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   VGH Hessen, 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97.A   

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https://dejure.org/1998,12579
VGH Hessen, 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97.A (https://dejure.org/1998,12579)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97.A (https://dejure.org/1998,12579)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 13 UZ 3218/97.A (https://dejure.org/1998,12579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG
    Berufungszulassung im Asylprozeß wegen Abweichung von wesentlichen Tatsachenfeststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 29.07.1996 - 13 UE 2378/96

    Abschiebungshindernis nach AuslG 1990 § 53 Abs 6 gegenüber einer Abschiebung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97
    Die im Zulassungsantrag behauptete Divergenz der erstinstanzlichen Entscheidung zum Urteil des Senats vom 29. Juli 1996 - 13 UE 2378/96.A - gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG ist nicht gegeben.

    Das angegriffene Urteil weicht entgegen der Auffassung des Klägers hinsichtlich der Verfolgungsgefährdung zurückkehrender somalischer Staatsangehöriger nicht in relevanter Weise von den in der Antragsschrift des Klägers genannten Urteil des Senats vom 29. Juli 1996 - 13 UE 2378/96.A - getroffenen grundsätzlichen Tatsachenfeststellungen ab.

  • VGH Hessen, 15.01.1990 - 12 TE 3516/88

    Asylrecht Türkei: Yeziden; Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - rechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97
    Eine zur Zulassung der Berufung führende Abweichung liegt deshalb nicht vor, wenn ein Verwaltungsgericht aufgrund geänderter Verhältnisse Grundsätze aufstellt, die mit einer früheren Entscheidung eines höherinstanzlichen Gerichts, welche auf die damalige Situation abstellt, nicht übereinstimmen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 15. Januar 1990 - 12 TE 3516/88; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 78 AsylVfG Rdnr. 22; vgl. auch Beschluß des Senats vom 7. Januar 1998 - 13 UZ 1564/96.A -).
  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 UZ 4014/99

    Asylrechtsstreit: Darlegung einer Abweichung - Beruhen der Entscheidung auf der

    Deshalb liegt eine zur Zulassung der Berufung führende Abweichung dann nicht vor, wenn ein Verwaltungsgericht aufgrund geänderter Verhältnisse Grundsätze aufstellt, die mit einer früheren Entscheidung eines höherinstanzlichen Gerichts, welche auf die damalige Situation abgestellt war, nicht übereinstimmen (Renner, a.a.O., § 78 AsylVfG Rdnr. 22; Hess. VGH, 15.01.1990 - 12 TE 3516/88 - Hess. VGH, 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97.A -).
  • VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96

    Asylverfahren: Abweichung wegen neuer Tatsachen von obergerichtlicher

    Im Bereich von Tatsachenfragen ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit einer grundsätzlichen Aussage unter dem Vorbehalt der Änderung der Sachlage steht, der Grundsatz also Geltung nur für die ihm zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97.A - und vom 12.03.1999 - 9 UZ 969/98.A -, NVwZ 1999 Beilage Nr. 9, 96; Berlit in: GK-AsylVfG, Stand: Mai 2000, § 78 Rdnr. 171).
  • VGH Hessen, 12.03.1999 - 9 UZ 969/98

    Asylverfahren: Berufungszulassung wegen nachträglicher Divergenz in

    Eine die Rechtseinheit gefährdende Divergenz in tatsächlicher Hinsicht, welche eine Zulassung der Berufung zur Klärung sich unvereinbar gegenüberstehender Tatsachenfeststellungen erforderlich machen würde, kann hierin nicht gesehen werden (vgl. ähnlich auch schon Senatsbeschluss vom 6. Juli 1998 - 13 UZ 3218/97.A -).
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