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   OLG Köln, 12.08.1998 - 13 U 86/97   

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https://dejure.org/1998,9734
OLG Köln, 12.08.1998 - 13 U 86/97 (https://dejure.org/1998,9734)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.1998 - 13 U 86/97 (https://dejure.org/1998,9734)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 1998 - 13 U 86/97 (https://dejure.org/1998,9734)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1999, 1661
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.1998 - 13 U 86/97
    Seit den grundlegenden Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 01.07.1997 (BGH NJW 1997, 2875 ff. = WM 1997, 1747 ff. sowie BGH NJW 1997, 2878 ff. = WM 1997, 1799 ff.) kann es dahin stehen, ob die Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts unter Vorbehalt - was die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit des Entgeltes offen hielt - oder aber ohne Vorbehalt - wonach die spätere gerichtliche Überprüfung lediglich im Rahmen des § 138 BGB möglich blieb - erfolgt.

    Entweder kann die Bank den Ausgleich eines sogenannten Zinsmargenschadens und eines etwaigen darüber hinausgehenden Zinsverschlechterungsschaden verlangen oder der Schaden kann nach der Differenz des Vertragszinses und des Wiederanlagezinses für laufzeitkongruente Kapitalmarkttitel - ohne zusätzliche Geltendmachnung eines Zinsmargenschadens - berechnet werden (vgl. BGH NJW 1997, 2875, 2877 f.).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.1998 - 13 U 86/97
    Seit den grundlegenden Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 01.07.1997 (BGH NJW 1997, 2875 ff. = WM 1997, 1747 ff. sowie BGH NJW 1997, 2878 ff. = WM 1997, 1799 ff.) kann es dahin stehen, ob die Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts unter Vorbehalt - was die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit des Entgeltes offen hielt - oder aber ohne Vorbehalt - wonach die spätere gerichtliche Überprüfung lediglich im Rahmen des § 138 BGB möglich blieb - erfolgt.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wurden Abschläge zwischen 0, 05% und 0, 06% (OLG Hamm WM 1998, 1811, 1812 und WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661, 1662) bzw. 0,014% (OLG Schleswig WM 1998, 861, 863) gemacht.

    Die ersparten Verwaltungsaufwendungen sind nicht als prozentuale Abschläge, sondern als absolute, von der Darlehenssumme unabhängige Beträge anzusetzen (OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861, 863).

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07

    Schadensersatz auf Grund eines Darlehensvertrages: Anspruch einer Bank gegen eine

    Da es sich bei der Beklagten als Stadt um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, konnte der von ihr angenommene Risikoabschlag von 0, 10 % nicht angesetzt werden, der noch über dem liegt, was die obergerichtliche Rechtsprechung für das Privatkundengeschäft zugrunde legt (zwischen 0, 014 und 0, 06 %, vgl. OLG Hamm WM 1998, 1812; WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861).
  • OLG Köln, 30.06.2004 - 13 U 238/03

    Wirksamkeit vertraglicher Nichtabnahmeentschädigung bei Bankdarlehen

    Im Mengenkreditgeschäft einer weitgehend per EDV erfolgenden Darlehensabwicklung bewegen sich die ersparten Verwaltungskosten in deutlich niedrigeren Bereichen (z.B. Senat, WM 1999, 1661, 1662 - ebenfalls auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens: 20, 83 DM; OLG Schleswig, BB 1998, 1078, 1079: 40, 00 DM).
  • LG Gießen, 28.10.2022 - 3 O 520/21
    Im vorliegenden Mengenkreditgeschäft einer weitgehend per EDV erfolgenden Darlehensabwicklung bewegen sich die ersparten Verwaltungskosten in Bereichen von etwa 25, 00 EUR oder weniger (EBJS, D. Bank- und Börsenrecht IV: Das Kreditgeschäft und die Kreditsicherung Rn. 105, beck-online: z. B. 20, 83 DM (OLG Köln, WM 1999, 1661 [1662]; 40 DM (OLG Schleswig BB 1998, 1078 [1079]); 60 DM p. a. (OLG Köln, VersR 2004, 1422)).
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