Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 15.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.03.2014 - 13 U 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11101
OLG Hamburg, 24.03.2014 - 13 U 52/14 (https://dejure.org/2014,11101)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2014 - 13 U 52/14 (https://dejure.org/2014,11101)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2014 - 13 U 52/14 (https://dejure.org/2014,11101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 315 Abs. 3 Satz 3; BGB-InfoV a. F. § 14 Abs. 1, 3
    Wirksame Widerrufsbelehrung bei pflichtgemäßer Aufnahme eines Hinweises gem. BGB-InfoV

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vom Mustertext unwesentlich abgewichen: Fristbeginn wird nicht hinausgeschoben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 994
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Nach anderer Auffassung sollen zumindest solche Abweichungen, die für die Ausübung des Widerrufsrechts ohne Bedeutung sind, unschädlich sein (OLG Hamburg, Beschluss vom 24. März 2014 - 13 U 52/14, juris Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13

    Finanzierter Neuwagenkauf: Anwendbarkeit der Vorschriften des Fernabsatzvertrages

    dddd) Die Frage, ob die positive Aufnahme des Zusatzes im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Ratenkredits zur Unwirksamkeit der Belehrung führte (diese Frage hat das OLG Hamburg im Verfahren 13 U 52/14, Beschlüsse vom 24.3.2014 und 15.4.2014, auf die Rüge der dortigen Klägerin verneint, die den Widerruf einer Baufinanzierung erklärte und die Wirksamkeit der Belehrung u.a. mit der Aufnahme des Gestaltungshinweises begründete), besitzt im vorliegenden Rechtsstreit keine Entscheidungsrelevanz: Selbst wenn die Aufnahme des Gestaltungshinweises nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung geführt hätte, folgt daraus nicht zugleich, dass eine hinreichende Verbraucherinformation mit Blick auf die vertragsspezifischen Risiken des Ratenkredits der Aufnahme des Gestaltungshinweises zwingend bedarf.
  • LG Essen, 23.10.2014 - 6 O 175/14

    Berufung der kreditgebenden Bank auf Vertrauensschutz i.R. des Widerrufs eines

    Denn bei einer Darlehensgewährung handelt es sich um eine Finanzdienstleistung im Sinne der BGB Info-VO (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2013, 19 U 1208/13; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014, Az. 4 U 120/13; indirekt auch OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 13 U 52/14).

    Insofern kann es dahinstehen, ob die Aufnahme von Gestaltungshinweis Nr. 6 an sich verwirrend und daher fehlerhaft ist (so OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014, Az. 4 U 120/13; anders: OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 13 U 52/14), bzw. ob die fakultative Formulierung im Gestaltungshinweis Nr. 6 "dies kann dazu führen..." irreführend ist.

  • OLG Koblenz, 19.06.2015 - 8 U 1368/14
    Dies entspricht vielmehr der - soweit ersichtlich - übereinstimmenden Auffassung in der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2013, 19 U 1208/13, juris Rn. 35 OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014, Az. 4 U 120/13, juris Rn. 58 OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 13 U 52/14 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.08.2013 - 4 U 202/11 -, Rn. 46, juris), der sich der Senat anschließt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.04.2014 - 13 U 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19138
OLG Hamburg, 15.04.2014 - 13 U 52/14 (https://dejure.org/2014,19138)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.2014 - 13 U 52/14 (https://dejure.org/2014,19138)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 2014 - 13 U 52/14 (https://dejure.org/2014,19138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Vom Mustertext unwesentlich abgewichen: Fristbeginn wird nicht hinausgeschoben!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    "Auch die Rüge, dass eine ladungsfähige Anschrift in der Widerrufsbelehrung nicht genannt sei, dringt nicht durch: Auch die Klägerin behauptet nicht, dass unter der in Anl. K 1 genannten Postadresse - auch wenn keine Straße und Hausnummer genannt sind - Zustellungen an die Beklagte nicht möglich gewesen wären" (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 15. April 2014 - 13 U 52/14 -, juris, Rn. 6; ähnlich OLG Celle, Urteil vom 21. Mai 2015 - 13 U 38/14 -, juris, Rn. 52).
  • KG, 04.03.2019 - 8 U 74/17

    Anforderungen an die Widerrufsinformation hinsichtlich der ladungsfähigen

    Der in der Klageerwiderung angeführte Beschluss des OLG Hamburg vom 15.04.2014 -13 U 52/14- lässt nicht erkennen, ob ein Vertragsschluss nach dem 10.06.2010 zugrunde lag.
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

    Ist demgemäß eine postalische Erreichbarkeit unter der angegebenen Anschrift zweifelsfrei gewährleistet, genügt dies ausnahmsweise den Anforderungen einer ladungsfähigen Anschrift u. a. i. S. d. § 14 Abs. 4 BGB-InfoV a. F. auch dann, wenn die Hausnummer nicht angegeben oder die angegebene Postleitzahl (teilweise) fehlerhaft ist (ebenso: OLG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2014 - 13 U 52/14, juris Tz. 6).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2016 - 17 U 227/15

    Keine Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung bei Angabe von

    Maßgeblich ist die zweifelsfreie postalische Erreichbarkeit des Widerrufsadressaten unter der angegebenen Anschrift (Senat a.a.O., OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. August 2014 - 19 U 100/14 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Urteil vom 21. Mai 2015 - 13 U 38/14 -, Rn. 51, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2014 - 13 U 52/14 -, juris, Rn. 6).
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