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   LAG Hessen, 11.10.2011 - 13 Ta 327/11   

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https://dejure.org/2011,16326
LAG Hessen, 11.10.2011 - 13 Ta 327/11 (https://dejure.org/2011,16326)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.10.2011 - 13 Ta 327/11 (https://dejure.org/2011,16326)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 13 Ta 327/11 (https://dejure.org/2011,16326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 1 ZPO, § 56 RVG, § 33 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot der kostensparenden Prozessführung verlangt grundsätzlich bei zusammenhängenden Streitgegenständen die Geltendmachung durch Klageerweiterung; Prozesskostenhilfe für mehrere Verfahren bei fehlendem Zusammenhang zwischen Zahlungsklage und Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; RVG § 56; RVG § 33
    Kostenfestsetzung; kostensparende Prozessführung; Prozesskostenhife

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 ; ZPO § 114 S. 1
    Prozesskostenhilfe für mehrere Verfahren bei fehlendem Zusammenhang zwischen Zahlungsklage und Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2014 - L 25 AS 2837/13

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Aufteilung in mehrere Klageverfahren - ein

    Es ist davon auszugehen, dass ein bemittelter Rechtsuchender aufgrund des Kostenrisikos es vermeiden würde, einen Rechtsstreit aufgrund eines Widerspruchsbescheides in mehrere Klageverfahren aufzuteilen, wenn hierfür nicht ein nachvollziehbarer Grund gegeben ist (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B; für zivilrechtliche Fallgestaltungen vgl. Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 12 W 2270/10 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 SchH 2/13 = NJW 2013, 2442 (2445) mit zustimmender Besprechung Althammer/Lorenz in NJW 2013, 2445 und bestätigt durch Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. November 2013 - III ZA 28/13; für arbeitsrechtliche Fallgestaltungen vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 und Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 13 Ta 327/11,- alle juris und Fischer in Musielak, 11. Auflage 2014, § 114 Rn. 42).
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