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   OLG Hamburg, 26.02.2014 - 13 U 71/13   

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https://dejure.org/2014,53423
OLG Hamburg, 26.02.2014 - 13 U 71/13 (https://dejure.org/2014,53423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2014 - 13 U 71/13 (https://dejure.org/2014,53423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 13 U 71/13 (https://dejure.org/2014,53423)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

    Verwirkung sei anzunehmen, wenn der Verbraucher zwar eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten habe, diese jedoch nicht geeignet gewesen sei, ihn von einem Widerruf abzuhalten, zudem seit Vertragsschluss geraume Zeit verstrichen sei und die fraglichen Verträge auf Wunsch der Verbraucher bereits drei Jahre vor Erklärung des Widerrufs vollständig abgewickelt waren und die Beklagte nach so langer Zeit darauf vertrauen konnte, dass diese Schuldverhältnisse komplett erledigt seien und sie auch davon ausgehen durfte, dass jedenfalls ein Widerruf nicht mehr zu erwarten stehe (OLG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014, 13 U 71/13, BeckRS 2015, 10772, Rn. 21, 23 f.).
  • OLG Hamm, 10.02.2016 - 31 U 41/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Die Darlehensverträge waren im vorliegenden Fall noch nicht abgewickelt (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 26.02.2014 - 13 U 71/13).
  • OLG Bremen, 26.02.2016 - 2 U 92/15

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Darlehensvertrag; Darlehensvertrag;

    Soweit einige Oberlandesgerichte in vergleichbaren Fällen hierzu unterschiedlich entschieden haben (einerseits OLG Köln, Urt. v. 25.01.2012 - 13 U 30/11 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2014 - I-14 U 55/13 - HOLG Hamburg, Urt. v. 26.02.2014 - 13 U 71/13; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.03.2014 - 17 W 11/14 - Urt. v. 19.11.2014 - 19 U 74/14 - anderseits OLG Hamm, Urt. v. 25.03.2015 - 31 U 155/14 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.09.2015 - 23 U 24/15 - Urt. v. 27.01.2016 - 17 U 16/15), ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass es jeweils um konkrete Einzelfälle geht, deren Sachverhalte nicht deckungsgleich sind.
  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 6 U 115/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich

    Soweit demgegenüber angenommen wird, eine Verwirkung komme in Betracht, wenn der Darlehensvertrag bereits seit längerer Zeit vollständig abgewickelt ist und eine Belehrung erteilt wurde, die zwar fehlerhaft ist, den Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aber nicht im Unklaren lässt (etwa OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - 13 U 30/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2014 - 14 U 55/13; KG, Urteil vom 16.8.2012 - 8 U 101/12; OLG Hamburg, Urteil vom 26.2.2014 - 13 U 71/13 -, BeckRS 2015, 10772), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 6 U 145/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags

    Soweit demgegenüber angenommen wird, eine Verwirkung komme in Betracht, wenn der Darlehensvertrag bereits seit längerer Zeit vollständig abgewickelt ist und eine Belehrung erteilt wurde, die zwar fehlerhaft ist, den Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aber nicht im Unklaren lässt (etwa OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - 13 U 30/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2014 - 14 U 55/13; KG, Urteil vom 16.8.2012 - 8 U 101/12; OLG Hamburg, Urteil vom 26.2.2014 - 13 U 71/13 -, BeckRS 2015, 10772), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • LG Hamburg, 26.02.2016 - 328 O 147/15

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung:

    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 29. Januar 2014 beruft (Az.: 13 U 71/13; eingereicht als Anlage B4), führt dies ebenso wenig zum Erfolg.
  • LG Hamburg, 03.11.2017 - 302 O 39/17

    Rückabwicklung eines zu einem Fondsbeitritt geschlossenen Darlehensvertrags:

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall gerade von demjenigen, der dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 29.01.2014, 13 U 71/13, zugrunde lag.
  • LG Hamburg, 29.09.2015 - 322 O 364/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerrufsrecht bei nicht fortbestehender

    Von daher ist es entgegen BGH, Urt. v. 24.11.2009 - XI ZR 260/08 - und entgegen HansOLG, Urt. v. 26.02.2014 - 13 U 71/13 - ebenfalls unerheblich, dass § 2 Abs. 1 Satz 4 HWIG nicht mehr anwendbar ist, da es vorliegend nicht um eine analoge Anwendung jener Norm geht.
  • LG Hamburg, 07.08.2015 - 314 O 71/15

    Verbraucherkredit: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung

    Das erkennende Gericht schließt sich hierbei zum einen der Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Entscheidung vom 29.01.2014 (Az.: 13 U 71/13), zum anderen auch der Entscheidung des dort in Bezug genommenen Urteils des Landgerichts Köln vom 25.01.2012 (Az.: 13 U 30/11, zitiert nach juris) an.
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