Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 15.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3041
OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,3041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.06.2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,3041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,3041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Haftung des Kfz-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers; Eingreifen der Pflichtversicherung bei Benutzung des Kfz als Waffe; Wirkung des vorsätzlichen Handelns des Fahrers für Deckungsanspruch des Halters und Versicherungsnehmers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Halterhaftung - Vorsatz des Fahrers - Haftung des Kfz-Versicherers

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 18; ; StGB § 823 Abs. 1; ; StGB § 823 Abs. 2; ; PflVG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftung der Kfz-Pflichtversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht: Vorsatz - Halterhaftung bei Schädigung mit Vorsatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit auf der Kirmes - Betrunkener Schausteller fährt mit dem Auto die Würstchenbude seines Cousins kaputt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 397
  • NZV 2006, 253
  • NZV 2006, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 04.08.1992 - 18a U 81/92

    Schwarzfahrt; Beweis; Verschulden

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.

    Der der Beklagten zu 2) als Halterin obliegende Entlastungsbeweis für die Anwendung genügender Sorgfalt (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) ist dagegen nicht geführt.

  • OLG Hamm, 28.09.1992 - 6 U 45/92

    Haftungsverteilung bei einem gestellten Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt aber nicht zugleich gegen die Halterin und Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (im Anschluss an BGH VersR 1971, 239; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180).

    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt aber nicht zugleich gegen die Halterin und Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (im Anschluss an BGH VersR 1971, 239; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180).

    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).

  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.
  • OLG Hamm, 02.10.1989 - 32 U 45/88

    Fahrzeughalter; Unbefugte Benutzung eines KfZ; Grenze des unabwendbaren Zufalls;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.
  • OLG Köln, 01.07.1981 - 16 U 25/81
    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang oder überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH JZ 1981, 35; BGH NJW-RR 2002, 740).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang oder überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH JZ 1981, 35; BGH NJW-RR 2002, 740).
  • OLG Schleswig, 15.11.1994 - 9 U 85/93

    Haftungsverteilung bei einem fingierten Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).
  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98

    Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung bei vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Die davon abweichende Auffassung des Landgerichts kann nicht darauf gestützt werden, daß bei der Prüfung, ob der Vorsatz des den Schaden Herbeiführenden auch die konkrete Verletzungsfolge umfasse, eine starke Alkoholisierung berücksichtigt werden müsse (BGH NJW-RR 1998, 1321; OLG Hamm r+s 1999, 102).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 55/12

    Bindungswirkung der im Adhäsionsverfahren ergehenden Entscheidung

    Der Ausschluss des Versicherungsschutzes gemäß § 152 VVG a.F. gilt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er selbst vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt hat (OLG Hamm, VersR 1993, 1372 1373; OLG Nürnberg, VersR 2001, 634; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 397, 399; Jahnke, aaO Rn. 31).
  • OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls

    a) Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass § 103 VVG auch für den mitversicherten Fahrzeugführer gilt (BGH NJW 1971, 459, OLG Oldenburg VersR 1999, 482; OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 103 Rdnr. 2).
  • OLG Celle, 30.06.2010 - 14 U 6/10

    Anforderungen an den Nachweis eines "fingierten" Verkehrsunfalls bei fehlender

    Es liegt auch kein Auseinanderfallen zwischen einem schuldlosen Versicherungsnehmer und einem weiteren vorsätzlich handelnden Täter vor (wie im Fall OLG Hamm, NJW-RR 2006, 397; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1970 - VI ZR 97/69, NJW 1971, 459, juris-Rdnrn. 16 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 19/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgelds für ein

    Sofern der - neben dem Halter - mitversicherte Fahrer, hier der Beklagte zu 1., einen etwaigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz verliert, weil er vorsätzlich gehandelt hat, führt dies nicht ohne weiteres dazu, dass auch der nicht vorsätzlich handelnde Halter und Versicherungsnehmer des Versicherers seine Ansprüche verliert (BGH VersR 1971, 239; OLG Hamm NJW-RR 2006, 397).
  • LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05
    Auch hat der Kläger das streitgegenständliche Unfallereignis vorsätzlich herbeigeführt, so dass an sich auch die Voraussetzungen aus § 152 VVG erfüllt sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 466).
  • LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11

    Verkehrsunfall - Fortfall des Deckungsanspruchs gegen die Pflichtversicherung

    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1180; OLG Hamm, Urt. v. 15.06.2005, Az.: 13 U 63/05, Rn. 11 - zitiert nach juris).
  • LG Hagen, 16.03.2011 - 1 O 36/09

    Schadensersatzansprüche bei Einwilligung in die Rechtsgutverletzung durch

    Eine Haftung der Beklagten scheidet damit auch gemäß § 103 VVG aus (vgl. zu § 152 VVG a.F.: OLG Hamm, NJW-RR 06, 397 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 13 U 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8891
OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,8891)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.09.2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,8891)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. September 2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,8891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerbemietvertrag: Kündigung des Hauptmietverhältnisses durch den Eigentümer wegen unzulässiger Untervermietung und der Lagerung von Munition und Petroleum; Anspruch des Hauptmieters auf Räumung, Herausgabe und Nutzungsentschädigung gegen den Untermieter auf Grund der ...

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines Lagerraumes wegen der Lagerung von Sprengstoffen; Verteilung der Beweislast für das Fortbestehen eines Mietverhältnisses; Entfallen der Berechtigung des Untermieters wegen Kündigung des Mietvertrags des Hauptmieters; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    BGB § 543; ; BGB § 546; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de

    BGB § 543; BGB § 546; ZPO § 286
    Räumung und Herausgabe von Mieträumen wegen Beendigung des Mietverhältnisses - Beweislast; unbefugte Untervermietung; Lagerung von Gefahrstoffen als außerordentlicher Kündigungsgrund?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen unbefugter Untervermietung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 953
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Leipzig, 08.02.2005 - 5 O 146/05

    Keine Markenverletzung durch Google-Keyword

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 13 U 63/05
    Ergänzend sei angeführt, dass der Kläger am 12.04.2005 beim Landgericht Tübingen Klage auf Feststellung, dass das Mietverhältnis mit der Eigentümerin nicht durch Kündigung beendet wurde, eingereicht hat (Az.: 5 O 146/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht