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   OLG Karlsruhe, 10.02.2014 - 13 U 213/11   

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https://dejure.org/2014,1639
OLG Karlsruhe, 10.02.2014 - 13 U 213/11 (https://dejure.org/2014,1639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2014 - 13 U 213/11 (https://dejure.org/2014,1639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 13 U 213/11 (https://dejure.org/2014,1639)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Ersatzumfang bei niedrigem Wiederbeschaffungswert und nur leicht höheren Reparaturkosten und drohendem hohem Ausfallschaden

  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schadensminderungspflicht eines Geschädigten bei unverhältnismäßig hohen Mietwagenkosten im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert plus den Kosten für eine "Notreparatur"

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gegenständlich sind die Schäden aus einem Unfall eines Rettungswagens; es lag ein wirtschaftlicher... | Unfallersatztarif

  • rabüro.de

    Kein Ersatz hoher Mietwagenkosten bis zur Neubeschaffung, wenn Notreparatur erkennbar möglich

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 249 S 2 BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf die Reparaturmöglichkeit eines Rettungswagens bei unverhältnismäßig hohen Mietwagenkosten im Fall der Abrechnung auf wirtschaftlicher Totalschadensbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang des Schadensersatzes bei unverhältnismäßig hohen Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Nach Unfall kein Ersatz unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten bis zur Neubeschaffung, wenn Notreparatur erkennbar möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unverhältnismäßig hohe Mietwagenkosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensbehebung - Versicherung haftet nicht für horrende Mietwagenkosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten auch wenn Notreparatur erkennbar möglich ist?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten bis zur Neubeschaffung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach Unfall kein Ersatz unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten bis zur Neubeschaffung, wenn Notreparatur erkennbar möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schadensminderungspflicht bei unverhältnismäßig hohen Mietwagenkosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    103.951 Euro Mietwagenkosten! - Kein voller Kostenersatz, wenn eine Behelfsreparatur des Unfallwagens möglich gewesen wäre

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Langfristige Inanspruchnahme eines Mietwagens trotz möglicher Notreparatur

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Weder zweckmäßig noch angemessen - 103.000 Euro Mietwagenkosten abgelehnt

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Reparaturpflicht bei extrem hohen Mietwagenkosten - "Wirtschaftlich vernünftige Schadenbehebung" war geboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall: Notreparatur statt Mietwagen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss nicht für unverhältnismäßige Mietwagenkosten aufkommen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Unfallersatzfahrzeug: Ersatz von Mietwagenkosten bei möglicher Notreparatur?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2733
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2014 - 13 U 213/11
    Das Risiko unangemessen ausgedehnter Mietwagenkosten voll auf den Schädiger abzuwälzen, kann mit diesem Grundgedanken mitunter nicht mehr zu vereinbaren seien, so dass der Geschädigte unter Umständen gehalten sein kann, einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug anzuschaffen oder sich zunächst einmal mit einer Notreparatur zufrieden zu geben (s. zu Vorstehendem: BGH, Entscheidung vom 02.03.1982, NJW 1982, 1518; Entscheidung vom 04.12.1984, NJW 1985, 793; Entscheidung vom 15.10.1991, NJW 1992, 302).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2014 - 13 U 213/11
    Das Risiko unangemessen ausgedehnter Mietwagenkosten voll auf den Schädiger abzuwälzen, kann mit diesem Grundgedanken mitunter nicht mehr zu vereinbaren seien, so dass der Geschädigte unter Umständen gehalten sein kann, einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug anzuschaffen oder sich zunächst einmal mit einer Notreparatur zufrieden zu geben (s. zu Vorstehendem: BGH, Entscheidung vom 02.03.1982, NJW 1982, 1518; Entscheidung vom 04.12.1984, NJW 1985, 793; Entscheidung vom 15.10.1991, NJW 1992, 302).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2014 - 13 U 213/11
    Das Risiko unangemessen ausgedehnter Mietwagenkosten voll auf den Schädiger abzuwälzen, kann mit diesem Grundgedanken mitunter nicht mehr zu vereinbaren seien, so dass der Geschädigte unter Umständen gehalten sein kann, einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug anzuschaffen oder sich zunächst einmal mit einer Notreparatur zufrieden zu geben (s. zu Vorstehendem: BGH, Entscheidung vom 02.03.1982, NJW 1982, 1518; Entscheidung vom 04.12.1984, NJW 1985, 793; Entscheidung vom 15.10.1991, NJW 1992, 302).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Ein Nutzungsausfallschaden war nicht "erforderlich" - jedenfalls wäre der Kläger im Rahmen seiner auch in diesem Kontext generell obliegenden Schadensminderungspflicht (vgl. dazu BGH VersR 1982, 548; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 2014, 2733) nach § 254 Abs. 2 S. 1 BGB gehalten gewesen, die Weiternutzung seines Fahrzeuges und dessen Verkauf so zu koordinieren, dass ein ohne weiteres vermeidbare Nutzungsausfall nicht eintritt.
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2020 - 4 U 12/20

    1. Hat der Geschädigte vor dem Unfall ein neues Fahrzeug mit unverbindlicher

    Darüber hinaus kann eine (Not-) Reparatur des beschädigten Fahrzeugs in Betracht kommen (OLG Karlsruhe NJW 2014, 2733, 2734).

    aa) Bei der Variante der Anmietung eines Fahrzeugs kann der Geschädigte zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten bis zur Auslieferung des Neufahrzeugs im Einzelfall gehalten sein, sein verunfalltes Fahrzeug einer Reparatur oder Notreparatur zu unterziehen (OLG Karlsruhe NJW 2014, 2733, 2734).

    Der Geschädigte kann insbesondere dann auf eine technisch mögliche Reparatur zu verweisen sein, wenn für ihn nach dem Haftpflichtschadengutachten erkennbar die Ausfallzeit erheblich geringer ist und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nur knapp übersteigen (OLG Karlsruhe NJW 2014, 2733, 2734).

  • OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23

    Mietwagenkosten; Werkstattrisiko; Unverhältnismäßigkeit; Notreparatur;

    Die Vorschrift des § 254 Abs. 2 BGB findet im Rahmen des § 249 BGB sinngemäß, d.h. mit ihrem letztlich auf § 242 BGB zurückzuführenden Grundgedanken Anwendung ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2014 - 13 U 213/11 , Rn. 22, juris).

    Das dortige Fahrzeug wäre mit einem geringen Kosten- und Zeitaufwand in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen gewesen, aufgrund dessen es in dem zu überbrückenden Zeitraum bis zur Auslieferung des Neufahrzeugs ohne Bedenken als Rettungswagen von der Klägerin hätte eingesetzt werden können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2014 - 13 U 213/11 , juris).

  • LG Hamburg, 10.02.2021 - 306 O 269/19
    Zustand hätte versetzt werden können (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.2.2014 -- 13 U 213/11).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 14 Wx 29/13
    Hier wäre der Geschädigte nach Auffassung des Oberlandesgerichts gehalten gewesen, in der Wartezeit eine von der Versicherung bezahlte Notreparatur vorzunehmen und mit dem alten Wagen bis zur Lieferung des Neuwagens weiterzufahren (Urteil vom 10.02.2014, 13 U 213/11; hierzu gibt es schon eine Presseerklärung auf der Homepage des Oberlandesgerichts).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13
    Hier wäre der Geschädigte nach Auffassung des Oberlandesgerichts gehalten gewesen, in der Wartezeit eine von der Versicherung bezahlte Notreparatur vorzunehmen und mit dem alten Wagen bis zur Lieferung des Neuwagens weiterzufahren (Urteil vom 10.02.2014, 13 U 213/11; hierzu gibt es schon eine Presseerklärung auf der Homepage des Oberlandesgerichts).
  • AG Ludwigsburg, 18.03.2021 - 1 C 69/21
    Allerdings gilt dies nur bei extrem hohen zu erwartenden Mietwagenkosten bzw. einer langen Nutzungsausjfallzeit (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.2.2014 - 13 U 213/11, NJW 2014, 2733).
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