Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 05.03.2018

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16834
OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17 (https://dejure.org/2018,16834)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.04.2018 - 13 U 70/17 (https://dejure.org/2018,16834)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. April 2018 - 13 U 70/17 (https://dejure.org/2018,16834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet

  • aufrecht.de

    Geldentschädigung für die Veröffentlichung von Nacktbildern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Weiterverbreitung von Nacktfotos - Geldentschädigung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Weiterverbreitung von durch das Opfer selbst eingestelltem Nacktfoto über Whatsapp führt zu Schmerzensgeld

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    500 EURO Geldentschädigung wegen ungenehmigter Verbreitung per WhatsApp übersandter intimer Fotos durch Ex-Freund an Bekannten

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Geldentschädigung für Verbreitung von Nacktfotos per WhatsApp

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Weiterverbreitung von Nacktfotos - Geldentschädigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weiterverbreitung von Nacktfotos - Geldentschädigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weiterverbreitung von Nacktfotos - Geldentschädigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Freundin verbreitet Nacktfotos weiter - Die Abgebildete erhält nur eine kleine Entschädigung, weil sie die Bilder selbst per Whatsapp verschickt hatte

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Per WhatsApp erhaltene Nacktfotos eines anderen dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person weitergeleitet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nacktbilder ohne Erlaubnis weiterzuleiten kostet 500 Euro

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldentschädigungsanspruch bei Weiterverbreitung von Nacktfotos - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Zwar setzt die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO keine absolute oder unumstößliche Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises voraus, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NJW 2018, 150-154).
  • OLG München, 23.05.2014 - 10 U 4493/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem links abbiegenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. nur OLG München, Urteil vom 23.05.2014 - 10 U 4493/13 -, juris unter Hinweis auf BGH VersR 2005, 945).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 2 U 1/12

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung (hier: Erwerb einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Nur in einem solchen Fall wäre die Beweisaufnahme ausnahmsweise zu wiederholen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 2 U 1/12 -, juris).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763 765).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. nur OLG München, Urteil vom 23.05.2014 - 10 U 4493/13 -, juris unter Hinweis auf BGH VersR 2005, 945).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BGH NJW 2006, 152-154; NJW 2004, 2828-2830).
  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Die unbefugte Veröffentlichung des Bildes eines anderen stellt sich deshalb als Anmaßung einer Herrschaft über ein fremdes Persönlichkeitsgut dar (vgl. BGH NJW 1974, 1947-1950).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BGH NJW 2006, 152-154; NJW 2004, 2828-2830).
  • AG Berlin-Neukölln, 25.03.2021 - 8 C 212/20

    Veröffentlichung Video mit sexuellen Handlungen: Schadensersatz

    Eine Übersendung an eine Person über einen Nachrichtendienst wie Whatsapp ist ausreichend (Vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 06.04.2018 - 13 U 70/17; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.05.2014 - 2-03 O 189/13).

    Der Vortrag der Klägerin, bei Intimbildnissen sei mindestens ein Gegenstandswert i.H.v. 15.000,00 EUR anzusetzen, spiegelt sich so in der Rechtsprechung nicht wieder (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 06.04.2018 - 13 U 70/17; OLG Hamm, Urt. v. 20.2.2017 - 3 U 138/15, LG Frankfurt a.M., Urt.v. 20.05.2014 - 2-03 O 189/13).

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   OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17   

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https://dejure.org/2018,21095
OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17 (https://dejure.org/2018,21095)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.03.2018 - 13 U 70/17 (https://dejure.org/2018,21095)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. März 2018 - 13 U 70/17 (https://dejure.org/2018,21095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Geldentschädigung für die Veröffentlichung von Nacktbildern

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rechtmäßige Sperre eines Facebook-Nutzers durch ZDF

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Weiterleiten von Nacktbildern über WhatsApp

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Weiterverbreitung von Nacktfotos - Geldentschädigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geldentschädigung für die Weiterverbreitung von Nacktfotos per WhatsApp

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1245
  • afp 2018, 466
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Zwar setzt die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO keine absolute oder unumstößliche Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises voraus, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NJW 2018, 150-154).
  • OLG München, 23.05.2014 - 10 U 4493/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem links abbiegenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. nur OLG München, Urteil vom 23.05.2014 - 10 U 4493/13 -, juris unter Hinweis auf BGH VersR 2005, 945).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 2 U 1/12

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung (hier: Erwerb einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Nur in einem solchen Fall wäre die Beweisaufnahme ausnahmsweise zu wiederholen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 2 U 1/12 -, juris).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763 765).
  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Die unbefugte Veröffentlichung des Bildes eines anderen stellt sich deshalb als Anmaßung einer Herrschaft über ein fremdes Persönlichkeitsgut dar (vgl. BGH NJW 1974, 1947-1950).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BGH NJW 2006, 152-154; NJW 2004, 2828-2830).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. nur OLG München, Urteil vom 23.05.2014 - 10 U 4493/13 -, juris unter Hinweis auf BGH VersR 2005, 945).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BGH NJW 2006, 152-154; NJW 2004, 2828-2830).
  • ArbG Köln, 13.02.2020 - 5 Ca 4204/19
    Das Weiterleiten von Nacktbildern über den Whatsapp-Messenger ohne das erforderliche Einverständnis der abgebildeten Person verletzt rechtswidrig das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person (OLG Oldenburg vom 05.03.2018, 13 U 70/17).
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