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   OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00   

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https://dejure.org/2001,18199
OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00 (https://dejure.org/2001,18199)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2001 - 13 U 209/00 (https://dejure.org/2001,18199)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2001 - 13 U 209/00 (https://dejure.org/2001,18199)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    e) Bei der Frage, wann die Verjährung der Klageansprüche begonnen hat, braucht nicht abschließend entschieden zu werden, ob § 218 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 852 Abs. 1 BGB insgesamt (so BGH FamRZ 90, 599) oder lediglich die dort bestimmte Frist verdrängt.

    Die Vorschrift des § 852 Abs. 2 BGB gilt auch für solche Ansprüche, die - wie hier - nach § 218 Abs. 2 BGB verjähren (BGH FamRZ 90, 599).

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    Dies käme nur in Betracht, wenn der Kläger den Zeitpunkt versäumt hätte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Regulierungsbüros zu erwarten gewesen wäre, falls die Verhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (vgl. BGH FamRZ 90, 600).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    bb) Stellt man - wie das Landgericht - auf § 852 Abs. 1 BGB ab, kommt es für die in dieser Vorschrift vorausgesetzte Kenntnis darauf an, wann der für die Vorbereitung und Verfolgung der Regressansprüche zuständige Bedienstete des Klägers die den Lauf der Verjährung auslösende Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat (vgl. BGH VersR 86, 164 und 918; NJW 92, 1755, 1756).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    Als Verhandlung i.S. des § 852 Abs. 2 BGB ist jeder Meinungsaustausch zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten über den Schadensfall anzusehen, auf Grund dessen der Berechtigte annehmen darf, dass sein Verlangen nach Ersatz nicht endgültig abgelehnt wird (vgl. BGHZ 93, 64, 66; NJW 85, 798, 799; Soergel-Zeuner a.a.O. § 852 Rdnr. 30).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    Wer diese Kenntnis erlangt hat, dem gelten auch solche Schadensfolgen als bekannt, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. nur BGH NJW 2000, 861, 862; 97, 2448; VersR 82, 703 - Grundsatz der Schadenseinheit).
  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80

    Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    Wer diese Kenntnis erlangt hat, dem gelten auch solche Schadensfolgen als bekannt, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. nur BGH NJW 2000, 861, 862; 97, 2448; VersR 82, 703 - Grundsatz der Schadenseinheit).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    Wer diese Kenntnis erlangt hat, dem gelten auch solche Schadensfolgen als bekannt, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. nur BGH NJW 2000, 861, 862; 97, 2448; VersR 82, 703 - Grundsatz der Schadenseinheit).
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    Die Frist des § 852 Abs. 1 BGB wird demgegenüber bei - wie hier - deliktisch begründeten Ansprüchen von den in § 218 Abs. 2 BGB bestimmten Fristen verdrängt (vgl. BGH WM 88, 1855, 1856; Soergel-Zeuner, BGB, 13. Aufl. § 852 Rdnr. 9).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    Angesichts dieser Indizien für eine - gewollte - konstitutive Befreiung von der Verjährungseinrede trifft, obwohl ein außergerichtlicher Vergleich grundsätzlich nichts an der maßgeblichen Verjährungsfrist ändert (vgl. BGH NJW-RR 87, 1426), den Beklagten die konkrete Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Parteien damals nur die Haftungsquote für schon entstandene Schäden festlegen wollten.
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
    a) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts: Der im Jahre 1982 geschlossene Regulierungsvergleich zwischen dem Kläger und dem Rechtsvorgänger des Beklagten beinhaltet nicht nur die bloße Festlegung einer Haftungsquote von 75 % für die bis dahin entstandenen Schäden, sondern darüber hinaus eine konstitutive Befreiung von der Verjährungseinrede hinsichtlich der Einstandspflicht des Beklagten für den noch nicht bezifferbaren Zukunftsschaden (vgl. BGH NJW 85, 791, 792 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85

    Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 318/94

    Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Sozialhilfeträger

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