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   OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06   

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OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06 (https://dejure.org/2010,21006)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2010 - 13 U 119/06 (https://dejure.org/2010,21006)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 13 U 119/06 (https://dejure.org/2010,21006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Sonstiges

  • bank-kritik.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Schrottimmobilien: Haftung wegen arglistiger Täuschung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Ob (auch) der Vermittler G arglistig gehandelt hat, kann dahingestellt bleiben, weil ein Schadensersatzanspruch auch dann in Betracht kommt, wenn ein arglistiges Verhalten nur des Verkäufers bzw. der Vertriebsgesellschaft vorliegt, die über das geschäftsrelevante Wissen verfügte(n), es aber nicht weitergegeben hat/haben (vgl. BGH NJW 2010, 596 Tz. 29 ff.).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Mangels Verbundgeschäfts entfällt auch ein Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagte wegen etwaiger objektbezogener Falschangaben des Vermittlers G nach § 278 BGB (vgl. BGHZ 167, 239, 249 ff., Tz. 26), den er ihren Darlehensansprüchen entgegenhalten könnte.
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Der Zulässigkeit des gegen die Vollstreckung aus der Grundschuldbestellungsurkunde gerichteten Klageantrags zu 1. steht nicht entgegen, dass die streitgegenständliche Wohnung - wie sich im Laufe der Sachverständigenbegutachtung herausgestellt hat - bereits im Mai 2005 zwangsversteigert und der Erlös von 7.500.- EUR an die Beklagte ausgekehrt wurde, weil nicht vorgetragen oder ersichtlich ist, dass dem Kläger die gegen ihn und seine Frau erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Titels herausgegeben worden ist (vgl. BGH WM 1988, 1592, juris Tz. 5; MDR 1992, 960; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl. § 767 Rdn. 8).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Die im Kauf- und Werklieferungsvertrag vom 12. August 1993 von der Treuhänderin erklärte Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Eheleute ist dagegen zwar wegen des Verstoßes der Treuhänderin gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam, ohne dass dies nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung gemäß §§ 171, 172 BGB überwunden werden könnte (vgl. BGHZ 154, 283, 287 ff.).
  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Wie bereits im landgerichtlichen Urteil und im Hinweisbeschluss des Senats vom 25. Juni 2007 ausgeführt, scheitert ein Widerruf des Darlehensvertrages daran, dass die Treuhänderin sich unstreitig nicht in einer Haustürsituation befand, als sie die auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Erklärungen als Vertreterin der Eheleute abgegeben hat (vgl. BGH WM 2007, 440, 442; WM 2006, 853, 854).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Das gilt - auch unter Berücksichtigung der neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2010 (WM 2010, 1451 ff. Tz. 26 ff.) - gleichermaßen für den Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag der Eheleute (Vorderseite Anl. K 113, Rückseite Anl. B 22b).
  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Wie bereits im landgerichtlichen Urteil und im Hinweisbeschluss des Senats vom 25. Juni 2007 ausgeführt, scheitert ein Widerruf des Darlehensvertrages daran, dass die Treuhänderin sich unstreitig nicht in einer Haustürsituation befand, als sie die auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Erklärungen als Vertreterin der Eheleute abgegeben hat (vgl. BGH WM 2007, 440, 442; WM 2006, 853, 854).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Daher dürfte das Verschweigen der - unterstellt - einkalkulierten Provision von 18, 4% durch den Vertrieb im hier entscheidenden Jahr 1993 angesichts der relativ geringen Überschreitung der relevanten Prozentgrenze von 15% noch nicht als arglistig und für die Beklagte noch nicht als evident unrichtig anzusehen sein (vgl. dazu BGH WM 2005, 1998, 2000; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2008, I - 6 U 150/06, Anl. B 29).
  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Dabei wird die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihn benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. nur BGH NJW 2008, 2099, 2104 Tz. 51 ff.).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
    Die Aufklärungspflicht über Provisionen ab einer Grenze von 15% wurde höchstrichterlich erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2004 (BGHZ 158, 110 ff. = WM 2004, 631 ff.) bestimmt, nachdem die Frage zuvor in Schrifttum und Rechtsprechung umstritten war und noch in höchstrichterlichen Entscheidungen des Jahres 2001 und 2003 ausdrücklich offen gelassen wurde (s. Nachweise in BGH WM 2004, 631, 634).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 6 U 150/06

    Bank muss auf ungeklärte Rechtslage hinweisen

  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

    Das verlangt substantiierte Angaben dazu, dass die maßgeblichen Prospektpassagen im Gespräch mit dem Vermittler tatsächlich erörtert worden sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 1. Oktober 2010 - 13 U 119/06, juris Rn. 25 f.).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12

    Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Bank bei Finanzierung

    Die Beklagte könnte mithin keine Rechte mehr aus dem Darlehensvertrag gegenüber der Klägerin geltend machen (vgl. OLG Köln, 01.10.2010, 13 U 119/06, Rn. 54, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2018 - 4 W 18/18

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers gegen die beratende Bank bei Empfehlung

    (3) Mit diesem Vortrag behauptet der Kläger auch nicht bereits, durch mündliche Angaben der Mitarbeiterin der Beklagten arglistig getäuscht worden zu sein, was einen konkreten, dem Beweis zugänglichen Vortrag zu den täuschenden Angaben über das Anlageobjekt zur Voraussetzung hätte (BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04, BGHZ 169, 109 Rn. 24); denn der arglistig Getäuschte ist für sämtliche Voraussetzungen der Täuschung und damit für einen dadurch erregten Irrtum darlegungs- und beweisbelastet (BGH, Urteil vom 13.05.1957 - II ZR 56/56, NJW 1957, 988 und Beschluss vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10, juris Rn. 12), was substantiierte Angaben dazu verlangt, dass die maßgeblichen Prospektpassagen im Gespräch mit dem Vermittler tatsächlich erörtert worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2013 - XI ZR 405/11, juris Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 1. Oktober 2010 - 13 U 119/06, juris Rn. 25 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2012 - 23 U 24/11

    Umfang der Aufklärungspflicht einer lediglich finanzierenden Bank über die Höhe

    Ebenso hat das OLG Köln entschieden (Urteil vom 1.10.2010, 13 U 119/06, unveröffentlicht) und nunmehr auch der BGH in einer Urteilsserie vom 5.6.2012 (wie der Senat der bislang allein vorliegenden Pressemeldung Nr. 82/2012 vom 6.6.2012 entnimmt).
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