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   OLG Karlsruhe, 07.03.1979 - 13 U 205/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1723
OLG Karlsruhe, 07.03.1979 - 13 U 205/77 (https://dejure.org/1979,1723)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.1979 - 13 U 205/77 (https://dejure.org/1979,1723)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 1979 - 13 U 205/77 (https://dejure.org/1979,1723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsschutz; Fehlen des Versicherungsschutzes; Allgemeine Sicherheit; Zulassungsstelle; Einziehung des Kfz-Scheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 29d Abs. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 845
  • VersR 1980, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07

    Mitverschulden wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt; Schmerzensgeld für die

    Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten ist die Ursächlichkeit der erlittenen Unfallverletzungen jedoch nicht zu vermuten (vgl. auch OLG Karlsruhe - 13 U 205/77), wenn der Verletzte den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, sondern in den Airbag geprallt ist.

    Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten besteht dieser Anscheinsbeweis hingegen nicht (OLG Karlsruhe, Az. 13 U 205/77; zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 01.06.2001 - 19 U 158/00

    Nachweis des Mitverschuldens wegen Nichtanschnallens auf dem Rücksitz

    Fraglich ist schon, ob trotz der nach den Bekundungen der Sachverständigen Prof. Dr. B. und Dr. D.C. für fehlende Gurtsicherung typischen Verletzungen des Klägers sich nicht bereits angesichts der Schwere des Frontalzusammenstoßes (hohe Kollisionsgeschwindigkeit und Aufprall auf einen Traktor) die Annahme eines Anscheinsbeweises verbietet (siehe hierzu OLG Karlsruhe MDR 1979, 845; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 254 Rn. 22; Grunwald, ZAP 2001, Fach 9, Seite 645 f.).
  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 63/80

    Drittbezogenheit der Amtspflicht zur Außerbetriebsetzung eines versicherungslosen

    Grundsätzlich wird es ausreichen, den Halter zunächst unter Androhung des Verwaltungszwanges aufzufordern, binnen einer knapp zu bemessenden Frist eine neue gültige Versicherungsbestätigung einzureichen oder den Fahrzeugschein abzuliefern und das Kennzeichen entstempeln zu lassen (vgl. Nr. 1 der AV zu § 29 d StVZO und OLG Karlsruhe MDR 1979, 845 [OLG Karlsruhe 07.03.1979 - 13 U 205/77]).
  • OLG Frankfurt, 23.02.1984 - 1 U 100/83

    Schmerzensgeld; Stückbruch einer Patella; Reserve-Steckapparart

    des Einzelfalls zu bemessen ist und demgemäß der für ein Verschulden sprechende prima-facie-Beweis bei schweren Frontalzusammenstößen sogar gänzlich entfallen kann (OLG Karlsruhe, MDR 1979, 845 ; vgl. auch BGH, NJW 1980, 2125 ), hätte es der Darlegung von Umständen durch die Beklagte bedurft, die eine zu ihren Gunsten sprechende höhere Quotierung hätte rechtfertigen können.
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