Rechtsprechung
   OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18960
OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11 Bau (https://dejure.org/2012,18960)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 Bau (https://dejure.org/2012,18960)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 13 U 4106/11 Bau (https://dejure.org/2012,18960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Übergangsfall; Verjährungsbeginn bei Unmöglichkeit der Vertragserfüllung; Sekundärhaftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsbeginn im "hängen gebliebenen" Vertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Mängelansprüchen des Bauherrn gegenüber dem Architekten auch ohne Abnahme!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist hinsichtlich eines Haftungsaanspruches gegen Architekten kann auch ohne Abnahme zu laufen beginnen

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Mängelansprüchen des Bauherrn gegenüber dem Architekten auch ohne Abnahme!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme: Wann beginnt die Verjährung wegen Planungsmängeln? (IBR 2012, 590)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3188
  • NZBau 2012, 711
  • BauR 2012, 1837
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Schadenersatzansprüche gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a. F. verjähren dabei nach § 634 a BGB n. F., sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist (BGH, BauR 2011, 1032, 1033 Rn. 17).

    Die Verjährung beginnt dabei nicht erst, wenn die Abnahme erfolgt ist, sondern bereits dann, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH, BauR 2011, 1032, 1033 Rn. 18; BGH, BauR 2010, 1778, 1781 Rn. 23).

    Von der Umgestaltung des Vertrages in ein Abwicklungsverhältnis kann dann ausgegangen werden, wenn Leistungen der Leistungsphase 9 nach § 15 Abs. 2 HOAI a. F. oder auch sonstige Erfüllungsleistungen aus dem Architektenvertrag nicht mehr in Betracht kommen (BGH, BauR 2011, 1032, 1034 Rn. 19).

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Als Sachwalter des Bauherrn schuldet er die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage (vgl. nur BGH, BauR 1985, 97).

    Dieser ist als umfassend beauftragter Architekt S. der Klägerin und schuldet damit die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage (BGH, BauR 1985, 97).

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    27 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen werkvertragliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers auch dann der Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind (BGH, BauR 2010, 1778).

    Die Verjährung beginnt dabei nicht erst, wenn die Abnahme erfolgt ist, sondern bereits dann, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH, BauR 2011, 1032, 1033 Rn. 18; BGH, BauR 2010, 1778, 1781 Rn. 23).

  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Verletzt der Architekt diese Pflichten, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sekundärhaftung des Architekten mit der Folge, dass der Architekt sich nicht auf die Einrede der Verjährung bezüglich seiner Pflichtverletzung berufen kann (BGH, BauR 1978, 235; BGH, BauR 2007, 423; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage, Rn. 2025; Kniffka/Schulze-Hagen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 11.06.2012, § 634 a BGB Rn. 303).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Dies wäre dann der Fall, wenn das Erstgericht bei seiner Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hätte oder die Feststellungen fehler- oder lückenhaft wären (BGH, NJW 2004, 1876; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 2, 3).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Dahingehende Fehler des Erstgerichts bei der Feststellung des Sachverhalts ergeben sich weder aus dem Vorbringen des Beklagten noch aus der von Amts wegen vorzunehmenden Überprüfung durch den Senat (BGH, NJW 2005, 983, 984).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Verletzt der Architekt diese Pflichten, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sekundärhaftung des Architekten mit der Folge, dass der Architekt sich nicht auf die Einrede der Verjährung bezüglich seiner Pflichtverletzung berufen kann (BGH, BauR 1978, 235; BGH, BauR 2007, 423; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage, Rn. 2025; Kniffka/Schulze-Hagen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 11.06.2012, § 634 a BGB Rn. 303).
  • OLG Celle, 26.05.2011 - 5 U 87/10

    Schadensersatz für Planungsfehler und Aufsichtsfehler aufgrund eines

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Dem ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt (OLG Brandenburg, BauR 2012, 983, 984; OLG Celle, BauR 2012, 673).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10

    Fälligkeit der Vergütung des Architekten

    Auszug aus OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
    Dem ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt (OLG Brandenburg, BauR 2012, 983, 984; OLG Celle, BauR 2012, 673).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14

    Architektenvertrag: Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme; Beginn der

    Ohne Abnahme kann die Verjährung für Gewährleistungsansprüche aus einem Architektenvertrag nur beginnen, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 10.01.2012 - 11 U 50/10 - Rn. 22; OLG München Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 - Rn. 27).

    Auch ein solcher Zeitpunkt kann jedoch im vorliegenden Fall selbst dann nicht festgestellt werden, wenn man - ebenso wie in den durch den 11. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 10.01.2012 (a.a.O. Rn. 22) und den OLG München mit Urteil vom 17.07.2012 (a.a.O. Rn. 28) entschiedenen Fällen - auf den Ablauf der Gewährleistungsfristen für die Leistungen der bauausführenden Unternehmen abstellt.

  • OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13

    Architektenhaftung im Altfall: Verjährung eines schon vor Abnahme bestehenden

    Haben Bauherr und Architekt die Objektbetreuung nach Leistungsphase 9 vereinbart, so kommen in diesem Sinne keine weiteren Leistungen des Architekten mehr in Betracht, wenn die Gewährleistungsfristen der beteiligten Handwerker abgelaufen sind, weil dann etwa die Objektbegehung, die Feststellung von Mängeln und deren Anzeige an die Handwerker sinnlos geworden sind (OLG Celle, Urteil vom 26. Mai 2011, 5 U 87/10, Rn. 23 bei juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2012, 11 U 50/10, Rn. 22 bei juris; OLG München, Urteil vom 17. Juli 2012, 13 U 4106/11 Bau, Rn. 27 f. bei juris).
  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 26 U 116/12

    Vertrag über Vollarchitektur: Wann verjähren Ansprüche wegen Planungsmängeln?

    Nach dem Architektenvertrag der Parteien hatte der Kläger den Beklagten zu 1) und 2) sämtliche Leistungsphasen des § 15 Abs. 2 HOAI übertragen, so dass das von ihnen geschuldete Architektenwerk erst vollendet war, nachdem sie auch sämtliche Teilleistungen der Phase 9 erbracht hatten (vgl. OLG Hamm, IBR 1995, 486; OLG München, NJW 2012, 3188).

    Verletzt der Architekt diese Pflichten, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BGH zur Sekundärhaftung des Architekten mit der Folge, dass der Architekt sich nicht auf die Einrede der Verjährung bezüglich seiner Pflichtverletzung berufen kann (vgl. OLG München, NJW 2012, 3188 m.w.Nw. der Rspr.).

  • OLG Rostock, 19.09.2023 - 4 U 141/19

    Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen bei nicht genehmigungsfähigem

    Von der Umgestaltung des Vertrages in ein Abwicklungsverhältnis ist unter anderem dann auszugehen, wenn tatsächliche Umstände aus der Sphäre des Bestellers gegeben sind, aufgrund derer eine Erfüllung des Architektenvertrages nicht mehr in Betracht kommt, weil sie beispielsweise im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB unmöglich geworden ist (vgl. OLG München, Urteil vom 17.07.2012, Az.: 13 U 4106/11, - zitiert nach juris -, Rn. 27 f. m. w. N.).
  • OLG Dresden, 13.08.2015 - 10 U 229/15

    Mängelbeseitigung hinausgezögert: Kein Abzug "Neu für Alt"!

    Denn ungeachtet einer Abnahme beginnt die Verjährung von Ansprüchen gegen den Architekten jedenfalls dann, wenn die Erfüllung des Architektenvertrages nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - VII ZR 61/10, NJW 2011, S. 1224 ff, Rn. 16 und 19, zitiert nach Juris; OLG München, Urteil vom 17. Juli 2012 - 13 U 41/06, NJW 2012, S. 3188 ff, Rn. 27/8, zitiert nach Juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 11 U 50/10, NJW 2012, S. 2594 ff, Rn. 22, zitiert nach Juris; Locher, Koeble, Frik, HOAI, 12. Aufl. 2014, Einleitung Rn. 200, S. 267).
  • OLG Nürnberg, 13.07.2021 - 2 U 2524/20

    Architektenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Soweit nach der Rechtsprechung die Verjährung für Mängel erst anlaufen soll, wenn eine Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 -, juris Rn. 16; Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 -, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11 -, juris 12, für den Mängelbeseitigungsanspruch nach der VOB/B; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 -, juris 49; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14 -, juris Rn. 185 f.; OLG München, Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 Bau -, juris Rn. 27), betrifft dies Gewährleistungsansprüche nach §§ 633 ff. BGB, insbesondere auch gemäß § 635 BGB, in der bis 31.12.2001 geltenden, hier nicht einschlägigen Fassung (im Folgenden: a. F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht