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   OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04   

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https://dejure.org/2004,19954
OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04 (https://dejure.org/2004,19954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2004 - 13 UF 165/04 (https://dejure.org/2004,19954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 13 UF 165/04 (https://dejure.org/2004,19954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Form des Aufstockungsunterhalts; Kriterien für die Bemessung der Höhe von nachehelichem Unterhalt; Beachtlichkeit eines nach der Scheidung erzielten vollschichtigen Erwerbseinkommens beim Unterhaltsberechtigten; Zeitliche ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04
    Dabei ist nach der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001 (BGH v. 13.6.2001 - XII ZR 343/99, MDR 2001, 999 = FamRZ 2001, 986 ff.) davon auszugehen, dass die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch die in der Zeit des Zusammenlebens vorhandenen Barmittel, sondern auch durch die erbrachte Familienarbeit (Haushaltstätigkeit etc.) des Nicht-Erwerbstätigen geprägt waren.
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04
    Wesentlich ist vielmehr, welche Zeit der Berechtigte nach der Scheidung braucht, um sich auf die anschließende Kürzung des Unterhalts einzustellen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 886, 889).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99

    Zulage nach Bestellung zur Frauenbeauftragten im Land Hessen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04
    Dabei ist nach der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001 (BGH v. 13.6.2001 - XII ZR 343/99, MDR 2001, 999 = FamRZ 2001, 986 ff.) davon auszugehen, dass die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch die in der Zeit des Zusammenlebens vorhandenen Barmittel, sondern auch durch die erbrachte Familienarbeit (Haushaltstätigkeit etc.) des Nicht-Erwerbstätigen geprägt waren.
  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04
    Der BGH hat in Fortführung dieser Entscheidung ausgeführt, dass bei einer Ehedauer von 28 Jahren selbst bei einer Getrenntlebensdauer von 20 Jahren (!), jedenfalls wenn sich unter Berücksichtigung der Kindererziehung eine Ehedauer (= Zeit des Zusammenlebens der Ehepartner + anschließende Alleinerziehungszeiten der Unterhaltsberechtigten) von mehr als 20 Jahren ergibt, unter Billigkeitsgesichtspunkten grundsätzlich eine dauerhafte "Garantie" des eheangemessenen Unterhalts für den berechtigten Ehegatten geboten erscheint und eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts, wenn überhaupt, "nur unter außergewöhnlichen Umständen" in Betracht gezogen werden kann, die er im vorliegenden Fall nicht für gegeben hielt ( FamRZ 1991, 307, 310 ).
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04
    Er hat aber auch ausgeführt, dass sich eine Ehedauer von mehr 10 Jahren dem Grenzbereich nähern dürfte, in dem, vorbehaltlich stets zu berücksichtigender Umstände des Einzelfalls, der Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium ein durchschlagendes Gewicht für eine dauerhafte " Unterhaltsgarantie" und gegen die Möglichkeit zeitlicher Begrenzung des Unterhalts zukommen wird ( vgl. BGH FamRZ 1990, 857f ).
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