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   OLG Dresden, 15.02.2007 - 13 U 1797/01   

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OLG Dresden, 15.02.2007 - 13 U 1797/01 (https://dejure.org/2007,4611)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2007 - 13 U 1797/01 (https://dejure.org/2007,4611)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 13 U 1797/01 (https://dejure.org/2007,4611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingehen einer Verpflichtung mit dem Vorsatz zur Gläubigerbenachteiligung; Fortbestehen des Vorsatzes zur Gläubigerbenachteiligung im Zeitpunkt der Erfüllung einer Verpflichtung; Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eines Schuldners

  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § ... 291 Satz 1; ; BGB § 404; ; BGB § 812; ; BGB § 819 Abs. 1; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 135 Abs. 2; ; InsO § 135 Nr. 2; ; InsO § 140 Abs. 1; ; InsO § 140 Abs. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 145 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 5; ; HGB § 128 Satz 1; ; HGB § 172a; ; HGB § 354 a; ; GmbHG § 32a Abs. 3; ; AnfG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Mietzinszahlungen in Insolvenz - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners; Kenntnis des Anfechtungsgegners; eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 737
  • NJ 2007, 268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2007 - 13 U 1797/01
    Auf die Berufung des Beklagten - soweit über dieses Rechtsmittel noch nicht rechtskräftig entschieden ist - wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 09.07.2001, Az.: 3 O 38/00, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 09.07.2001 - 3 O 38/00 - abzuändern und die Klägerin und die Drittwiderbeklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner zu verurteilen, insgesamt 351.063,33 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 01.11.1999 zu zahlen.

    die Berufung des Beklagten zurückzuweisen und das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 09.07.2001 - 3 O 38/00 - bei Aufrechterhaltung des Feststellungsausspruchs erster Instanz abzuändern und die Widerklage abzuweisen, hilfsweise, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 784.708,80 DM nebst 5, 825 % Zinsen auf 98.088,60 DM ab dem 05.11.1999 bis 30.04.2000, aus 98.088,60 DM ab dem 05.12.1999 bis 30.04.2000, aus 98.088,60 DM ab dem 05.01.2000 bis 30.04.2000, aus 98.088,60 DM ab dem 05.02.2000 bis 30.04.2000, aus 98.088,60 DM ab dem 05.03.2000 bis 30.04.2000, aus 98.088,60 DM ab dem 05.04.2000 bis 30.04.2000, nebst 8, 42 % Zinsen aus 588.531,60 DM ab ddem 01.05.2000 bis 31.08.2000 nebst 8, 42 % Zinsen aus 98.088,60 DM ab dem 05.05.2000 bis 31.08.2000, aus 98.088,60 DM ab dem 05.06.2000 bis 31.08.2000, sowie nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 784.708,80 DM ab dem 01.09.2000 zu zahlen.

  • RG, 15.05.1891 - III 44/91

    1. Kann die Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung aus §. 3 Nr. 2 des

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2007 - 13 U 1797/01
    Soweit die die Kongruenz begründende Verpflichtung allerdings mit Benachteiligungsvorsatz eingegangen wurde, wird dessen Fortdauer im Erfüllungsstadium vermutet (RGZ 116, 134, 138; RGZ 27, 130, 136 jeweils zu § 3 AnfG; RG LZ 1914, 1912, 1913; Kirchhof, in: MüKo, InsO, § 129 Rn. 62, § 133 Rn. 33).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2007 - 13 U 1797/01
    Der Schuldner handelt mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn er bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt hat oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (BGHZ 155, 75, 84; 162, 142, 153).
  • RG, 11.02.1927 - VI 505/26

    Anfechtungsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2007 - 13 U 1797/01
    Soweit die die Kongruenz begründende Verpflichtung allerdings mit Benachteiligungsvorsatz eingegangen wurde, wird dessen Fortdauer im Erfüllungsstadium vermutet (RGZ 116, 134, 138; RGZ 27, 130, 136 jeweils zu § 3 AnfG; RG LZ 1914, 1912, 1913; Kirchhof, in: MüKo, InsO, § 129 Rn. 62, § 133 Rn. 33).
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   OLG Dresden, 07.03.2002 - 13 U 1797/01   

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OLG Dresden, Entscheidung vom 07. März 2002 - 13 U 1797/01 (https://dejure.org/2002,27859)
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