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   OLG Düsseldorf, 21.04.1994 - 13 U 101/93   

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https://dejure.org/1994,35243
OLG Düsseldorf, 21.04.1994 - 13 U 101/93 (https://dejure.org/1994,35243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1994 - 13 U 101/93 (https://dejure.org/1994,35243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1994 - 13 U 101/93 (https://dejure.org/1994,35243)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99

    Gebühren des Steuerberaters - gemischter Beratungsvertrag - Beginn der Verjährung

    Wie diese Leistungen abzurechnen sind, nämlich pauschal oder entsprechend den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung, ist für die Bestimmung des Streitgegenstandes zunächst zweitrangig; der zur Entscheidung gestellte Lebenssachverhalt ist die Beauftragung mit einzelnen Leistungen und die Erbringung derselben (ebenso offensichtlich, wenn auch ohne hierauf ausdrücklich einzugehen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.1994, 13 U 101/93, - zitiert nach JURIS - auch BGH MDR 1999, 954, 955).

    Das Oberlandesgericht Düssdorf hat in seinem vorzitierten Urteil 13 U 101/93 festgestellt, dass beispielsweise die Frage einer stillen Beteiligung sowohl steuerrechtliche wie betriebswirtschaftliche Probleme aufwerfe, und daher für eine solche Tätigkeit Gebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung zugesprochen.

  • OLG Schleswig, 11.01.2019 - 17 U 21/18

    Steuerberatervertrag: Vertrauensschutz des Mandanten bei Formunwirksamkeit einer

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn er die vereinbarte Vergütung erhalten hat und der Mandant auf die Verbindlichkeit der Vereinbarung vertrauen durfte (OLG Hamm, Urteil vom 01.10.1997 - 25 U 137/95 -, StB 1998, 322ff.; OLG Celle, Urteil vom 09.02.1994, 3 U 83/93, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.1994, 13 U 101/93, zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 24.03.2016 - 4 O 88/13

    Honorarzahlungsansprüche aufgrund erbrachter Tätigkeiten als Steuerberater i.R.e.

    Dem Kläger ist es nach § 242 BGB trotz der Nichtigkeit der getroffenen Pauschalvergütungsvereinbarung verwehrt, für den Zeitraum, für den die nichtige Pauschalvergütungsabrede vereinbart wurde, eine höhere Zahlung zu verlangen, als er dies nach der nichtigen Abrede gekonnt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.1994 - 13 U 101/93 -, juris).
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