Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 04.04.2016

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   OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart)   

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OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,10127)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,10127)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,10127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ENWG § 1; § 19 Abs. 1 GWB; § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB; § 20 Abs. 1 GWB; § 33 Abs. 1 GWB
    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Einzelfall einer Stromkonzessionsvergabe unter Übergehung der Alt-Konzessionärin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Konzessionsvergabe muss transparent erfolgen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Konzessionierungsvergabe

  • pontepress.de PDF (Auszüge)

    EnWG § 46 III 5; GWB § 33 I i.V.m. §§ 19, 20
    Einzelfall einer Stromkonzessionsvergabe unter Übergehung der Alt-Konzessionärin

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Spielräume der Angebotswertung bei Netzkonzessionen

Besprechungen u.ä. (2)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an ein diskriminierungsfreies und transparentes Konzessionierungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotswertung bei Netzkonzessionen: Auftraggeber hat erhebliche Spielräume! (VPR 2016, 168)

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    a) Gemeinden handeln beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen i. S. d. deutschen Kartellrechts und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 = BGHZ 199, 289 ff. , juris Rn. 19 ff. m. w. N.; Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , RdE 2014, 191 ff. , juris Rn. 19 ff., u. st.).

    Insbesondere greift die Vorschrift des § 46 Abs. 1 EnWG nicht in verfassungswidriger Weise in den Kernbestand des Selbstverwaltungsrechts ein, denn dadurch wird grundsätzlich nur die Möglichkeit der Gemeinde zur wirtschaftlichen Betätigung als solche geschützt, nicht aber einzelne Ausprägungen wirtschaftlicher Tätigkeit ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12 , Rn. 32).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12 , Rn. 35 und 65/12, Rn. 44 ff.).

    Danach ist die Auswahl des Netzbetreibers vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , Rn. 49, KZR 66/12, Rn. 36 ff.).

    Es soll derjenige neue Netzbetreiber ermittelt werden, der nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung, seiner fachlichen Kompetenz und seinem Betriebskonzept am besten geeignet ist, beim Netzbetrieb eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 , Rn. 38).

    Die Gemeinden dürfen ihre eigenen Interessen bei der Auswahlentscheidung nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , Rn. 53), wobei etwa finanziellen Interessen durch die Regelungen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung, KAV, vgl. insbesondere §§ 2, 3, KAV) enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 , Rn. 43 ff.).

    Anderenfalls bestünde die Gefahr, entweder in Widerspruch zu den Schranken zu treten, die das Gesetz der Berücksichtigung des finanziellen Interesses der Gemeinde als Anbieter zieht, oder Fehlanreize im Wettbewerb um das Netz zu setzen und damit den Zweck dieses Wettbewerbs zu verfehlen ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 , Rn. 47).

    Den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013 ist im Ergebnis nur zu entnehmen, dass die Gewichtung der Auswahlkriterien mit Bezug zu den Zielen des § 1 EnWG jedenfalls über 50 % liegen muss (vgl. BGH KZR 66/12, a. a. O., Rn. 84).

    Dazu zählen Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf Effizienz, Sicherheit und Preisgünstigkeit des Netzbetriebes oder zur Absicherung ihrer Planungshoheit bei Inhalts- oder Kapazitätserweiterungen oder Maßnahmen zur Modernisierung des Netzes ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 , Rn. 52).

    (bb) Die Gewährleistungsrechte durfte auch bei den Kriterien der Gruppe A berücksichtigt werden, denn sie dienen der Aufrechterhaltung und Sicherstellung der sicheren, effizienten, verbraucherfreundlichen und umweltverträglichen Energieversorgung (vgl. schon oben BGH - Urt. v. 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 , Rn. 52).

    Dass das Leerrohrkonzept als Auswahlkriterium grundsätzlich zu akzeptieren ist, hat der Bundesgerichtshof bereits bestätigt ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 Rn. 49).

    Auf das Bestehen eines Verfügungsgrunds, der aber wohl zu bejahen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 , Rn. 108 f.; vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) , juris Rn. 14), kommt es daher nicht mehr an.

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    a) Gemeinden handeln beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen i. S. d. deutschen Kartellrechts und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 = BGHZ 199, 289 ff. , juris Rn. 19 ff. m. w. N.; Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , RdE 2014, 191 ff. , juris Rn. 19 ff., u. st.).

    Dies steht mit den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung ( Art. 28 Abs. 2 GG ) im Einklang ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , a. a. O., Rn. 24 und 66/12 a. a. O., Rn. 25, 30 ff.).

    Ausreichend ist, wenn sie allen Unternehmen - wie hier - in einem gleichlautenden Verfahrensbrief rechtzeitig mitgeteilt werden, nachdem sie aufgrund der Bekanntmachung ihr Interesse an der Konzession bekundet haben ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12 , Rn. 48).

    Danach ist die Auswahl des Netzbetreibers vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , Rn. 49, KZR 66/12, Rn. 36 ff.).

    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , Rn. 51; Urt. v. 24. Okt. 2011 - KZR 7/10 , juris Rn. 37).

    Die Gemeinden dürfen ihre eigenen Interessen bei der Auswahlentscheidung nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen ( BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12 , Rn. 53), wobei etwa finanziellen Interessen durch die Regelungen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung, KAV, vgl. insbesondere §§ 2, 3, KAV) enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 , Rn. 43 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    Zuletzt hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf dafür ausgesprochen, dass die an § 1 EnWG ausgerichteten Auswahlkriterien nicht zwingend mit mehr als 50 % zu gewichten sind (vgl. Urteil vom 23. Dezember 2015 - V-2 U (Kart) 4/15, Umdruck, S. 5 m.w.N., Anlage ASt 80).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vorgabe eines punktemäßig bewerteten Effizienzwerts in den Kriterienkatalog nicht beanstandet hat ( Urteil vom 23. Dezember 2015 - VI-2 U (Kart) 4/15 , Anlage ASt 80), ist damit nichts darüber ausgesagt, ob dies zwingend zu geschehen hat, was mit Blick auf Bewerber, denen es an belastbaren Daten fehlt, problematisch erscheint.

    Allerdings stellt der Effizienzwert - anders als in der von der Verfügungsklägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2015 (a. a. O.) - vorliegend kein eigenständiges Wertungskriterium dar, sondern die Angabe eines solchen wurde allein in den Erläuterungen gem. Anlage 2 zum Ersten Verfahrensbrief verlangt, wobei der Effizienzwert insoweit ein Aspekt unter mehreren war.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    Konkreten Anhalt dafür, dass Netznutzungsentgelte mit disparaten Anforderungsprofilen und die nicht rabattierten Netznutzungsentgelte in dem zur Vergabe anstehenden Konzessionsgebiet verglichen werden (vgl. OLG Stuttgart - 2 U 60/15, Anlage ASt 79, Umdruck, S. 21), gibt es nicht.

    In vergleichbaren gerichtlichen Verfahren, in denen die Überprüfung von Konzessionsvergaben in Rede stand, haben etwa das Landgericht Stuttgart (Beschl. v. 21. Nov. 2015 - 11 O 180/14, juris) oder das Landgericht Berlin ( Urt. v. 9. Dez. 2014 - 16 O 224/14 Kart ., juris) bzw. zuletzt das Oberlandesgericht Stuttgart ( Urt. v. 19. Nov. 2015 - 2 U 60/15 ) die Auffassung vertreten, die relative Bewertungsmethode sei intransparent und diskriminierend.

  • LG Leipzig, 17.06.2015 - 5 O 1339/15

    Leipzig darf Gasversorgung kommunalisieren

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    Hierdurch würde wiederum gerade den Zielen nach § 1 EnWG nicht hinreichend Rechnung getragen (Urt. v. 17. Juni 2015 - 5 O 1339/15, juris Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13

    Anforderungen an die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    Die personellen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes (vgl. dazu § 4 Abs. 1 und 2 EnWG ) müssen erst im Zeitpunkt der Vertragsausführung vorliegen (OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 62; Beschl. v. 19. Juni 2013 - VII Verg 4/13 ).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 11 W 47/14

    Ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens bei Stromkonzessionsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    Auf das Bestehen eines Verfügungsgrunds, der aber wohl zu bejahen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12 , Rn. 108 f.; vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) , juris Rn. 14), kommt es daher nicht mehr an.
  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    (1) Das Transparenzgebot bedeutet, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig u. a. in der Vergabebekanntmachung zu formulieren sind, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (EuGH, Urt. v. 10. Mai 2012 - C-368/10, juris Rn. 87, 109).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2012 - 6 U 168/10
    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    Abgesehen davon, dass dieser Gesichtspunkt nicht die Transparenz des Auswahlkriteriums betrifft, hat die Verfügungsbeklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich jedenfalls um eine zulässige Methode handelt (BT-Drs. 17/6072, S. 88; BGH - Kartellsenat, Beschl. v. 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 45; Urt. v. 16. Nov. 1999, a. a. O., juris Rn. 69 ff. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24. Okt. 2012 - 6 U 168/10 (Kart), RdE 2013, 88 ff. ).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15
    Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe unzulässig ist, ist in Anlehnung der Grundsätze Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich - bei der Vergabe von Konzessionen kann im Ergebnis nichts anderes gelten - erst dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, und sie infolge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind (Senatsbeschl. v. 24. Febr. 2015, 13 Verg 1/15, Rn. 94; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. Juni 2013 - Verg 8/13, juris Rn. 21; Beschl. v. 21. Okt.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - Verg 2/15

    Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote bei der Ausschreibung von

  • LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14

    Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

  • OLG Celle, 11.06.2015 - 13 Verg 4/15

    Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2013 - 2 Kart 4/13

    Akteneinsichtsrecht eines Verfahrensbeteiligten kraft faktischer Hinzuziehung

  • LG Stuttgart, 21.11.2014 - 11 O 180/14
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2006 - Verg 25/06

    Kein Ausschlussgrund im Vergabeverfahren bei Nachholung der Eintragung in die

  • OLG Celle, 13.12.2011 - 13 Verg 9/11

    Rüge der Vermischung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien bei einer

  • VK Bund, 21.10.2014 - VK 2-81/14

    Nachprüfungsverfahren: Vertrag zur Integrierten Versorgung (§§ 140 a - d SGB V)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Es kann beurteilungsfehlerfrei sein, ein belastbares, plausibles und in sich stimmiges (hier: Personal-) Konzept eines Newcomers ausreichen zu lassen, dessen Umsetzung er zugesichert hat, ohne dass daran objektiv begründete Zweifel bestehen (Anschluss OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 150 nach juris).

    Das bedeutet zugleich, dass eine Genehmigung nach dem EnWG noch nicht für die Vergabe von energierechtlichen Wegenutzungsrechten, sondern - wie im förmlichen Vergaberecht - erst im Zeitpunkt der Vertragsausführung vorliegen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V), ZNER 2014, 480, Rn. 62 nach juris; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 135 nach juris; s.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.Juni 2013 - VII-Verg 4/13, VergabeR 2013, 796).

    Generell kann die Bewertung der Angebote durch die Gemeinde von Rechts wegen nur darauf überprüft werden, ob sie die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung hat einfließen lassen und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält; eine vollständige gerichtliche Nachprüfung ist dagegen weder geboten noch zweckmäßig und findet daher nicht statt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 130, 137 nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), ZNER 2018, 143, Rn. 95 nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, EnWZ 2017, 457, Rn. 125 nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart, ZNER 2018, 544, Rn. 80 - Stadtwerke Bargteheide).

    Er kann nur darauf überprüft werden, ob der Beklagte die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung hat einfließen lassen und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 130, 137 nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), ZNER 2018, 143, Rn. 95 nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, EnWZ 2017, 457, Rn. 125 nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart, ZNER 2018, 544, Rn. 80 - Stadtwerke Bargteheide).

    Nach einem milderen Maßstab soll es ausreichen, wenn der Newcomer ein belastbares, plausibles und in sich stimmiges Konzept vorlegt, dessen Umsetzung er zugesichert hat, ohne dass daran objektiv begründete Zweifel bestehen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 150 nach juris; LG Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2014, aaO., am Ende der Rn. 67).

    Werden die Anforderungen an die Konzepte des Newcomers überspannt, hat der neu auf den Markt drängende Bieter gegenüber dem Bestandsbieter keine realistische Chance, den Zuschlag zu erhalten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 150 nach juris).

    Generell kann das Gericht die Bewertung der Angebote durch die Gemeinde von Rechts wegen nur darauf überprüfen, ob die Gemeinde die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung hat einfließen lassen und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 130, 137 nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), ZNER 2018, 143, Rn. 95 nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, EnWZ 2017, 457, Rn. 125 nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart, ZNER 2018, 544, Rn. 80 - Stadtwerke Bargteheide).

    Es genügt, wenn er ein plausibles Konzept vorlegt, dessen Umsetzung er zugesichert hat, ohne dass daran objektiv begründete Zweifel bestehen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 150 nach juris).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Denn jenes Auswahlverfahren ist im Jahre 2014 abgebrochen worden, um ein neues Verfahren entsprechend den durch den Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 17.12.2013 formulierten Anforderungen durchzuführen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfügungsbeklagte dies nicht mit dem Ziel unternommen hat, ein rechtskonformes und damit auch dem Neutralitätsgebot Rechnung tragendes Verfahren durchzuführen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 156/16 Kart, Rn 88; OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart), Rn 142; jew. zit. nach juris).

    Ob dies bereits dann erreicht ist, wenn den Auswahlkriterien mit Bezug zu den Zielen des § 1 EnWG ein Gewicht von über 50 % zukommt (OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 46; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.2015 - VI-2 U (Kart) 4/15 Rn 16; jew. zit. nach juris) oder ob dies eine jedenfalls gegenüber anderen gemeindlichen Zielen deutlich vorrangige Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG verlangt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.09.13, 201 Kart 1/13 Rn 65; zit. nach juris), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.

    Insbesondere schließt die Formulierung, die Auswahl des Netzbetreibers sei "vorrangig an Kriterien auszurichten", welche die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren, nicht aus, dass andere zulässige Kriterien auf gleicher Stufe, aber mit geringerem Gewicht einfließen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 47; zit. nach juris).

    a) Entgegen der Ansicht der Berufung ist die Auswahl der relativen Bewertungsmethode in Konzessionsvergabeverfahren nicht grundsätzlich zu beanstanden (Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn 65; OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 124; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 156/16 Rn 121; jew. zit. nach juris).

    Der Auftraggeber hat einen Entscheidungsspielraum, welche Bewertungsmethode er für geeignet hält und auswählt, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist und sich ihre Heranziehung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des ausgeschriebenen Wettbewerbs nicht als unvereinbar erweist (BGH, Urt. v. 04.04.2017 - X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn 33; OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 126; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.06.2015 - VII Verg 2/15 Rn 39; jew. zit. nach juris).

    (bb) Der Gemeinde kommt bei der Prüfung der Angebote im Zusammenhang mit einer Konzessionsvergabe ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, der demjenigen im förmlichen Vergabeverfahren vergleichbar ist (OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 133, zit. nach juris).

    Vielmehr kann die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen erst für den Zeitpunkt der Aufnahme der Vertragsausführung verlangt werden (OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 135; zit. nach juris), denn einem Unternehmen, das neu auf den Markt kommen will, ist etwa nicht zumutbar, bereits vor Erteilung des Zuschlags Personal einzustellen.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Die von der Beklagten angewandte relative Bewertungsmethode ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden (OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15, EnWZ 2016, 310 Rn. 128, juris).

    Zwar sind auch in wettbewerblichen Konzessionsverfahren nach § 46 Abs. 3 EnWG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der am Verfahren Beteiligten zu beachten und dürfen nicht unbefugt offenbart werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.2013 - VI - 2 Kart 4/13 (V) Rn. 5, 7 juris; OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) ZNER 2016, 242 Rn. 140, juris).

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu

    Das von der Verfügungsklägerin verlangte Stufenverhältnis würde hingegen das der Gemeinde grundsätzlich zuzubilligende Recht, neben den Kriterien des § 1 EnWG auch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, im Ergebnis unterlaufen (vgl. Senatsurteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15).

    Soweit die Verfügungsbeklagte auf die Bedeutung des Effizienzwerts abhebt, hat der Senat bereits mit Urteil vom 17. März 2016 (13 U 141/15) ausgeführt, es sei nicht zwingend, dem Effizienzwert gem. § 12 oder § 24 ARegV ein eigenes Gewicht im Sinne eines eigenen Bewertungskriteriums beizumessen.

    Der Senat hat die Anwendung der relativen Bewertungsmethode in der auch vorliegend verwendeten Ausprägung mit Urteil vom 17. März 2016 (13 U 141/15) gebilligt und dazu ausgeführt: "In Vergabeverfahren gem. §§ 97 ff. G. ist die relative Bewertungsmethode - jedenfalls soweit Angebotspreise in Relation zueinander gesetzt wurden - nicht beanstandet worden (vgl. OLG D., Beschluss vom 3. März 2010 - VII Verg 48/09; BKartA Beschluss vom 21. Dez. 2014 - VK 2-81/14).

    Im Übrigen genügt - wie bereits in Sachen 13 U 141/15 angenommen -, dass der Bieter ein plausibles Konzept vorlegt, dessen Umsetzung er zugesichert hat, ohne dass daran objektiv begründet Zweifel bestehen.

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zeichnet sich eine Tendenz ab, eine Gewichtung der Kriterien des § 1 EnWG zusammen mit einem Anteil von 50 % als die untere Grenze des Zulässigen anzusehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 2015 - VI-2 U (Kart) 4/15 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 46, juris), während vereinzelt eine stärkere Gewichtung gefordert wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 84, juris: Gewichtung mit 65, 38 % gerade noch ausreichend; Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg: 65-95 %).

    (b) Soweit ersichtlich, haben sich die Vergabestellen in weiteren Verfahren, in denen sich Gerichte mit der Frage der Gewichtung von Auswahlkriterien befasst haben, an die Orientierungsvorschläge der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg und des BGH gehalten und das Kriterium der Sicherheit des Netzbetriebs mit einem Anteil von mindestens 25 % gewichtet (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 47, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2018 - 6 U 4/17 Kart -, Rn. 85, juris).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

    Gegenstand der Überprüfung ist, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe halten (OLG Celle, Urteil vom 17.3.2016, 13 U 141/15 (Kart), juris Rdnr 137; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.8.2017, 6 U 1/17 Kart, juris Rdnr. 125).
  • LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16

    Gaskonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit eines Beschlusses

    Da der Gesetzgeber jedoch selbst in § 8 Abs. 6 EEG 2014 den Begriff mit "spätestens innerhalb 8 Wochen" konkretisiert, besteht durchaus Spielraum zur Unterschreitung der gesetzlichen Verpflichtungen (Vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, a.a.O., Rn. 74).

    An dem legitimen Interesse der Konzessionsgeberin an dieser Klausel besteht kein Zweifel (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, a.a.O., Rn. 65).

    Das Gericht schließt sich der Auffassung an, wonach eine vorrangige Gewichtung bereits dann vorliegt, wenn 50 % überschritten sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 -, Rn. 45, zitiert nach juris; LG Leipzig, Urteil vom 17.06.2015 - 5 O 1339/15, Rn. 32 ff., zitiert nach juris).

    Dies führt wiederum dazu, dass neue Ideen und abweichende innovative Elemente keinen Raum bekommen (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 -, Rn. 128, zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Die Auswahlentscheidung kann gerichtlich "nur" daraufhin überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemeingültigen Beurteilungsmaßstäbe hält (vgl. für die Wegerechtsvergabe jüngst nur OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Oktober 2017, 11 U 51/17 Kart, Rn. 95; OLG Celle, 13 U 38/17 (Kart), Urteil vom 19. Oktober 2017, Anlage BE02, S. 16/17; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 125; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016, 13 U 141/15 (Kart), Rn. 137; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V), Rn 59).

    Wenn, wie sie angegeben hat, drei ihrer Mitarbeiter im Störungsdienst in B. wohnen, sind 15 Minuten plausibel, und wenn die Verfügungsbeklagte (Bl. 172) unter Berufung auf das OLG Celle (Urteil vom 17. März 2016, 13 U 141/15 Kart, Rn. 145) für sich reklamiert, sie müsse an den Angaben der Stadtwerke nicht zweifeln, so gilt das gleichermaßen für die Angaben der Verfügungsklägerin.

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Die Verfügungsbeklagte habe einen vom Bundesgerichtshof gebilligten Kriterienkatalog verwendet und so offensichtlich mit der Vergangenheit gebrochen (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart), Rn. 142 [zit. nach juris]).

    Dies lässt aber - ebenso wie ein Gemeinderatsbeschluss, der die sogenannte Rekommunalisierung des Netzbetriebs als politisches Ziel formuliert (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, bei juris Rz. 142) - nicht den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass damit die Absicht einherginge, das neue Auswahlverfahren nicht diskriminierungsfrei durchzuführen, wiewohl der Hinweis der Verfügungsbeklagten auf den Aspekt der Rekommunalisierung der Netze nicht verfängt.

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Diese Methode ist zwar für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15, UA Bl. 38; OLG Düsseldorf, B. v. 03.03.2010 - VII Verg 48/09; a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, EnWZ 2016, 89, zit. nach juris Rn. 70).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

  • LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17

    Auswahlverfahren zur Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

  • LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17

    Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

  • OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes:

  • OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 11 Verg 1/18

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Rüge von Rechtsverletzungen innerhalb

  • OLG Celle, 16.06.2022 - 13 U 67/21

    Vorläufige Unterlassung des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrages

  • OLG Celle, 20.09.2018 - 13 U 166/17

    Anforderungen an die Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines

  • LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
  • LG Kiel, 21.06.2019 - 14 HKO 56/18

    Vergabe von Wegenutzungsrechten: Nachprüfungstiefe bei

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 4/21

    Wann werden die Bewerber um eine Konzession unbillig behindert?

  • LG München I, 24.05.2019 - 37 O 728/17

    Unzulässige Rechtsausübung, unbillige Behinderung,

  • OLG München, 10.03.2022 - 29 U 3413/19

    Unbillige Behinderung, Pauschalierter Investitionszuschlag, Periodenübergreifende

  • LG Dortmund, 22.09.2022 - 13 O 7/22
  • LG Dortmund, 08.10.2019 - 13 O 10/19
  • LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19

    Akteneinsichtsrecht, Vergabe Stromkonzession

  • LG Köln, 04.03.2021 - 88 O (Kart) 48/20
  • LG Kiel, 30.06.2017 - 14 HKO 67/17

    Energiewirtschaft: Anspruch auf Unterlassung der Fortsetzung eines

  • LG Köln, 04.03.2021 - 88 O (Kart) 47/20
  • LG Kiel, 30.06.2017 - 14 HKO 90/17
  • LG Kiel, 07.12.2018 - 14 HKO 48/18

    Konzessionsvergabeverfahren: Zulässigkeit von Unterkriterien; Anforderungen an

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.04.2016 - 13 U 141/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41088
OLG Celle, 04.04.2016 - 13 U 141/15 (https://dejure.org/2016,41088)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2016 - 13 U 141/15 (https://dejure.org/2016,41088)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2016 - 13 U 141/15 (https://dejure.org/2016,41088)
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