Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 15.03.2019

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   OLG Celle, 17.04.2019 - 13 U 108/18   

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OLG Celle, 17.04.2019 - 13 U 108/18 (https://dejure.org/2019,30398)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2019 - 13 U 108/18 (https://dejure.org/2019,30398)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2019 - 13 U 108/18 (https://dejure.org/2019,30398)
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   OLG Celle, 15.03.2019 - 13 U 108/18   

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https://dejure.org/2019,19842
OLG Celle, 15.03.2019 - 13 U 108/18 (https://dejure.org/2019,19842)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.03.2019 - 13 U 108/18 (https://dejure.org/2019,19842)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. März 2019 - 13 U 108/18 (https://dejure.org/2019,19842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5a Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 3 Abs. 1 UWG; § 8 Abs. 1 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 651d Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 250 § 1 EGBGB; Art. 250 § 2 EGBGB; Art. 250 § 3 EGBGB
    Unterlassung der Werbung mit einem Preisindikator ohne gleichzeitige Angabe eines bezifferten Reisepreises; Gesamtpreis einer angebotenen Reise als wesentliche Information; Informationspflicht von Reiseveranstaltern

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Unterlassung der Werbung mit einem Preisindikator ohne gleichzeitige Angabe eines bezifferten Reisepreises

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 226/14

    Anwerndbarkeit der Schutzschranke gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV auf Felgen von

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2019 - 13 U 108/18
    Ausnahmetatbestände brauchen in den Klageantrag nicht aufgenommen zu werden, wenn der Antrag die konkrete Verletzungsform beschreibt, denn es ist nicht Sache des Klägers, den Beklagten darauf hinzuweisen, was ihm erlaubt ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 226/14 , juris Rn. 28; Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09 , juris Rn. 15; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 2.45).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2019 - 13 U 108/18
    Ausnahmetatbestände brauchen in den Klageantrag nicht aufgenommen zu werden, wenn der Antrag die konkrete Verletzungsform beschreibt, denn es ist nicht Sache des Klägers, den Beklagten darauf hinzuweisen, was ihm erlaubt ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 226/14 , juris Rn. 28; Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09 , juris Rn. 15; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 2.45).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2019 - 13 U 108/18
    (1) Zu den von § 5a Abs. 2 UWG erfassten geschäftlichen Entscheidungen des Verbrauchers i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG zählen nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung auch solche Entscheidungen, die unmittelbar mit dem Entschluss über einen Geschäftsabschluss zusammenhängen bzw. diesem vorgelagert sind (vgl. für das Betreten eines Geschäfts: EuGH, WRP 2014, 161 Rn. 38 - Trento Belupo; für das Aufrufen einer Internetseite: BGH, WRP 2016, 859 [BGH 24.03.2016 - I ZR 243/14] , Rn. 16 f.).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2019 - 13 U 108/18
    Insoweit ergibt sich allerdings bereits aus der Klagebegründung (dort auf S. 8 f., Bl. 8 f. d.A., vgl. dazu EuGH GRUR 2011, 930 [EuGH 12.05.2011 - Rs. C-122/10] Rn. 40.) sowie klarstellend aus dem Schriftsatz vom 27. Februar 2019, dass der Kläger mit der Formulierung "ohne gleichzeitig den Kunden in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis zu informieren" nicht die Zulässigkeit von "ab-Preisen" im Sinne einer bezifferten unteren Preisgrenze in Frage stellt, sondern diesbezüglich sogar ausdrücklich auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH Bezug nimmt.
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 243/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Öko-Verordnung:

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2019 - 13 U 108/18
    (1) Zu den von § 5a Abs. 2 UWG erfassten geschäftlichen Entscheidungen des Verbrauchers i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG zählen nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung auch solche Entscheidungen, die unmittelbar mit dem Entschluss über einen Geschäftsabschluss zusammenhängen bzw. diesem vorgelagert sind (vgl. für das Betreten eines Geschäfts: EuGH, WRP 2014, 161 Rn. 38 - Trento Belupo; für das Aufrufen einer Internetseite: BGH, WRP 2016, 859 [BGH 24.03.2016 - I ZR 243/14] , Rn. 16 f.).
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