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   OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02   

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https://dejure.org/2002,5462
OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02 (https://dejure.org/2002,5462)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2002 - 13 U 7/02 (https://dejure.org/2002,5462)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 13 U 7/02 (https://dejure.org/2002,5462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer Privatkontos aufgrund eines rechtsradikalen Verhaltens des Klägers und Vertrieb der von ihm mit rechtsextremem Inhalt herausgegebenen Zeitschrift; Kontrahierungszwang der Sparkassen im Hinblick auf eine fristlose Kündigung eines Girovertrages aus ...

  • Judicialis

    SpkVO NW § 5 Abs. 2; ; SpkVO NW § 5 Abs. 2 lit. d; ; BGB § 242; ; BGB § 627; ; BGB § 675; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; ZPO § 940

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontokündigung wegen Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene und Kontrahierungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-SpK Nr. 26 Abs. 2; BGB §§ 627, 675; SpkVO NW § 5 Abs. 2
    Kontokündigung wegen Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene und Kontrahierungszwang

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1892
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 165/96

    Umdeutung der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführervertrages in eine

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    a) Die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung eines - wie hier (vgl. Schimansky a.a.O.) - Dauerschuldverhältnisses kann vorgenommen werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass die ordentliche Kündigung dem Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung für den Empfänger der Kündigung erkennbar zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 98, 76 - Dienstverhältnis; NJW 81, 976, 977 - Mietverhältnis).

    Dieser Wille ist gegenüber dem Verfügungskläger auch hinreichend deutlich zum Ausdruck gekommen, denn er wird in dem Schreiben ausdrücklich um Rückgabe seiner EC-Karten und nicht verbrauchten Scheckvordrucke gebeten (vgl. BGH NJW 98, 76).

  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    a) Die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung eines - wie hier (vgl. Schimansky a.a.O.) - Dauerschuldverhältnisses kann vorgenommen werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass die ordentliche Kündigung dem Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung für den Empfänger der Kündigung erkennbar zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 98, 76 - Dienstverhältnis; NJW 81, 976, 977 - Mietverhältnis).
  • OLG Köln, 22.07.1992 - 16 U 31/92

    Girovertrag; Abschlußverpflichtung; Guthabenbasis; Sparkasse; Kündigung aus

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    Angesichts der in § 5 Abs. 2 SpkVO NW bestimmten Kontrahierungspflicht gegenüber dem Verfügungskläger als natürlicher Person scheidet eine Kündigung unter beiden Gesichtspunkten aus (vgl. OLG Köln WM 93, 325, 327; Schimansky a.a.O.).
  • OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    Die - auch vom Landgericht zitierten - Entscheidungen des OLG Köln (ZIP 00, 2159) und des OLG Brandenburg (ZIP 00, 2293), in denen die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung von N.-Konten bejaht wurde, geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass, denn in beiden Fällen fehlte es an einem Kontrahierungszwang.
  • OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    Die - auch vom Landgericht zitierten - Entscheidungen des OLG Köln (ZIP 00, 2159) und des OLG Brandenburg (ZIP 00, 2293), in denen die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung von N.-Konten bejaht wurde, geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass, denn in beiden Fällen fehlte es an einem Kontrahierungszwang.
  • LG Bonn, 18.01.2011 - 5 S 288/10

    Ein Busreiseveranstallter kann den Busreisevertrag mit einer sog. Neonazi-Gruppe

    b) Die Zugehörigkeit eines Vertragspartners oder der durch einen Vertragspartner erwarteten Kunden zu einer politischen Gruppierung ist in der Rechtsprechung dann als ausnahmsweise offenbarungspflichtiger Umstand anerkannt, wenn die Angehörigkeit zu der politischen Gruppierung in der Öffentlichkeit zu erheblichen Reaktionen führen und damit auch eine Imageschädigung verursachen kann (vgl. dazu etwa KG Berlin Urt. v. 28.05.2009 - 8 U 223/08 - NZM 2009, 784, zitiert in Juris Rdnr. 25ff. (Mietvertrag); LG Berlin Urt. v. 14.10.2008 - 29 O 143/08 - ZMR 2009, 121ff., zitiert in Juris Rdnr. 11 (Mietvertrag); OLG Köln Urt. v. 15.05.2002 - 13 U 7/02 - OLGR Köln 2003, 234ff., zitiert in Juris (Kündigung eines Girovertrages)).

    Nach den vorgenannten Ausführungen wäre sie hierzu jedoch verpflichtet gewesen (vgl. dazu KG Berlin Urt. v. 28.05.2009 - 8 U 223/08 - NZM 2009, 784, zitiert in Juris Rdnr. 25ff. (Mietvertrag); LG Berlin Urt. v. 14.10.2008 - 29 O 143/08 - ZMR 2009, 121ff., zitiert in Juris Rdnr. 11 (Mietvertrag); OLG Köln Urt. v. 15.05.2002 - 13 U 7/02 - OLGR Köln 2003, 234ff., zitiert in Juris (Kündigung eines Girovertrages)).

  • LG Berlin, 18.05.2017 - 37 O 103/17

    Keine Nutzung einer Kontoverbindung für Spendeneingang rechtsextremistischer

    Denn die Unterhaltung einer Geschäftsverbindung zu solchen Personen begründet den äußeren Anschein, die Verfolgung rechtsradikaler Ziele zu unterstützen oder zu billigen und bedeutet damit für eine ??? zumindest die Gefahr einer Rufschädigung, die sie als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut bei Abwägung der beiderseitigen Interessen grundsätzlich nicht hinzunehmen braucht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2002 - 13 U 7/02).
  • VG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 L 3081/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtswegeröffnung zum Verwaltungsgericht;

    Für das Begehren des Antragstellers denkbar verbleibt ein zivilrechtlicher, so genannter mitttelbarer" Kontrahierungszwang gemäß § 826 BGB - vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 11.05.2004 - 8 E 379/04 -, NVwZ-RR 2004, 795 - 796; VG Hannover, Beschluss vom 29.05.2001 - 1 A 1782/01 u.a., -, NJW 2001, 3354, 3355 - OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - NJW 2001, 452 = WM 2001, 504-505, vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 15.05.2002 - 13 U 7/02 -, WM 2003, 1892- 1895; LG Berlin, Urteil vom 24.04.2003 - 21 S 1/03 -, WM 2003, 1895-1896 (zur Selbstverpflichtung); AG Charlottenburg, Urteil vom 20.11.2002 - 207 C 185/02 - , der im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen ist.
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