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LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger und Liquidation der Kosten; Formblattmäßige Feststellung hinsichtlich der Verfahrenspflegschaft durch einen Rechtsanwalt im Vergütungsverfahren und Frage der Bestellungsnotwendigkeit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 06.04.2001 - 712 XVII 6881/00
- LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1397
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen - …
Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864). - BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren
Schützenswert ist er nur, wenn ihm das Gericht hinreichend konkrete fallbezogene Tatsachen mitteilt, die einen solchen Schluss rechtfertigen (vgl. LG München I FamRZ 2001, 1397). - OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO oder BVormVG
Die gegenteilige Ansicht des LG München (FamRZ 2001, 1397) trifft nicht zu. - LG Limburg, 31.01.2005 - 7 T 25/05
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen …
Einem insoweit tätigen Rechtsanwalt steht eine Vergütung nach der BRAGO allerdings nur dann zu, wenn eine Einzelfallprüfung ergibt, dass im Rahmen der für den Betroffenen erbrachten Dienste ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise Rechtsrat eingeholt hätte (…OLG Zweibrücken a.a.O.; LG München, BtPrax 2001, 175).