niedersachsen, 19.01.1999 - 13 Sa 633/98 (https://dejure.org/1999,18077)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.1999 - 13 Sa 633/98 (https://dejure.org/1999,18077)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 13 Sa 633/98 (https://dejure.org/1999,18077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Geschäftsführerbestellung einer GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Geschäftsführerbestellung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 633/98 -.

    2 AZR 207/99 13 Sa 633/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Januar 1999 - 13 Sa 633/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit

    2.1.Wird ein Arbeitnehmer einer KG zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt, so wird im Zweifel mit Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis stillschweigend aufgehoben (LAG Niedersachsen, Urt. v. 19.01.1999 - 13 Sa 633/98, juris Dok-Nr: KARE536910333).

    Die vorstehenden Grundsätze sind auch heranzuziehen, wenn der Arbeitnehmer nicht Geschäftsführer bei seiner Arbeitgeberin, also bei der Komplementär-GmbH als Muttergesellschaft (hier: Insolvenzschuldnerin) wird, sondern zum Geschäftsführer eines Tochterunternehmens bestellt wird (LAG Niedersachsen, Urt. v. 19.01.1999 - 13 Sa 633/98, juris Dok-Nr: KARE536910333).

    Da, wie ausgeführt, im Zweifel von der Ablösung des Arbeitsverhältnisses durch ein Geschäftsführerdienstverhältnis auszugehen ist, trägt die Beweislast für das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses derjenige, der sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses beruft (LAG Niedersachsen, Urt. v. 19.01.1999 - 13 Sa 633/98, juris Dok-Nr: KARE536910333), hier also der Kläger.

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