Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4625
OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09 (https://dejure.org/2010,4625)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2010 - 13 UF 55/09 (https://dejure.org/2010,4625)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 13 UF 55/09 (https://dejure.org/2010,4625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Aufhebung einer Ehe mangels Geschäftsunfähigkeit eines der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schwerkranke: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1314; BGB § 1304
    Ablehnung der Aufhebung einer Ehe mangels Geschäftsunfähigkeit eines der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung gilt auch für Schwerkranke

  • beck-blog (Kurzinformation)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Eheaufhebung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergesslicher Pflegebedürftiger heiratet im Heim - Innenministerium versucht vergeblich, die Ehe aufheben zu lassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auch Schwerkranke haben das Recht, eine Ehe zu schließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung gilt auch für Schwerkranke - Ehe kann bei eindeutiger Geschäftsfähigkeit des Ehepartners zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht aufgehoben werden

Verfahrensgang

  • AG Nauen - 20 F 38/09
  • OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.04.1976 - IV ZR 70/74

    Scheidung einer türkischen Ehe - Internationale Zuständigkeit eines deutschen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09
    Der Antragsteller hat beide Ehegatten verklagt mit der Folge, dass sie notwendige Streitgenossen sind (§ 62 ZPO; BGH NJW 1976, 1590).
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96

    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09
    Es muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstreckt und ob der Ehewillige insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt und zur freien Willensentscheidung in der Lage ist, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 24.04.1996 - 1 ZBR 80/96 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09
    Wie der BGH bereits in seinem Urteil vom 19.06.1970 (NJW 1970, 1680) festgestellt hat, sind nach § 104 Ziffer 2 BGB für die Bewertung bzw. Beurteilung der Geschäftsfähigkeit nicht so sehr die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend als die Freiheit des Willensentschlusses.
  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09
    Die Verwehrung der Eheschließung mangels Geschäftsfähigkeit betrifft die verfassungsrechtlich garantierte Eheschließungsfreiheit (Artikel 6 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG) des Antragsgegners zu 1. Die Frage der Ehegeschäftsunfähigkeit hängt nicht allein von der Intensität der Geistesstörung ab, sondern von der Frage, ob die Geistesstörung die Einsicht in die Bedeutung der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt (BayOblG, FamRZ 2003, 373).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15

    Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit

    Es muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstreckt und ob der Ehewillige insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt und zur freien Willensentscheidung in der Lage ist, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646, Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 7.7.2010 -13 UF 55/09, Rn. 13, juris).
  • KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13

    Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung: Prozessfähigkeit eines

    Es kommt hierfür darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider in einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist, wenn auch eventuell nur eingeschränkt, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen gänzlich unterliegt oder die Willensbildung nur durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (BGH, Urteil vom 19.06.1970 - IV ZR 83/69 - NJW 1970, 1680, bei juris Rn. 13; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 216).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht