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   LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01   

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https://dejure.org/2001,19175
LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01 (https://dejure.org/2001,19175)
LG München I, Entscheidung vom 23.04.2001 - 13 T 6894/01 (https://dejure.org/2001,19175)
LG München I, Entscheidung vom 23. April 2001 - 13 T 6894/01 (https://dejure.org/2001,19175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger und Liquidation der Kosten; Formblattmäßige Feststellung hinsichtlich der Verfahrenspflegschaft durch einen Rechtsanwalt im Vergütungsverfahren und Frage der Bestellungsnotwendigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1397
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Schützenswert ist er nur, wenn ihm das Gericht hinreichend konkrete fallbezogene Tatsachen mitteilt, die einen solchen Schluss rechtfertigen (vgl. LG München I FamRZ 2001, 1397).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO oder BVormVG

    Die gegenteilige Ansicht des LG München (FamRZ 2001, 1397) trifft nicht zu.
  • LG Limburg, 31.01.2005 - 7 T 25/05

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen

    Einem insoweit tätigen Rechtsanwalt steht eine Vergütung nach der BRAGO allerdings nur dann zu, wenn eine Einzelfallprüfung ergibt, dass im Rahmen der für den Betroffenen erbrachten Dienste ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise Rechtsrat eingeholt hätte (OLG Zweibrücken a.a.O.; LG München, BtPrax 2001, 175).
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