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   OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99   

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OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99 (https://dejure.org/2000,2207)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 13 U 4512/99 (https://dejure.org/2000,2207)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 13 U 4512/99 (https://dejure.org/2000,2207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkunternehmer; Schwarzarbeit; Werkvertrag; Werklohnanspruch; Anfechtung

  • Judicialis

    BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 134; ; SchwArbG § 1; ; SchwArbG § 2

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Baurecht - Nichtigkeit eines Schwarzarbeitsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631 Abs. 1, 134; SchwArbG §§ 1, 2
    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeitsgesetz und Handwerksordnung: Rechtsfolgen bei Verstoß?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 631 Abs. 1, § 134 SchwarzarbeitsG §§ 1, 2
    Folgen eines einseitigen Verstoßes gegen das Schwarzarbeits-Gesetz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeit des Werkunternehmers: Nichtigkeit des Werkvertrags? (IBR 2000, 595)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Es verbleibt jedoch neben dem ordnungsrechtlichen Aspekt des § 7 HandwO der weitere Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, eine Schädigung des Auftraggebers durch mangelnde Fachkompetenz zu vermeiden, wenn auch dieser vorliegend wohl nur in erheblich eingeschränktem Umfang betroffen ist, weil der Kläger Arbeiten der streitgegenständlichen Art als Nebenarbeiten zu den ihm erlaubten Metallbauarbeiten ausführen darf und solche Arbeiten auch tatsächlich seit längerer Zeit ausführt, so daß er über entsprechende Erfahrung damit verfügt (vgl. zum Schutzzweck Erbs-Kohlhaas/Ambs, Seite 34 SchwArbG Vorbemerkung vor § 1, Rn. 1; BGHZ 85, 39, 43; 89, 369, 373 f. jeweils unter Hinweis auf die amtliche Begründung).

    (BGHZ 37, 258, 262; 53, 152, 156/157; 85, 39, 43/44).

    Dies spricht dafür, das Gesetz als Verbotsgesetz und ein gegen das Gesetz verstoßendes Rechtsgeschäft gemäß § 134 BGB als nichtig anzusehen (BGHZ 85, 39, 43; NJW 2000, 1186, 1187).

    Dieser Zweck des Gesetzes läßt sich nur erreichen, wenn gegen das Gesetz verstoßende Verträge nicht als rechtswirksam angesehen werden (BGHZ 85, 39, 44; 111, 308, 311).

    Es ist anerkannt, daß die "Berufung auf die Nichtigkeit" eines gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden Rechtsgeschäfts im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen kann, so daß der Vertrag im Ergebnis als wirksam zu behandeln ist (BGHZ 85, 39, 47 ff. m.w.N.; BGHZ 111, 308, 311).

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Es verbleibt jedoch neben dem ordnungsrechtlichen Aspekt des § 7 HandwO der weitere Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, eine Schädigung des Auftraggebers durch mangelnde Fachkompetenz zu vermeiden, wenn auch dieser vorliegend wohl nur in erheblich eingeschränktem Umfang betroffen ist, weil der Kläger Arbeiten der streitgegenständlichen Art als Nebenarbeiten zu den ihm erlaubten Metallbauarbeiten ausführen darf und solche Arbeiten auch tatsächlich seit längerer Zeit ausführt, so daß er über entsprechende Erfahrung damit verfügt (vgl. zum Schutzzweck Erbs-Kohlhaas/Ambs, Seite 34 SchwArbG Vorbemerkung vor § 1, Rn. 1; BGHZ 85, 39, 43; 89, 369, 373 f. jeweils unter Hinweis auf die amtliche Begründung).

    Vielmehr habe der subjektiv rechtmäßig handelnde Besteller "die Wahl, ob er den Vertrag durchführen, aus wichtigem Grunde kündigen oder wegen des arglistigen Verhaltens seines Vertragspartners gar anfechten" wolle (BGHZ 89, 369, 374 f; NJW 85, 2403, 2404 unter 3. b).

    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.11.1999 - 1 O 3255/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    13 U 4512/99 1 O 3255/99 LG Nürnberg-Fürth.

    Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 09.11.1999, Az.: 1 O 3255/99, aufzuheben.

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts, Az.: 1 O 3255/99, vom 05.10.1999 wird zurückgewiesen.

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Dieser Zweck des Gesetzes läßt sich nur erreichen, wenn gegen das Gesetz verstoßende Verträge nicht als rechtswirksam angesehen werden (BGHZ 85, 39, 44; 111, 308, 311).

    Es ist anerkannt, daß die "Berufung auf die Nichtigkeit" eines gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden Rechtsgeschäfts im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen kann, so daß der Vertrag im Ergebnis als wirksam zu behandeln ist (BGHZ 85, 39, 47 ff. m.w.N.; BGHZ 111, 308, 311).

  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 388/83

    Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Vielmehr habe der subjektiv rechtmäßig handelnde Besteller "die Wahl, ob er den Vertrag durchführen, aus wichtigem Grunde kündigen oder wegen des arglistigen Verhaltens seines Vertragspartners gar anfechten" wolle (BGHZ 89, 369, 374 f; NJW 85, 2403, 2404 unter 3. b).

    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).

  • LG Leipzig, 21.08.1998 - 16 O 561/98

    Bekämpfung der Schwarzarbeit: einseitiger Verstoß

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Das Landgericht habe sich nur einer von C vertretenen Mindermeinung der halbseitigen Teilnichtigkeit angeschlossen, der in der Rechtsprechung bisher nur die Landgerichte Bonn und Mainz gefolgt seien, während das Landgericht Leipzig in einem Urteil vom 21.08.1998 (BauR 99, 923), deren Begründung sich der Kläger zu eigen mache, zutreffend vertreten habe, es genüge im Fall eines einseitigen Gesetzesverstoßes, den Auftragnehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, zumal die Arbeiten bereits ausgeführt seien.

    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).

  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Die Prüfbarkeit einer Schlußrechnung, die kein Selbstzweck ist (BGH, NJW-RR 99, 95), kann der Beklagte daher nicht mehr als fehlend einwenden, denn die Informations- und Kontrollinteressen des Beklagten erfordern in einem solchen Fall weitere Angaben nicht.
  • LG Bonn, 24.10.1990 - 15 O 121/90

    Kein Wertersatz beim Besteller nicht bekannt. Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    (BGHZ 37, 258, 262; 53, 152, 156/157; 85, 39, 43/44).
  • LG Mainz, 26.02.1997 - 9 O 214/96

    Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).
  • LG Karlsruhe, 09.04.1975 - 1 S 9/75
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

  • OLG Zweibrücken, 31.07.2015 - 2 U 10/15

    Schwarzarbeit wegen Nichteintragung in die Handwerksrolle; Nichtigkeit des

    Insbesondere tritt bei einen einseitigen Verstoß keine Teilnichtigkeit bezogen auf den Werklohnanspruch des Unternehmers ein (vgl. OLG Nürnberg BauR 2000, S. 1494 ff. und Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25. Januar 2001, Az. VII ZR 296/00 = NJW-RR 2002, S. 557).
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