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   LAG Köln, 20.04.1999 - 13 Ta 243/98   

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https://dejure.org/1999,5550
LAG Köln, 20.04.1999 - 13 Ta 243/98 (https://dejure.org/1999,5550)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.04.1999 - 13 Ta 243/98 (https://dejure.org/1999,5550)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. April 1999 - 13 Ta 243/98 (https://dejure.org/1999,5550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung um die Durchführung eines Einigungsstellenspruchs; Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung trotz Spruch einer Einigungsstelle; Schwebende Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs bis zur arbeitsgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 76 Abs. 5; ZPO §§ 935, 940
    Einigungsstellenspruch; einstweilige Verfügung; Auskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1204
  • NZA-RR 2000, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a.a.O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung;

    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (BAG vom 24.02.1987, 1 ABR 18/85, AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 1987, 639, jeweils Rn. 29, BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 BetrVG = NZA 2003, 1097; GMPM/Matthes, ArbGG, 5. Aufl., § 85 Rn. 40 a. E. und GK-ArbGG/Vossen § 85 Rn. 64, Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 85 Rn. 105 a. E.; LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, 311).
  • LAG Hessen, 11.01.2011 - 4 TaBVGa 206/10

    Schlichtungsvereinbarung über die Durchführung von Schulungen in einem

    Ausnahmen werden lediglich bei offensichtlichen Rechtsverstößen der Einigungsstelle in Betracht gezogen ( LAG Berlin 06. Dezember 1984 - 4 TaBV 2/84 - AuR 1985/293; LAG Frankfurt/Main 24. September 1987 - 12 TaBV 70/87 - LAGE ArbGG 1979 § 85 Nr. 2, zu II 2 a; LAG Baden-Württemberg 07. November 1989 - 8 TaBVHa 1/89 - NZA 1990/286; LAG Köln 20. April 1999 - 13 Ta 243/89 - NZA-RR 2000/311; DKK-Berg 12. Aufl. § 76 Rdnr. 94; Pünnel/Wenning-Morgenthaler Die Einigungsstelle 5. Aufl. Rdnr. 401; im Ansatz großzügiger GK-BetrVG-Kreutz 9. Aufl. § 76 Rdnr. 177 ).
  • ArbG Magdeburg, 19.03.2010 - 11 Ga 10/10

    Einstweilige Verfügung - Zuordnung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nach

    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a. a. O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69 a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14

    Einstweilige Verfügung, Durchführung einer Betriebsvereinbarung,

    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311).
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