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   OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21   

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https://dejure.org/2022,3232
OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21 (https://dejure.org/2022,3232)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2022 - 13 UF 156/21 (https://dejure.org/2022,3232)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 13 UF 156/21 (https://dejure.org/2022,3232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Beschwerde gegen die Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl im Wege einer einstweiligen Anordnung; Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Übertragung einer Entscheidungsbefugnis; Stärkung des Selbstwirksamkeitserlebens als bedeutsamer Aspekt des ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 12 UF 61/21

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
    Ob und inwiefern das Kindeswohl berührt ist, ist nach der Eigenart der zu regelnden Angelegenheit zu beurteilen, aus der sich auch die konkreten Anforderungen an die für die Entscheidung nach § 1628 BGB zu treffende Prüfung ergeben (BGH FamRZ 2017, 1057; OLG Hamburg, NZFam 2021, 876; BeckOGK/Amend-Traut BGB § 1628 Rn. 58; BeckOK BGB/Veit BGB § 1628 Rn. 12).

    Bei der Entscheidung über die Wahl der Schule ist die Auswirkung der jeweiligen Schulwahl auf das soziale Umfeld des Kindes in die Erwägung mit einzubeziehen (BVerfG FamRZ 2003, 511; OLG Hamburg, NZFam 2021, 876; Döll in: Ermann, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1628 BGB Rn. 13a), insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - das Schulkonzept kein entscheidendes Kriterium für die zwischen den Eltern streitige Frage ist, an welcher Schule die Einschulung für das Kind am besten ist (KG BeckRS 2017, 144822).

  • OLG Brandenburg, 05.11.2021 - 13 UF 122/21

    Übertragung des Rechts zur Ausübung der Schulwahl Pflicht zur Bestellung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
    Über die Entscheidungsbefugnis zur Wahl der Grundschule des Kindes Lu... streiten sich die Eltern vor dem Amtsgericht, nachdem der Senat mit Beschlüssen vom 05.11.2021 (13 UF 122/21) die diesbezüglichen Entscheidungen des Amtsgerichts in der Hauptsache und vom 10.11.2021 (13 UF 121/21) im einstweiligen Anordnungsverfahren aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen hat.
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
    Ob und inwiefern das Kindeswohl berührt ist, ist nach der Eigenart der zu regelnden Angelegenheit zu beurteilen, aus der sich auch die konkreten Anforderungen an die für die Entscheidung nach § 1628 BGB zu treffende Prüfung ergeben (BGH FamRZ 2017, 1057; OLG Hamburg, NZFam 2021, 876; BeckOGK/Amend-Traut BGB § 1628 Rn. 58; BeckOK BGB/Veit BGB § 1628 Rn. 12).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02

    Zur Entscheidung nach BGB § 1628 bei Uneinigkeit der Eltern über die für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
    Bei der Entscheidung über die Wahl der Schule ist die Auswirkung der jeweiligen Schulwahl auf das soziale Umfeld des Kindes in die Erwägung mit einzubeziehen (BVerfG FamRZ 2003, 511; OLG Hamburg, NZFam 2021, 876; Döll in: Ermann, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1628 BGB Rn. 13a), insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - das Schulkonzept kein entscheidendes Kriterium für die zwischen den Eltern streitige Frage ist, an welcher Schule die Einschulung für das Kind am besten ist (KG BeckRS 2017, 144822).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 13 UF 121/21

    Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
    Über die Entscheidungsbefugnis zur Wahl der Grundschule des Kindes Lu... streiten sich die Eltern vor dem Amtsgericht, nachdem der Senat mit Beschlüssen vom 05.11.2021 (13 UF 122/21) die diesbezüglichen Entscheidungen des Amtsgerichts in der Hauptsache und vom 10.11.2021 (13 UF 121/21) im einstweiligen Anordnungsverfahren aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen hat.
  • OLG Brandenburg, 30.10.2012 - 9 UF 158/12

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
    Die Vermeidung einer Geschwistertrennung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschwisterbindung kann einen gewichtigen Aspekt des Kindeswohls darstellen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Betreuungsmodell in Rede steht (OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2012, 23811).
  • OLG Brandenburg, 20.09.2018 - 13 UF 21/17

    Zu Voraussetzungen eines beachtlichen Kindeswillens und zu dessen Folgen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
    Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Schulwahl auf die Antragstellerin ist auch die Einbeziehung des sachlich begründeten Willens des Jungen sicher gewährleistet, was der Stärkung des Selbstwirksamkeitserlebens als bedeutsamem Aspekt des Kindeswohls dient (Senat, Beschluss v. 20.09.2018, 13 UF 21/17, juris).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 13 UF 157/22

    Änderung des Sorgerechts; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bezüglich

    Die Vermeidung einer Geschwistertrennung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschwisterbindung stellt vorliegend einen gewichtigen Aspekt des Kindeswohls dar, wenn - wie hier - das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Betreuungsmodell in Rede steht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 13 UF 156/21 -, Rn. 24, juris; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2012, 23811).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 13 UF 157/22

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein gemeinsames Kind; Schulwahl für das

    Die Vermeidung einer Geschwistertrennung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschwisterbindung stellt vorliegend einen gewichtigen Aspekt des Kindeswohls dar, wenn - wie hier - das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Betreuungsmodell in Rede steht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 13 UF 156/21 -, Rn. 24, juris; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2012, 23811).
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