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   OLG Köln, 18.01.2012 - I-13 U 232/10   

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OLG Köln, 18.01.2012 - I-13 U 232/10 (https://dejure.org/2012,762)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2012 - I-13 U 232/10 (https://dejure.org/2012,762)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - I-13 U 232/10 (https://dejure.org/2012,762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über den anfänglichen negativen Marktwert bei einfach strukturiertem Zinsswap-Geschäft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über den anfänglichen negativen Marktwert bei einfach strukturiertem Zinsswap-Geschäft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1801 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 26.10.2010 - 3 O 596/09

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs mit dem Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10
    Die Berufung des Klägers gegen das am 26.10.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (3 O 596/09) wird zurückgewiesen.

    Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln vom 26.10.2010 (3 O 596/09) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    Der Kläger beantragt, in Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 26. Oktober 2010 (3 O 596/09) die Beklagte zu verurteilen, ihn von sämtlichen Ansprüchen der Beklagten aus dem Zinssatz-Swap vom 13.6./10.7.2006, Nr. 873173, ab dem 1.12.2009 freizustellen.

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10
    Nach Ansicht des Senats ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (WM 2011, 682) zur Aufklärungspflicht über einen anfänglichen negativen Marktwert eines CMS-Spread-Ladder-Swaps auf das vorliegende Swapgeschäft bereits nicht übertragbar.
  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 9 U 164/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10
    Darüber hinaus sei die Beklagte auch verpflichtet gewesen, ihn - wie sich aus der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Entscheidung vom 26.2.2010; BKR 2010, 208 ff) ergebe - über den negativen Marktwert des Zinsswaps aufzuklären; auch das sei pflichtwidrig unterblieben.
  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 140/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Empfehlung eines Zinssatzswap-Geschäfts zu

    Swap, Zinsswap, Zinssatzswap, Plain Vanilla, Zinswette, konnex, Spekulation, Risikomanagement, zitierte Entscheidungen: BGH XI ZR 33/10 (Abgrenzung), OLG Köln, 13 U 232/10, OLG Stuttgart, 9 U 11/11; OLG Stuttgart 9 U 164/08, OLG Stuttgart 9 U 148/08.

    Es handelt sich zwar nicht um eine Umschuldungsberatung (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 18.01.2012, 13 U 232/10, BB 2012, 539), da es der Klägerin nicht um die Ablösung eines bestehenden Darlehens ging.

    Nach Auffassung des Senats betrifft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Aufklärungspflicht bei Swap-Geschäften (Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10) nur solche Verträge, die zu Spekulationszwecken abgeschlossen wurden (so im Ergebnis auch: OLG Köln, Urt. v. 18.01.2012, 13 U 232/10, BB 2012, 539, Tz. 21 ff., zit.n.juris) .

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 13 U 128/13

    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft wegen des

    Die Entscheidungen des Senats vom 18.1.2012 (13 U 37/11, 13 U 232/10 und 13 U 236/10) stehen den vorstehenden Erwägungen nicht entgegen.
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 31/12

    Beratungspflichtverletzung bei Swapgeschäften wegen einer unterlassenen

    (1) Die Frage der rechnerischen Komplexität eines Swaps ist insoweit ohne Bedeutung (a.A. etwa OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2012 - 13 U 150/11, BeckRS 2012, 16363 [unter II 3 a]; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]).

    Dies klingt letztlich auch in dem oben genannten Urteil des Oberlandesgerichts Köln an, wo es (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]) nach Hinweis darauf, dass sich aus dem Vortrag der dortigen Parteien nicht ergebe, dass der Marktwert des Swaps negativ sei und die Bank hieraus durch Hedging bereits Gewinne erzielt habe, weiter heißt: "Damit fehlt es an dem Verheimlichen eines auf der Seite der Bank bestehenden Interessenkonfliktes, der die maßgebliche Grundlage für die Annahme einer Aufklärungspflicht in der angegebenen Entscheidung des BGH darstellte.".

  • LG Köln, 12.03.2013 - 21 O 472/11

    Schadensersatz einer Kommune aus Verletzung der Anlageberatungspflicht im

    Soweit in der Rechtsprechung nach Erlass des BGH-Urteils vom 22.03.2011 Einschränkungen für einfach strukturierte Swaps angenommen worden sind (vgl. OLG Köln, Urteile vom 18.01.2012, 13 U 232/10 und 13 U 37/11), kommt dies im hier zu entscheidenden Fall auf die zuvor genannten Swaps nicht zur Anwendung.
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11

    Bank muss bei Swapgeschäften über einstrukturierten negativen Anfangswert

    (1) Die Frage der rechnerischen Komplexität eines Swaps ist insoweit ohne Bedeutung (a.A. etwa OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2012 - 13 U 150/11, BeckRS 2012, 16363 [unter II 3 a]; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]).

    Dies klingt letztlich auch in dem oben genannten Urteil des Oberlandesgerichts Köln an, wo es (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]) nach Hinweis darauf, dass sich aus dem Vortrag der dortigen Parteien nicht ergebe, dass der Marktwert des Swaps negativ sei und die Bank hieraus durch Hedging bereits Gewinne erzielt habe, weiter heißt: "Damit fehlt es an dem Verheimlichen eines auf der Seite der Bank bestehenden Interessenkonfliktes, der die maßgebliche Grundlage für die Annahme einer Aufklärungspflicht in der angegebenen Entscheidung des BGH darstellte.".

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 363/11

    Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem negativen Anfangswert bei

    (1) Die Frage der rechnerischen Komplexität eines Swaps ist insoweit ohne Bedeutung (a.A. etwa OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2012 - 13 U 150/11, BeckRS 2012, 16363 [unter II 3 a]; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]).

    Dies klingt letztlich auch in dem oben genannten Urteil des Oberlandesgerichts Köln an, wo es (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]) nach Hinweis darauf, dass sich aus dem Vortrag der dortigen Parteien nicht ergebe, dass der Marktwert des Swaps negativ sei und die Bank hieraus durch Hedging bereits Gewinne erzielt habe, weiter heißt: "Damit fehlt es an dem Verheimlichen eines auf der Seite der Bank bestehenden Interessenkonfliktes, der die maßgebliche Grundlage für die Annahme einer Aufklärungspflicht in der angegebenen Entscheidung des BGH darstellte.".

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 375/11

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung der

    (1) Die Frage der rechnerischen Komplexität eines Swaps ist insoweit ohne Bedeutung (a.A. etwa OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2012 - 13 U 150/11, BeckRS 2012, 16363 [unter II 3 a]; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]).

    Dies klingt letztlich auch in dem oben genannten Urteil des Oberlandesgerichts Köln an, wo es (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]) nach Hinweis darauf, dass sich aus dem Vortrag der dortigen Parteien nicht ergebe, dass der Marktwert des Swaps negativ sei und die Bank hieraus durch Hedging bereits Gewinne erzielt habe, weiter heißt: "Damit fehlt es an dem Verheimlichen eines auf der Seite der Bank bestehenden Interessenkonfliktes, der die maßgebliche Grundlage für die Annahme einer Aufklärungspflicht in der angegebenen Entscheidung des BGH darstellte.".

  • LG Düsseldorf, 16.05.2014 - 8 O 37/12

    Umfang der Verpflichtung einer Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung;

    (1) Die Frage der rechnerischen Komplexität eines Swaps ist insoweit ohne Bedeutung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2013 - 9 U 101/12, BeckRS 2013, 17541; a.A. etwa OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2012 - 13 U 150/11, BeckRS 2012, 16363 [unter II 3 a]; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]).

    Dies klingt letztlich auch in dem oben genannten Urteil des Oberlandesgerichts Köln an, wo es (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]) nach Hinweis darauf, dass sich aus dem Vortrag der dortigen Parteien nicht ergebe, dass der Marktwert des Swaps negativ sei und die Bank hieraus durch Hedging bereits Gewinne erzielt habe, weiter heißt: "Damit fehlt es an dem Verheimlichen eines auf der Seite der Bank bestehenden Interessenkonfliktes, der die maßgebliche Grundlage für die Annahme einer Aufklärungspflicht in der angegebenen Entscheidung des BGH darstellte.".

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 43/12

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich eines negativen Anfangswerts eines

    (1) Die Frage der rechnerischen Komplexität eines Swaps ist insoweit ohne Bedeutung (a.A. etwa OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2012 - 13 U 150/11, BeckRS 2012, 16363 [unter II 3 a]; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]).

    Dies klingt letztlich auch in dem oben genannten Urteil des Oberlandesgerichts Köln an, wo es (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2012 - 13 U 232/10, BeckRS 2012, 03597 [unter II 3]) nach Hinweis darauf, dass sich aus dem Vortrag der dortigen Parteien nicht ergebe, dass der Marktwert des Swaps negativ sei und die Bank hieraus durch Hedging bereits Gewinne erzielt habe, weiter heißt: "Damit fehlt es an dem Verheimlichen eines auf der Seite der Bank bestehenden Interessenkonfliktes, der die maßgebliche Grundlage für die Annahme einer Aufklärungspflicht in der angegebenen Entscheidung des BGH darstellte.".

  • LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 15 O 617/09

    Schadensersatzanspruch einer kreisfreien Stadt gegen eine öffentliche Landesbank

    Die Kammer geht angesichts dessen namentlich mit dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 18.01.2012 - 13 U 232/10, Juris, Rn. 22 f.; die insoweit gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2012 - XI ZR 74/12 zurückgewiesen worden), das über einen dem hiesigen Vario-Swap vergleichbaren Zinssatz-Swap zu befinden hatte, davon aus, dass bei diesem verhältnismäßig einfach strukturierten, rechnerisch nicht komplexen Swap-Typ ohne Hebelwirkung, bei dem schlicht die Zahlung eines variablen Zinssatzes gegen einen festen, zudem von der Klägerin als Kundin zu zahlenden Zinssatz eingetauscht wird, so dass auch ihr Verlustrisiko von vornherein begrenzt ist, keine Pflicht der beratenden Bank besteht, über einen anfänglichen negativen Marktwert aufzuklären, weil insofern nicht angenommen werden kann, dass die beratende Bank einen unerkennbar in das Finanzprodukt einstrukturierten eigenen Vorteil - und einen daraus resultierenden Interessenkonflikt - in einer für den "Anleger" nicht erkennbaren Weise ihm gegenüber verheimlicht hat (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2012 - 9 U 140/11, Juris, Rn. 43 ff. für einen sog. "Plain-Vanilla-Swap", das indes hinsichtlich der Aufklärungsbedürftigkeit über den negativen Marktwert nicht an die Komplexität des Swaps anknüpft, sondern daran, ob er Sicherungs- oder Spekulationszwecken dient).

    Schließlich ist seitens der darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin weder hinreichend substantiiert vorgetragen noch ist dies sonst ersichtlich, dass die Beklagte ihren Gewinn aus dem anfänglichen negativen Marktwert durch Hedgegeschäfte bereits realisiert hätte, worauf der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22.03.2011 maßgeblich als ein Element des auf Seite der beratenden Bank bestehenden Interessenkonfliktes und einer sich daraus ergebenden Aufklärungspflicht abgestellt hat (BGH, a.a.O., Juris, Rn. 35, 36, 38), so dass auch unter diesem Aspekt die angegebene Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 18.01.2012 - 13 U 232/10, Juris, Rn. 23).

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 301/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 20/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler bei Swapgeschäften; Verletzung der

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 324/11

    Aufklärungspflichtverletzung bei unterlassenem Hinweis auf den negativen

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 442/11

    Beratungspflichtverletzung bei unterlassener Aufklärung über den negativen

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 89/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • LG Köln, 13.08.2013 - 21 O 124/12

    Schadenersatzbegehren einer Kommune wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die

  • OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 235/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

  • LG Köln, 03.05.2012 - 30 O 443/10

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Hinblick auf den

  • LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13

    Objektgerechte Beratung durch Aufklärung über den dem Zinswap und Währungsswap

  • LG Köln, 27.03.2012 - 3 O 459/10

    Schadensersatzanspruch auf Freistellung aus einem sog. Swap-Vertrag;

  • LG Bonn, 21.05.2014 - 2 O 91/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz wegen

  • LG Münster, 28.03.2012 - 114 O 15/11

    Schadensersatz aus Anlageberatung bzgl. eines Swap-Vertrags wegen Nichtmitteilung

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   OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 13 U 232/10   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 13 U 232/10 (https://dejure.org/2012,81405)
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