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   LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14   

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https://dejure.org/2015,4101
LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14 (https://dejure.org/2015,4101)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14 (https://dejure.org/2015,4101)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 13 TaBV 46/14 (https://dejure.org/2015,4101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Wahl; Betriebsrat; öffentliche Stimmauszählung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Wahl; Betriebsrat; öffentliche Stimmauszählung

  • IWW

    § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, §§ 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen nicht öffentlicher Auszählung der abgegebenen Stimmen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen nicht öffentlicher Auszählung der abgegebenen Stimmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen nicht öffentlicher Auszählung der abgegebenen Stimmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Hagen, 18.06.2014 - 4 BV 4/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl; Öffentlichkeitsgrundsatz; Stimmauszählung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14
    Die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 18.06.2014 - 4 BV 4/14 - werden zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 18.06.2014 - 4 BV 4/14 - abzuändern und festzustellen, dass die Betriebsratswahl vom 06.03.2014 nichtig ist.

    18.06.2014 - 4 BV 4/14 - teilweise abzuändern und.

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2008 - 9 TaBV 165/08

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht ( 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 10; vgl. auch LAG Düsseldorf, 19.12.2008 - 9 TaBV 165/08 - juris) bei einer Verletzung der §§ 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, 13 WO "nur" die Anfechtung der Wahl für gerechtfertigt gehalten.
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht ( 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 10; vgl. auch LAG Düsseldorf, 19.12.2008 - 9 TaBV 165/08 - juris) bei einer Verletzung der §§ 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, 13 WO "nur" die Anfechtung der Wahl für gerechtfertigt gehalten.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08

    Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl - ZuordnungsTV nach § 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14
    Denn anders als im Fall des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ( 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08 - NZA-RR 2009, 373) war dadurch eine Beobachtung des gesamten (!) Auszählungsvorgangs nicht gewährleistet.
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 10) kann von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ausgegangen werden.
  • LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15

    Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine

    Nichtig ist eine Betriebsratswahl nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Juris; BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 30. Jan. 2015 - 13 TaBV 46/14 - Juris) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Das Öffentlichkeitsgebot gebietet daher, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen und - bezogen auf die betriebliche Öffentlichkeit - interessierten Personen im Betrieb die Möglichkeit eröffnet wird, die Ordnungsgemäßheit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, um selbst den Anschein von bzw. Verdacht auf Manipulationen "hinter verschlossenen Türen" gar nicht erst aufkommen zu lassen (BVerfG 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. 108, 111; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 13; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 40, 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38; LAG Hamm 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14 - Rn. 31; ArbG Frankfurt 22.11.2004 - 15 BV 409/04 - Rn. 54, juris).
  • LAG Hessen, 21.05.2015 - 9 TaBV 235/14
    Nichtig ist eine Betriebsratswahl nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Juris; BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 30. Jan. 2015 - 13 TaBV 46/14 - Juris) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen.
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