Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 66/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,53098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 07.03.2011 - 14 O 476/10
- OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 66/11
- BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12
Wird zitiert von ...
- LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13
Garantie gegen Durchrosten eines Neufahrzeugs in Abhängigkeit der regelmäßigen …
Im Unterschied zu der Gestaltung, dass der Garantievertrag gegen ein Garantieunternehmen gerichtet ist, das wirtschaftlich kein Interesse an der Wartungspflicht hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2013 - 13 U 66/11) musste ein objektiver Dritter hier durch die Bezeichnung im Garantieheft davon ausgehen, dass es sich bei der Beklagten um einen Renault Vertragspartner handelt.Die Beklagte hat nach dem objektiven Empfängerhorizont als Übergabeinspekteur und damit Vertriebspartner ein wirtschaftliches Interesse an einer Garantie zur "Schaffung eines absatzfördernden Qualitätsmerkmals der Fahrzeuge" und daran, dass diese Garantie "automatisch als zusätzliche Leistung zum Fahrzeugkauf mit gewährt" wird (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 293/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2013 - 13 U 66/11).