Weitere Entscheidung unten: SG Gelsenkirchen, 26.08.2015

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   OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14   

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OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14 (https://dejure.org/2015,25027)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.08.2015 - 13 U 81/14 (https://dejure.org/2015,25027)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. August 2015 - 13 U 81/14 (https://dejure.org/2015,25027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 495
    Wirksamkeit der Vereinbarung über eine Vorfälligkeitsentschädigung aus Anlass der einvernehmlichen vorzeitigen Auflösung eines Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung über eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Vertragsauflösung wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarung über eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Vertragsauflösung wirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Ungeachtet dessen waren die Kläger aus den Gründen der Entscheidungen des BGH vom 01.07.1997 (NJW 97, 2875 - unter II.1) sowie vom 6.5.2003 (XI ZR 226/02) nicht berechtigt, den Darlehensvertrag durch einseitige Erklärung vorzeitig zu beenden:.

    Die Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue ist nur dann geboten, wenn andernfalls - etwa bei einem beabsichtigten Verkauf der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Immobilie - die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Darlehensnehmers beeinträchtigt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 6.5.2003 - XI ZR 226/02; NJW 97, 2875, 2877 sowie 2878, 2879).

    Hierbei kann dahinstehen, ob die vertragliche Vereinbarung vom Oktober 2011 den Darlehensvertrag aufgehoben oder ihn nur - hinsichtlich des Leistungszeitpunktes - modifiziert hat (vgl. BGH NJW 97, 2875, 2876).

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Ungeachtet dessen waren die Kläger aus den Gründen der Entscheidungen des BGH vom 01.07.1997 (NJW 97, 2875 - unter II.1) sowie vom 6.5.2003 (XI ZR 226/02) nicht berechtigt, den Darlehensvertrag durch einseitige Erklärung vorzeitig zu beenden:.

    Die Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue ist nur dann geboten, wenn andernfalls - etwa bei einem beabsichtigten Verkauf der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Immobilie - die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Darlehensnehmers beeinträchtigt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 6.5.2003 - XI ZR 226/02; NJW 97, 2875, 2877 sowie 2878, 2879).

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Die Frage, ob die Widerrufsbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 der BGB-InfoV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung entsprach und die Beklagte sich deshalb nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 09, 1512; 10, 734; 11, 178; 14, 913) auf die Schutzwirkung dieser Bestimmung berufen könnte, stellt sich angesichts der Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht.
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Die Frage, ob die Widerrufsbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 der BGB-InfoV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung entsprach und die Beklagte sich deshalb nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 09, 1512; 10, 734; 11, 178; 14, 913) auf die Schutzwirkung dieser Bestimmung berufen könnte, stellt sich angesichts der Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht.
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Die Frage, ob die Widerrufsbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 der BGB-InfoV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung entsprach und die Beklagte sich deshalb nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 09, 1512; 10, 734; 11, 178; 14, 913) auf die Schutzwirkung dieser Bestimmung berufen könnte, stellt sich angesichts der Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Die Frage, ob die Widerrufsbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 der BGB-InfoV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung entsprach und die Beklagte sich deshalb nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 09, 1512; 10, 734; 11, 178; 14, 913) auf die Schutzwirkung dieser Bestimmung berufen könnte, stellt sich angesichts der Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht.
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Soweit die jetzigen Prozessbevollmächtigten der Kläger im Widerrufsschreiben vom 27.5.2013 unter Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 09, 3572 beanstandet haben, der Verbraucher werde nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt, weil die Formulierung das Verständnis nahe lege, dass die Widerrufsfrist bereits mit Zugang des mit der Belehrung versehenen Darlehensangebotes - d.h. unabhängig von der eigenen Willenserklärung - beginne, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Köln, 13.05.2014 - 3 O 235/13

    Rückgewähr einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung wegen Widerrufs eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.5.2014 - 3 O 235/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen2.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 17 U 176/15

    Immobiliardarlehen: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

    Das gleiche gilt bezüglich der Auffassung, der Rückzahlungsanspruch könne auf § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB oder auf § 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. BGB gestützt werden (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2014 - 13 U 103/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 10.08.2015 - 13 U 81/14, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2015 - 16 U 151/14, juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 04.07.2016 - 13 U 247/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Diese Fristangabe ("zwei Wochen") wird - anders als in dem dem Senatsbeschluss vom 10.8.2015 (13 U 81/14) zugrundeliegenden Fall - durch den Zusatz ("Bitte Frist im Einzelfall prüfen.") inhaltlich relativiert, was eine inhaltliche Bearbeitung darstellt.

    Soweit der Senat in dem Hinweisbeschluss 13 U 81/14 ausgeführt hat "Die vom Kläger beanstandeten Fußnoten sind gerade nicht Teil des Textes der Belehrung, sondern eindeutig davon getrennt - und betreffen den Text inhaltlich auch ersichtlich nicht.", betraf dieser Beschluss Fußnoten, mit denen ausgeführt wurde, dass das dort verwendete Formular nicht zur Verwendung bei Fernabsatzgeschäften vorgesehen ist und die Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäftes.

  • OLG Oldenburg, 03.11.2016 - 8 U 98/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages durch einen von

    Hierdurch wird für einen sich in einer typischen Interessenlage befindenden verständigen Verbraucher hinreichend deutlich, dass nicht allein das (von ihm noch nicht unterzeichnete) Antragsformular oder ein von der Bank abgegebenes Vertragsangebot für den Fristbeginn ausreicht, sondern dass der Bezugspunkt für den Fristbeginn sein eigener Antrag, mithin die von ihm bereits entäußerte Vertragserklärung im Antrags- bzw. Vertragsformular ist (ebenso: OLG Saarbrücken, BeckRS 2016, 07395; OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 10.08.2015 - 13 U 81/14 = 2015, 16580; OLG Frankfurt, BKR 2015, 413, 416f.; OLG Hamm, BeckRS 2015, 08481 und BeckRS 2015, 20137).

    Diese durch das Possessivpronomen erfolgte Klarstellung fehlte in der von dem Bundesgerichtshof am 10.03.2009 (XI ZR 33/08) entschiedenen Belehrung, da dort die nicht personalisierte Formulierung "der" schriftliche Darlehensantrag bzw. Abschrift "des" Darlehensantrages verwendet wurde (ebenso: OLG Saarbrücken, BeckRS 2016, 07395; OLG Frankfurt, BKR 2015, 413, 416f.; OLG Hamm, BeckRS 2015, 08481 und BeckRS 2015, 20137 sowie BeckRS 2016, 02812; OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 10.08.2015 - 13 U 81/14 = BeckRS 2015, 16580 ["Ihr Vertragsantrag"]; OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2015 - 13 U 68/15 - zitiert bei juris; OLG Celle, WM 2014, 1421, 1422).

  • OLG Frankfurt, 23.12.2015 - 23 U 51/15

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung wegen Schutzwirkung von § 14 BGB-InfoV

    Dies haben sowohl das OLG Köln mit Beschluss vom 10.8.2015 (13 U 81/14 - bei juris) als auch das Schleswig-Holsteinische OLG mit Urteil vom 25.6.2015 (5 U 9/15) ebenso beurteilt.
  • LG Hamburg, 30.12.2015 - 318 O 261/15

    Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit der

    Aus der Verwendung der Formulierung "Ihr schriftlicher Antrag" ist eindeutig zu entnehmen, dass es um das Angebot bzw. die Willenserklärung des Darlehensnehmers und nicht dasjenige der Bank geht (OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2015 - 13 U 81/14, BeckRS 2015, 16580, Rn. 9, zitiert nach beck-online zu einer identisch formulierten Widerrufsbelehrung; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2014 - 3 W 34/14, WM 2014, 1421; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2015 - 23 U 178/14, Rn. 47 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 16.03.2015 - 31 U 118/14, WM 2015, 920, Rn. 30, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 09.11.2015 - 318 O 173/15 jeweils zu einer ähnlich formulierten Widerrufserklärung).

    Dem Kläger wurde auch bei dem vorliegenden Sachverhalt, in dem die beklagte Bank ihm den von ihr unterzeichneten Darlehensantrag übermittelte und der Vertrag mit seiner Unterschrift zustande kam, hinreichend deutlich gemacht, dass die Widerrufsfrist nicht vor Abgabe seiner eigenen Willenserklärung zu laufen begann, insbesondere nicht bereits mit der Entgegennahme des Vertragsantrags der Beklagten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2015 - 13 U 81/14, BeckRS 2015, 16580, Rn. 9, zitiert nach beck-online).

  • LG Köln, 08.10.2015 - 22 O 396/14

    Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" macht Widerrufsbelehrung fehlerhaft

    Die Kammer setzt sich mit der hier vertretenen Ansicht auch nicht in Widerspruch zu der von der Beklagten zur Akte gereichten Entscheidung des 13. Senats des OLG Köln vom 10.08.2015 (13 U 81/14).

    Da nach den o.g. Ausführungen die Beklagte sich wegen der zweiten Fußnote nicht auf die Fiktionswirkung des § 14 BGB-InfoV berufen kann, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Abweichungen der Widerrufsbelehrung von der Musterwiderrufsbelehrung im Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" , dort Satz 2 und 3, ebenfalls das Eingreifen der Fiktionswirkung hindert (so OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 218/11, zitiert nach juris Rn. 22; offen gelassen OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, zitiert nach juris Rn. 30; anders offenbar OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2015, 13 U 81/14).

  • OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Bei in Bezug genommenen der "weiteren" Widerrufsbelehrung handelt es sich um die dem Hinweisbeschluss des Senats in der Sache 13 U 81/14 zu Grunde liegende Widerrufserklärung, die keinen unmittelbaren Bezug zum Darlehensvertrag des Klägers aufweist.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 17 U 160/15

    Aufhebungsvertrag steht Darlehenswiderruf nicht im Wege

    Ob der Rückzahlungsanspruch daneben auch auf§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB oder auf§ 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. BGB gestützt werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2014 - 13 U 103/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 10.08.2015 - 13 U 81/14, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2015 - 16 U 151/14, juris Rn. 2), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Dortmund, 20.01.2017 - 3 O 118/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Anforderungen an den Inhalt der

    Es kann dahinstehen, ob die die Wörter "Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom ..." enthaltende Fußnote " 2 " aus der Überschrift "Widerrufsbelehrung zu" wegen der eindeutigen optischen Trennung Teil des Textes der Belehrung ist und den Text inhaltlich überhaupt betreffen könn (ablehnend: OLG Köln, Hinweisbeschl. v. 10.08.2015 - 13 U 81/14 - BeckRS 2015, 16580, Rn. 10).
  • LG Köln, 17.05.2016 - 21 O 329/15

    Rückabwicklung eines abgeschlossenen Darlehensvertrages wegen Widerrufs

    Denn in der Sache hat das OLG Köln entschieden, dass die steitgegenständliche Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß und mustergerecht ist (OLG Köln, Beschluss v. 10.08.2015, Az.: 13 U 81/14).
  • LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 158/15

    Widerruf eines Darlehensvertrages aufgrund vermeintlich fehlerhafter

  • LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 27/15
  • LG Dortmund, 27.11.2015 - 3 O 68/15

    Rückabwicklung von Darlehen nach erklärtem Widerruf; Rückzahlungsbegehren des

  • LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 100/15
  • LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 58/15

    Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen i.R.d. Widerrufs der

  • LG Berlin, 09.06.2016 - 10 S 8/15
  • LG Köln, 05.11.2015 - 15 O 16/15
  • LG Köln, 07.07.2016 - 15 O 20/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 184/15

    Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Verwendung einer fehlerhaften

  • LG Köln, 29.12.2015 - 15 O 206/15

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages bei behaupteter fehlerhafter

  • LG Köln, 05.11.2015 - 15 O 106/15

    Erklärung des Widerrufs hinsichtlich Abschlusses eines Darlehensvertrages;

  • LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 149/15
  • LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 99/15
  • LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 130/15

    Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung i.R.d. Widerrufs eines

  • LG Köln, 10.09.2015 - 15 O 388/14
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Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 26.08.2015 - S 13 U 81/14   

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SG Gelsenkirchen, 26.08.2015 - S 13 U 81/14 (https://dejure.org/2015,79869)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26.08.2015 - S 13 U 81/14 (https://dejure.org/2015,79869)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26. August 2015 - S 13 U 81/14 (https://dejure.org/2015,79869)
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