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   OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16   

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https://dejure.org/2017,19244
OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16 (https://dejure.org/2017,19244)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.06.2017 - 13 U 178/16 (https://dejure.org/2017,19244)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 13 U 178/16 (https://dejure.org/2017,19244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BDSG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BDSG § 35 Abs. 2 S. 2; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Ansprüche gegen die Betreiberin einer Suchmaschine wegen des Vorhaltens von identifizierender Berichterstattung

  • JurPC

    Anspruch auf Entfernung eines Suchmaschinen-Links zu Berichterstattung über strafrechtliche Verurteilung und Teilnahme des Klägers an rechten Demonstrationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche gegen die Betreiberin einer Suchmaschine wegen des Vorhaltens von identifizierender Berichterstattung

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Löschungsanspruch gegen Suchmaschinen-Betreiber wegen Links zu Berichterstattung zu alten strafrechtlichen Verurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entfernung von Suchmaschinen-Links zu Berichterstattung über strafrechtliche Verurteilung und Teilnahme des Klägers an rechten Demonstrationen

  • rechtsportal.de

    Ansprüche gegen die Betreiberin einer Suchmaschine wegen des Vorhaltens von identifizierender Berichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegenüber einem Suchmaschinenbetreiber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2017, 734
  • afp 2017, 444
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09

    Keine Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Zu den allgemein zugänglichen Quellen gehören insbesondere auch die für jedermann auffindbaren Inhalte des Internets (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl., § 28 Rn. 33a; Plath, BDSG, 2. Aufl., § 29 Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 W 125/09, juris Rn. 3).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Durch die von der Software der Beklagten gesteuerte Sortierung und Anzeige der Suchergebnisse in einer bestimmten Reihenfolge sowie durch das Filtern von zum Suchbegriff passenden Bildern hält die Beklagte eigene Informationen zur Nutzung bereit und erbringt damit Dienste - nämlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im o. g. Sinne -, die über die bloße Durchleitung und Zwischenspeicherung im Sinne der §§ 8, 9 TMG hinausgehen (vgl. für die Autocomplete-Funktion: BGH, a. a. O.; grundlegend für die Suchmaschinentätigkeit: OLG Köln, Urteil vom 13. Oktober 2016 - I-15 U 189/15, juris Rn. 102 m. Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08 für die auch hier streitgegenständliche Bildervorschau).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 190/08, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben (vgl. dazu zusammenfassend: BGH, Urteil vom 13. November 2012 - VI ZR 330/11, juris Rn. 11 ff. m. w. N.) darf die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden.
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Die Beklagte ist ein Dienstanbieter i. S. v. § 2 Nr. 1 TMG, der eigene Informationen zur Nutzung bereit hält und deshalb gemäß § 7 Abs. 1 TMG nach den allgemeinen Gesetzen - mithin auch nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG - verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    aa) Ein Anspruch des Klägers auf Entfernung der Links zu den Artikeln "... Knast für ..." sowie "... u.a. durch B. ..." ergibt sich nicht aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG i. V. m. der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 12 lit. b) der Richtlinie 95/46/EG (Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12, juris).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Zwar kann sich der Suchmaschinenbetreiber selbst nicht auf die Presse- und Meinungsfreiheit und damit auch nicht auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen, weil die bloße automatische Auflistung fremder redaktioneller Beiträge noch keine eigene journalistisch-redaktionelle Gestaltung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, juris Rn. 13; Plath/Frey in: Plath, a. a. O., § 41 Rn. 12; ausdrücklich für G. auch EuGH, a. a. O., Rn. 85).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Diese Annahme steht in Einklang mit der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung, die die Bezeichnung einer Person als "(N.-)N." in der Regel als Meinungsäußerung einordnet, weil dieser Begriff gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person und damit ein Werturteil darstellt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 107 m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 189/15

    Beeinträchtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Durch die von der Software der Beklagten gesteuerte Sortierung und Anzeige der Suchergebnisse in einer bestimmten Reihenfolge sowie durch das Filtern von zum Suchbegriff passenden Bildern hält die Beklagte eigene Informationen zur Nutzung bereit und erbringt damit Dienste - nämlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im o. g. Sinne -, die über die bloße Durchleitung und Zwischenspeicherung im Sinne der §§ 8, 9 TMG hinausgehen (vgl. für die Autocomplete-Funktion: BGH, a. a. O.; grundlegend für die Suchmaschinentätigkeit: OLG Köln, Urteil vom 13. Oktober 2016 - I-15 U 189/15, juris Rn. 102 m. Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08 für die auch hier streitgegenständliche Bildervorschau).
  • OLG Celle, 29.12.2016 - 13 U 85/16

    Anspruch auf Entfernung eines Suchmaschinen-Links zu einem mit Zustimmung der

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16
    Denn hierdurch wird das Allgemeininteresse an der Verfügbarkeit der Information erhöht (vgl. Senatsurteil vom 29. Dezember 2016 - 13 U 85/16, juris Rn. 10; Kühling, EuZW 2014, 527, 529; Forst, BB 2014, 2293, 2297).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Die Haftung des Suchmaschinenbetreibers ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gerade nicht subsidiär, da ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen nicht erreicht werden kann, wenn diese vorher oder parallel bei den Herausgebern der Websites die Löschung der sie betreffenden Informationen erwirken müsste (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - Rs. C-131/12, Rn. 82 ff. - Google Spain; vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 1. Juni 2017 - 13 U 178/16, AfP 2017, 444 Rn. 15).

    Zu den allgemein zugänglichen Quellen gehören insbesondere auch die für jedermann auffindbaren Inhalte des Internets (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl., § 28 Rn. 33a; Plath, BDSG, 2. Aufl., § 29 Rn. 56; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 W 125/09, juris Rn. 3; OLG Celle, Urteil vom 1. Juni 2017 - 13 U 178/16, aaO Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 U 193/17

    Datenschutz im Internet: Unterlassungs- bzw. Löschungsanspruch gegen

    cc) Es kann offen bleiben, ob dem nach der alten Rechtslage zu folgen war (vgl. OLG Celle, das auf das Begehren des "Entfernens" eines Links und des "Verhinderns", dass er erneut erscheint, § 35 BDSG a.F. angewandt hat, Urteil vom 1.6.2017, 13 U 178/16; Urteil vom 29.12.2016, 13 U 85/16, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 3 O 190/16

    Zum Recht auf Vergessenwerden

    Im Rahmen des hier geltend gemachten Anspruchs ist die Beklagte zu 2) daher nicht entsprechend § 8 Abs. 1 TMG privilegiert (vgl. ebenso OLG Celle CR 2017, 551 [OLG Celle 01.06.2017 - 13 U 178/16] ; OLG Köln, Urt. v. 13.10.2016 - 15 U 189/15, BeckRS 2016, 18916 Rn. 91 ff.; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.02.2017 - 2-03 S 16/16, ZD 2017, 391; Spindler/Schuster-Mann/Smid, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, Kap. PresseR Rn. 79 m.w.N.; Spindler/Schuster-Hoffmann, a.a.O., § 8 TMG Rn. 24; Sieber/Liesching, Die Verantwortlichkeit der Suchmaschinenbetreiber nach dem Telemediengesetz, MMR-Beil.

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Umstand, dass der Kläger Geschäftsführer des A war, der Sozialsphäre des Klägers entstammt (zum Anspruch der ehemaligen Geschäftsführerin einer Gesellschaft, über die kritisch berichtet wurde OLG Celle NJW-RR 2017, 362 [OLG Celle 29.12.2016 - 13 U 85/16] Rn. 16; ähnlich bei OLG Köln, Urt. v. 31.05.2016 - 15 U 197/15, Rn. 59 - juris; LG Berlin NJOZ 2016, 534; vgl. zum Recht auf Vergessenwerden bei Daten aus der Sozialsphäre auch OLG Köln, Urt. v. 10.08.2017 - 15 U 188/16; OLG Köln NJOZ 2016, 1814; OLG Celle, Urt. v. 01.06.2017 - 13 U 178/16 Rn. 21 - juris).

    Es kam im Ergebnis auch nicht mehr darauf an, ob der Anspruch gegen die Beklagte zu 2) lediglich subsidiär geltend gemacht werden kann (in diesem Sinne OLG Köln, Urt. v. 10.08.2017 - 15 U 188/16, das von einer Ähnlichkeit von Suchmaschinen zu Access Providern ausgeht, dazu BGH GRUR 2016, 268 - Störerhaftung des Access Providers; gegen eine Subsidiarität OLG Celle CR 2017, 551 [OLG Celle 01.06.2017 - 13 U 178/16] Rn. 15).

  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17

    Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Begehren, das auf die Entfernung bestimmter Suchergebnisse einer Suchmaschine zu einem Namen gerichtet ist, nach dem alten Datenschutzrecht überwiegend als Unterlassungs- und nicht als Löschungsanspruch eingeordnet wurde (siehe für die Einordnung als Unterlassungsanspruch nur BGH, GRUR 2018, 642, 643 - Internetforum; ZUM-RD 2019, 203, 205 sowie für die Einordnung als Löschungsanspruch OLG Celle, MMR 2017, 259; NJOZ 2018, 539).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22

    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch

    So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Begriffe wie "rechtsextremistisch", "Neonazi", "Nazi", "Hooligan", "Antifa-Extremist", "Antifa-Mann", "Antifa-Autor", "Extremist", "Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit" und ähnliche regelmäßig als Meinungsäußerungen anzusehen sind (vgl. BVerfG GRUR 2013, 193 Rn. 27; BVerfG NJW 2012, 3712 Rn. 27; BVerfG NJW 1992, 2013 zu "Nazi"; OLG Stuttgart MMR 2016, 642 Rn. 106; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 681; OLG Hamburg NJW 1992, 2035; OLG Celle, CR 2017, 551; OLG Celle, Urt. v. 01.06.- 13 U 178/16; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.- 2-03 O 132/16; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.08.2020 - 2-03 O 164/19; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 14 Rn. 27, § 20 Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 3 O 232/17

    Zur Namensnennung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Plagiats

    Die Kammer hat in die Abwägung ferner auch eingestellt, dass der namentlichen Nennung aufgrund der Verfügbarkeit von Suchmaschinen der Zugriff auch auf ältere Informationen ermöglicht wird und damit eine besondere Perpetuierung des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht herbeigeführt werden kann (vgl. zur Frage, wann ältere Einträge bei Suchmaschinen aufgrund des sogenannten "Rechts auf Vergessenwerden" zu löschen sind EuGH GRUR 2014, 895; EuGH CR 2017, 395; OLG Celle, Urt. v. 01.06.2017 - 13 U 178/16, BeckRS 2017, 113458; Boehme-Neßler, NVwZ 2014, 825; Nolte, NJW 2014, 2238).
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2017 - 3 O 352/16

    Wer sich bei einer öffentlichen Veranstaltung in Pose fotografieren lässt und

    Die Gewaltexzesse während der Europameisterschaft waren - wie der Kammer bekannt ist - auch Gegenstand umfangreicher Berichterstattung und von erheblichem öffentlichen Interesse (vgl. insoweit auch OLG Celle CR 2017, 551 [OLG Celle 01.06.2017 - 13 U 178/16] Rn. 21 - juris).

    Vielmehr ist die Bezeichnung "Hooligan" jedenfalls zu einem erheblichen Teil als eine Meinungsäußerung über die innere Einstellung des Beklagten anzusehen, die in der Pose des Beklagten, seiner Teilnahme am Spiel im Fanblock, dem Tattoo "hooligan" und den von der Klägerin vorgetragenen Facebook-Posts eine Anknüpfungsgrundlage hat und daher als zulässig und nicht schmähend anzusehen ist (zur Bezeichnung als "Hooligan" OLG Celle CR 2017, 551 [OLG Celle 01.06.2017 - 13 U 178/16] Rn. 35 - juris; vgl. insoweit zur Bezeichnung als "Rechtsextremist" LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 25.04.2016 - 2-03 O 132/16 m.w.N.; zur Bezeichnung als "(bekannter) Neonazi" OLG Stuttgart NJW-RR 2016, 932 [OLG Stuttgart 23.09.2015 - 4 U 101/15] ).

  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 3 T 6/18

    Zur Vollstreckungsfähigkeit eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Insbesondere sind diejenigen Videos, die der Schuldner zuvor eingestellt haben soll und die nunmehr gelöscht werden sollen, nicht konkret bezeichnet, z.B. durch Beifügung der Videos, durch Abbildungen (wie nunmehr in Anlagen K2-K6) oder durch die Angabe einer URL (z.B. "www.youtube.de/xyz"; vgl. insoweit OLG Celle AfP 2017, 444 [OLG Celle 01.06.2017 - 13 U 178/16] ).
  • LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird (OLG Celle, Urteil vom 01.06.2017 - 13 U 178/16).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.08.2017 - 13 U 178/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37193
OLG Celle, 02.08.2017 - 13 U 178/16 (https://dejure.org/2017,37193)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.08.2017 - 13 U 178/16 (https://dejure.org/2017,37193)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. August 2017 - 13 U 178/16 (https://dejure.org/2017,37193)
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