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   OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16   

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OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16 (https://dejure.org/2017,7190)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2017 - 13 U 9/16 (https://dejure.org/2017,7190)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (https://dejure.org/2017,7190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu erfolgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    a) Gemeinden handeln beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen i. S. d. deutschen Kartellrechts und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12 = BGHZ 199, 289 ff.; Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, RdE 2014, 191 ff.).

    Dies steht mit den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) im Einklang (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, RdE 2014, 191 ff. und 66/12, BGHZ 199, 289 ff).

    Insbesondere greift die Vorschrift des § 46 Abs. 1 EnWG nicht in verfassungswidriger Weise in den Kernbestand des Selbstverwaltungsrechts ein, denn dadurch wird grundsätzlich nur die Möglichkeit der Gemeinde zur wirtschaftlichen Betätigung als solche geschützt, nicht aber einzelne Ausprägungen wirtschaftlicher Tätigkeit (BGH, Urt. v. 17. Dez. -, KZR 66/12, Rn. 32).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urt. v. 17. Dez. -, KZR 66/12, Rn. 35 und 65/12, Rn. 44 ff.).

    Danach ist die Auswahl des Netzbetreibers vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, Rn. 49, KZR 66/12, Rn. 36 ff.).

    Es soll derjenige neue Netzbetreiber ermittelt werden, der nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung, seiner fachlichen Kompetenz und seinem Betriebskonzept am besten geeignet ist, beim Netzbetrieb eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12, Rn. 38).

    Die Gemeinden dürfen ihre eigenen Interessen bei der Auswahlentscheidung nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, Rn. 53), wobei etwa finanziellen Interessen durch die Regelungen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung, KAV, vgl. insbesondere §§ 2, 3, KAV) enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil v. 17. Dez. - - KZR 66/12, Rn. 43 ff.).

    Anderenfalls bestünde die Gefahr, entweder in Widerspruch zu den Schranken zu treten, die das Gesetz der Berücksichtigung des finanziellen Interesses der Gemeinde als Anbieter zieht, oder Fehlanreize im Wettbewerb um das Netz zu setzen und damit den Zweck dieses Wettbewerbs zu verfehlen (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12, Rn. 47).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Gewichtung der Auswahlkriterien mit Bezug zu den Zielen des § 1 EnWG jedenfalls über 50% liegen (vgl. BGH KZR 66/12, a. a. O., Rn. 84).

    Der Zielsetzung, im Bereich der Energieversorgung einen Leistungswettbewerb um Netze und die Öffnung eines Zugangs für interessierte und qualifizierte Betreiberunternehmen zu Konzessionen zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember - - KZR 66/12, Rn. 56 unter Hinweis auf BT-Drs. 13/7274, S. 21; BGHZ 143, 128, 146), steht dies nicht entgegen.

    Dazu zählen Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf Effizienz, Sicherheit und Preisgünstigkeit des Netzbetriebes oder zur Absicherung ihrer Planungshoheit bei Netz- oder Kapazitätserweiterungen oder Maßnahmen zur Modernisierung des Netzes (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12, Rn. 52).

    (cc) Die Gewährleistungsrechte durften ferner bei den Kriterien der Gruppe A berücksichtigt werden, denn sie dienen der Aufrechterhaltung und Sicherstellung der sicheren, effizienten, verbraucherfreundlichen und umweltverträglichen Energieversorgung (vgl. schon oben sowie BGH - Urt. v. 17. Dezember - - KZR 66/12, Rn. 52).

    Dass das Leerrohrkonzept als Auswahlkriterium grundsätzlich zu akzeptieren ist, hat der Bundesgerichtshof zudem bereits bestätigt (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12 Rn. 49).

    Der Bundesgerichtshof hat Endschaftsregelungen, die über das Gesetz (§ 46 Abs. 2 EnWG) hinausgehen, um einen möglichst rechtssicheren und reibungslosen Eigentums- und Besitzübergang nach Vertragsablauf zu schaffen und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden (vgl. Anlage 3 zu den Ersten Verfahrensbriefen zum Kriterium B 6), ausdrücklich gebilligt (Urt. v. 29. Sept. 2009 - EnZR 14 und 15/08; Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12, Rn. 78).

    Sie haben einen eindeutigen sachlichen Bezug zum Konzessionsvertrag und dienen dazu, den Wettbewerb um das Netz gerade zu fördern (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12, a. a. O.).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch mit Urteil vom 17. Dezember - ausdrücklich gefordert, dass im Rahmen des Zieles der Preisgünstigkeit die - nicht rabattierten - Netzentgelte bewertet werden müssten, bei denen trotz Regulierung erhebliche Unterschiede zwischen Bewerbern bestehen könnten, insbesondere, weil in die Regulierung der Effizienzwert des Netzbetreibers einfließe (KZR 66/12, Rn. 87).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17. Dezember - - KZR 66/12, a. a. O., Rn. 99).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    a) Gemeinden handeln beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen i. S. d. deutschen Kartellrechts und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 66/12 = BGHZ 199, 289 ff.; Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, RdE 2014, 191 ff.).

    Dies steht mit den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) im Einklang (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, RdE 2014, 191 ff. und 66/12, BGHZ 199, 289 ff).

    Ausreichend ist, wenn sie allen Unternehmen - wie hier - in einem gleichlautenden Verfahrensbrief rechtzeitig mitgeteilt werden, nachdem sie aufgrund der Bekanntmachung ihr Interesse an der Konzession bekundet haben (BGH, Urt. v. 17. Dez. -, KZR 65/12, Rn. 48).

    Danach ist die Auswahl des Netzbetreibers vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, Rn. 49, KZR 66/12, Rn. 36 ff.).

    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, Rn. 51; Urt. v. 24. Okt. 2011 - KZR 7/10).

    Die Gemeinden dürfen ihre eigenen Interessen bei der Auswahlentscheidung nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen (BGH, Urt. v. 17. Dez. - - KZR 65/12, Rn. 53), wobei etwa finanziellen Interessen durch die Regelungen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung, KAV, vgl. insbesondere §§ 2, 3, KAV) enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil v. 17. Dez. - - KZR 66/12, Rn. 43 ff.).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    Das von der Verfügungsklägerin verlangte Stufenverhältnis würde hingegen das der Gemeinde grundsätzlich zuzubilligende Recht, neben den Kriterien des § 1 EnWG auch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, im Ergebnis unterlaufen (vgl. Senatsurteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15).

    Soweit die Verfügungsbeklagte auf die Bedeutung des Effizienzwerts abhebt, hat der Senat bereits mit Urteil vom 17. März 2016 (13 U 141/15) ausgeführt, es sei nicht zwingend, dem Effizienzwert gem. § 12 oder § 24 ARegV ein eigenes Gewicht im Sinne eines eigenen Bewertungskriteriums beizumessen.

    Der Senat hat die Anwendung der relativen Bewertungsmethode in der auch vorliegend verwendeten Ausprägung mit Urteil vom 17. März 2016 (13 U 141/15) gebilligt und dazu ausgeführt: "In Vergabeverfahren gem. §§ 97 ff. G. ist die relative Bewertungsmethode - jedenfalls soweit Angebotspreise in Relation zueinander gesetzt wurden - nicht beanstandet worden (vgl. OLG D., Beschluss vom 3. März 2010 - VII Verg 48/09; BKartA Beschluss vom 21. Dez. 2014 - VK 2-81/14).

    Im Übrigen genügt - wie bereits in Sachen 13 U 141/15 angenommen -, dass der Bieter ein plausibles Konzept vorlegt, dessen Umsetzung er zugesichert hat, ohne dass daran objektiv begründet Zweifel bestehen.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    Etwas anderes geht auch aus dem Urteil des Oberlandesgerichts S. vom 19. November 2015 nicht hervor (2 U 60/15, EnWZ 2016, 89 ff.).

    Auch den Unterkriterien sind - anders als im Fall, den das Oberlandesgericht S. zu entscheiden hatte, bei dem die Einzelgewichtung der Unterkriterien fehlte (vgl. Urteil vom 19. November 2015, a. a. O., Rn. 62) - eigene Gewichtungen zugewiesen worden.

    In vergleichbaren gerichtlichen Verfahren, in denen die Überprüfung von Konzessionsvergaben in Rede stand, haben etwa das Landgericht S. (Beschluss vom 21. Nov. 2015 - 11 O 180/14) oder das Landgericht B. (Urt. v. 9. Dez. 2014 - 16 O 224/14 Kart) bzw. das Oberlandesgericht S. (Urt. v. 19. Nov. 2015 - 2 U 60/15) die Auffassung vertreten, die relative Bewertungsmethode sei intransparent und diskriminierend.

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    Der Zielsetzung, im Bereich der Energieversorgung einen Leistungswettbewerb um Netze und die Öffnung eines Zugangs für interessierte und qualifizierte Betreiberunternehmen zu Konzessionen zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember - - KZR 66/12, Rn. 56 unter Hinweis auf BT-Drs. 13/7274, S. 21; BGHZ 143, 128, 146), steht dies nicht entgegen.

    Dass das von der Verfügungsbeklagten in § 21 des Musterkonzessionsvertrages zugrunde gelegte Ertragswertverfahren nicht gesetzlich verankert worden ist - abweichende Bestrebungen gibt es aber aktuell (vgl. BR-Drs. 73/16 vom 5. Februar 2016) - und auf der Grundlage des sog. Kaufering-Urteils des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 16. November 1999 - KZR 12/97 = BGHZ 143, 128 ff.) auch die Vereinbarung des sog. Sachzeitwerts als angemessene Vergütung denkbar ist, spielt keine Rolle.

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    Die Niedersächsische Landeskartellbehörde steht ebenfalls auf dem Standpunkt, die Gemeinde habe ihre Auswahlkriterien "mit mehr als 50%" an den Zielen des § 1 EnWG auszurichten (Hinweise der Nds. Landeskartellbehörde zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionsvergabeverfahrens nach § 46 EnWG, Stand 25. August 2015), wohingegen sich das Oberlandesgericht D. dafür ausgesprochen, die an § 1 EnWG ausgerichteten Auswahlkriterien seien nicht zwingend mit mehr als 50% zu gewichten (vgl. Urteil vom 23. Dezember 2015 - V-2 U (Kart) 4/15, Umdruck, S. 5 m. w. N., Anlage ASt 80).

    Dies folgt entgegen der Auffassung der Verfügungsklägerin auch nicht aus der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts D. vom 23. Dezember 2015 (VI-2 U (Kart) 4/15), denn dort war der Effizienzwert explizit als Kriterium vorgegeben.

  • LG Leipzig, 17.06.2015 - 5 O 1339/15

    Leipzig darf Gasversorgung kommunalisieren

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    Hierdurch würde wiederum gerade den Zielen nach § 1 EnWG nicht hinreichend Rechnung getragen (Urt. v. 17. Juni 2015 - 5 O 1339/15).
  • OLG Celle, 14.04.2016 - 13 Verg 11/15

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Projektanten am Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    Dies ist bereits deswegen irrelevant, weil sich das Mitwirkungsverbot des § 16 VgV a. F. (§ 6 VgV n. F.) nur auf Entscheidungen "in einem Vergabeverfahren" und nicht auf vorgelagerte Zeiträume - hier das frühere Verfahren - erstreckt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2016 - 13 Verg 11/15).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    Auch das Oberlandesgericht B. - auf dessen Entscheidung sich die Verfügungsklägerin bezieht - hat mit Urteil vom 19. Juli 2016 die relative Bewertungsmethode in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats für sich genommen nicht beanstandet (Kart U 1/15).
  • LG Stuttgart, 21.11.2014 - 11 O 180/14
    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16
    In vergleichbaren gerichtlichen Verfahren, in denen die Überprüfung von Konzessionsvergaben in Rede stand, haben etwa das Landgericht S. (Beschluss vom 21. Nov. 2015 - 11 O 180/14) oder das Landgericht B. (Urt. v. 9. Dez. 2014 - 16 O 224/14 Kart) bzw. das Oberlandesgericht S. (Urt. v. 19. Nov. 2015 - 2 U 60/15) die Auffassung vertreten, die relative Bewertungsmethode sei intransparent und diskriminierend.
  • VK Bund, 21.10.2014 - VK 2-81/14

    Nachprüfungsverfahren: Vertrag zur Integrierten Versorgung (§§ 140 a - d SGB V)

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2013 - 2 Kart 4/13

    Akteneinsichtsrecht eines Verfahrensbeteiligten kraft faktischer Hinzuziehung

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2012 - 6 U 168/10
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14

    Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - Verg 2/15

    Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote bei der Ausschreibung von

  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens und dessen Entscheidung unterliegt die Gemeinde zudem dem Gebot der Neutralität (Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15, Rn 46; OLG Celle, Urt. v. 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart), Rn 38; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart, Rn 93; jew. zit. nach juris), das, abgeleitet als allgemeiner Rechtsgedanke aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Diskriminierungsverbot und dem Transparenzgebot ein Richten in eigener Sache verbietet.

    Eine Gemeinde darf sich bei der Durchführung des Konzessionsverfahrens der Leistungen externer Berater bedienen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart), Rn 41; zit. nach juris).

    Das Verlangen, für jedes Kriterium zu erklären, welches Element besonders wichtig ist, vermindert die Chance, vom Bewerber konstruktive Vorschläge zu erhalten (OLG Celle, Urt. v. 26.01.17 - 13 U 9/16 (Kart) Rn 99; zit. nach juris).

    Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe unzulässig ist, ist in Anlehnung an die im Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich entwickelten Grundsätze erst dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass der Bieter nicht mehr angemessen über Kriterien und Modalitäten informiert wird, auf deren Grundlage das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und er infolgedessen auch vor willkürlicher und /oder diskriminierender Angebotsbewertung nicht effektiv geschützt ist (OLG Celle, Urt. v. 26.01.17 - 13 U 9/16 (Kart) Rn 104; OLG Düsseldorf Beschl. v. 19.06.13 - VII-Verg 8/13 Rn 21; jew. zit. nach juris).

    Die gerichtliche Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist und ob die Kommune von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sachwidrige Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und ob sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält (OLG Celle, Urt. v. 16.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart) Rn 159; OLG Düsseldorf.

  • KG, 25.10.2018 - 2 U 18/18

    Verfahren über die Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz:

    Eine Verletzung dieses sog. Neutralitätsgebots kann daher einen Verstoß gegen ein diskriminierungsfreies Verfahren darstellen und eine Konzessionsauswahlentscheidung unwirksam machen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart) - juris Rn. 40 mwN.).

    Sie hat daher durch ihr Verfahren sicherzustellen, dass dasjenige Unternehmen ermittelt wird, das nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung, seiner fachlichen Kompetenz und seinem Betriebskonzept am besten geeignet ist, beim Netzbetrieb eine den Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG entsprechende Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12 Stromnetz Berkenthin - BGHZ 199, 289 ff., juris Rn. 36 ff.; OLG Celle, Urteil vom 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart) - juris Rn. 30 ff. mwN.).

    Dass die Gewährleistungsrechte im Rahmen der auf die Ziele des § 1 EnWG gerichteten Kriterien berücksichtigt werden dürfen, da sie auf die Aufrechterhaltung und Sicherstellung der sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Energieversorgung gerichtet sind, ist dementsprechend in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch anerkannt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart) - juris Rn. 63 ff und 69 f. mwN.).

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass den Gemeinden bei der Formulierung und Gewichtung der durch § 1 EnWG vorgegebenen Auswahlkriterien ein erheblicher Spielraum verbleibt, da das energiewirtschaftsrechtliche Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität mehrere Einzelziele vereint, die unterschiedlicher Konkretisierung, Gewichtung und Abwägung gegeneinander durch die Gemeinde zugänglich sind (vgl. exemplar. BGH, aaO. - Stromnetz Berkenthin - Rn. 48 ff.; OLG Celle, Urteil vom 26.01.2017, aaO. Rn. 35 f.).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Nicht durchgreifend ist zunächst der Einwand der Klägerin, durch dieses Kriterium werde das Ziel der Preisgünstigkeit konterkariert, da sich die Preise in anderen Regionen erhöhen könnten (i.E. ebenso OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 91; OLG Frankfurt, Urteil vom 03. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), juris Rn. 57).

    Ein vertraglich vereinbarter Übertragungsanspruch ist darauf angelegt, einen möglichst einfachen und günstigen Weg des Netzerwerbs durch die jeweilige Gemeinde oder ein von ihr ausgewähltes Unternehmen zu sichern und dient darüber hinaus gerade dazu, den Wettbewerb um das Netz zu fördern, weil ein neues, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nach Ablauf des jetzt abzuschließenden Vertrags ohne weiteres von einem gemeindefremden Unternehmen gewonnen werden kann (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 78; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 82; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, juris Rn. 96).

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Im Ausgangspunkt hat die Gemeinde durch ihr Konzessionierungsverfahren sicherzustellen, dass dasjenige Unternehmen ermittelt wird, das nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung, seiner fachlichen Kompetenz und seinem Betriebskonzept am besten geeignet ist, beim Netzbetrieb eine den Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG entsprechende Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289ff., Rn. 36ff nach juris - Stromnetz Berkenthin; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), KommJur 2017, 181, Rn. 30ff nach juris, mwN.; Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG, ZNER 2018, 534, Rn. 43 nach juris - Stromnetz Berlin I, jeweils mwN.).
  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    2017, 13 U 9/16 (Kart), Rn. 38; OLG Karlsruhe, Urt. v. 3. April 2017, 6 U 151/16 Kart, Rn 94; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Entsprechend darf die Gemeinde bei der Konzessionsvergabe auf die Preisgünstigkeit der Energieversorgung nur in dem zur Vergabe anstehenden Gebiet abheben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 Kart, juris Rn. 91).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

    b) Die Gewichtung der in der Gruppe I "Ziele des § 1 EnWG" zusammengefassten Auswahlkriterien mit insgesamt 65, 38 % erreicht nicht ganz den im Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers (dort Rn 32) als "safe harbour" bezeichneten Anhaltswert von 70 %, wird aber der zu fordernden vorrangigen Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG wohl noch gerecht (so auch OLG Celle, Urteil v. 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart) a.a.O.).

    Zwar ist die Anwendung der relativen Bewertungsmethode im Konzessionsvergabeverfahren nicht generell zu beanstanden (vgl. Senat, Beschlüsse v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 und v. 22.08.2017 - 6 U 1/17 Kart; OLG Celle, Urteile v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) und v. 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart); OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.04.2017, 6 U 156/16 Kart, jeweils zit. nach juris).

  • OLG Celle, 16.06.2022 - 13 U 67/21

    Vorläufige Unterlassung des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrages

    Entsprechend ist anerkannt, dass die Höhe einer angebotenen Vertragsstrafe wertungsrelevant sein kann (vgl. KG, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19 EnWG, juris Rn. 365, 416, 428; allg. auch Senat, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 63 ff.).

    Die Zusage, den aktuellen Effizienzwert zukünftig gleich zu halten oder weiter zu verbessern, konnte in der Sache bei dem vorliegenden Kriterium berücksichtigt werden, weil er gewisse Rückschlüsse auf die Kosteneffizienz erlaubt, wie die Verfügungsbeklagte bei der Darstellung der Angebotsinhalte zutreffend herausgearbeitet hat (vgl. auch Senat, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 124).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

    Inhaltlich verlangt das damit in Zusammenhang stehende Transparenzgebot, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig zu formulieren sind, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen und ihre Angebote auf dieses Anforderungsprofil zuschneiden können und zum anderen, dass der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (OLG Celle, Urteil vom 26.01.17 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 97).
  • LG Kiel, 21.06.2019 - 14 HKO 56/18

    Vergabe von Wegenutzungsrechten: Nachprüfungstiefe bei

  • OLG Celle, 20.09.2018 - 13 U 166/17

    Anforderungen an die Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines

  • LG Düsseldorf, 23.04.2020 - 14d O 14/19
  • LG Kiel, 30.06.2017 - 14 HKO 67/17

    Energiewirtschaft: Anspruch auf Unterlassung der Fortsetzung eines

  • LG Kiel, 30.06.2017 - 14 HKO 90/17
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