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   OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09   

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https://dejure.org/2010,2567
OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09 (https://dejure.org/2010,2567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2010 - 13 W 159/09 (https://dejure.org/2010,2567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2010 - 13 W 159/09 (https://dejure.org/2010,2567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Titulierung der Geschäftsgebühr bei Einbeziehung in einen Vergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a Abs. 2 Alt. 2; RVG -VV Nr. 2300
    Titulierung der Geschäftsgebühr bei Einbeziehung in einen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorgerichtliche Anwaltskosten im Prozessvergleich

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Problematik der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr bei Vergleichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 18.02.2010 - 2 W 5/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Stichtag für die Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
    § 15 a Abs. 2, 1. Alt. RVG findet im Fall einer pauschalen Leistungs- und Abgeltungsvereinbarung daher keine Anwendung (ebenso OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18.02.2010, 2 W 5/10, und 23.02.2010, 2 W 13/10, jeweils zit. n. juris).

    Von einer Titulierung i.S.d. § 15 a Abs. 2, 2. Alt. RVG ist daher nach Abschluss eines Prozessvergleiches nur dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2010, a.a.O., OLG München, MDR 2009, 1417 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 04.01.2010 - 9 W 338/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbarkeit der neu geschaffenen Anrechnungsvorschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
    - Entgegen der auf eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 04.01.2010 (AGS 2010, 60 ff., zit. n. juris) gestützten Auffassung des Beklagten stellt der Vergleich vom 16.06.2009 keinen die Anrechnung gemäß § 15 a Abs. 2, 2. Alt. RVG rechtfertigenden Vollstreckungstitel bezüglich der Geschäftsgebühr dar.
  • OLG München, 13.10.2009 - 11 W 2244/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
    Von einer Titulierung i.S.d. § 15 a Abs. 2, 2. Alt. RVG ist daher nach Abschluss eines Prozessvergleiches nur dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2010, a.a.O., OLG München, MDR 2009, 1417 ff.).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
    Unabhängig davon, ob die unstreitige Zahlung des festgesetzten Erstattungsbetrages an die Klägerin auf eine Androhung der Zwangsvollstreckung hin erfolgt war, enthält die vorbehaltlose Begleichung einer Rechnung über den Charakter als Erfüllungshandlung hinaus nicht ohne Weiteres die Aussage, zugleich den Bestand der erfüllten Forderung außer Streit stellen zu wollen (BGH NJW 2009, 580 ff.).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 8 W 439/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
    Die Leistung des Beklagten auf den Vergleich kann auch nicht als teilweise Erfüllung, etwa in Höhe der Kostenquote, angesehen werden, da der Formulierung des Vergleichs nicht zu entnehmen ist, ob und ggfs. in welcher Höhe die Geschäftsgebühr bei der Festsetzung des Vergleichsbetrages Berücksichtigung gefunden hat (OLG Stuttgart, AGS 2010, 25 f., zit n. juris).
  • OLG Naumburg, 23.02.2010 - 2 W 13/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reduzierung des Gesamtbetrages wegen Anrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
    § 15 a Abs. 2, 1. Alt. RVG findet im Fall einer pauschalen Leistungs- und Abgeltungsvereinbarung daher keine Anwendung (ebenso OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18.02.2010, 2 W 5/10, und 23.02.2010, 2 W 13/10, jeweils zit. n. juris).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
    a) Der Senat hält an der bereits mit Beschluss vom 17.11.2009 (13 W 134/09) bzw. vom 23.12.2009 (13 W 135/09) vertretenen Auffassung fest, dass § 15 a RVG keine Gesetzesänderung, sondern nur eine vom Gesetzgeber gewollte Klarstellung der geltenden Rechtslage darstellt und daher auch auf diejenigen Fälle anzuwenden ist, in denen unbedingter Klageauftrag bereits vor dem Inkrafttreten der Vorschrift erteilt worden war (vgl. BGH 12. Zivilsenat, AGS 2010, 54 ff zit. n. juris, mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    Jedoch lehnt die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung eine Anrechnung in diesen Fällen ab (vgl. etwa OLG München, JurBüro 2010, 23, 24; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 299, 300; OLG Celle, Beschluss vom 29. September 2010 - 2 W 266/10, juris Rn. 23-28; OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209 Rn. 29-32 in juris).
  • OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13

    Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche

    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Prozessvergleichs mit allgemeiner

    Allein durch die in einem Prozessvergleich enthaltene allgemeine Abgeltungsklausel, wonach mit Zahlung des Vergleichsbetrages alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien ausgeglichen sind, wird die im zugrunde liegenden Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht im Sinne von § 15 a Abs. 2 RVG tituliert (Anschluss an OLG Karlsruhe AGS 2010, 209; OLG Naumburg AGS 2010, 211; OLG Stuttgart AGS 2010, 212; entgegen OLG Saarbrücken AGS 2010, 60).

    Daraus folgt nämlich lediglich, dass die Geschäftsgebühr durch den Vergleich mit erledigt worden ist und daher im Verhältnis der Prozessparteien nicht mehr geltend gemacht werden kann, nicht jedoch dass - bzw. in welchem Umfang - sie bei der Festlegung des Vergleichsbetrags berücksichtigt worden und in diesem - jedenfalls teilweise - enthalten ist (so auch OLG Stuttgart, AGS 2010, 212, 213; OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209, 210; a.A. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, AGS 2010, 60 ff.).

  • OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Das Erlöschen eines Gebührenanspruches durch eine Kombination aus Erlass und Erfüllung kann schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht als eine Erfüllung i. S. von § 15 a Abs. 2 Alt. 1 RVG angesehen werden, wenn der im Vergleich liegende Erlassvertrag nicht hinreichend deutlich macht, in welchem Umfang die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr hiervon berührt ist (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379, wonach ein Vergleich, der die Zahlung eines bestimmten Betrages zur Abgeltung der Klageforderung vorsehe, lediglich einen Verzicht der Klägerseite darstelle, nicht aber dahingehend ausgelegt werden könne, dass mit der Vergleichssumme die geltend gemachten Ansprüche in voller Höhe erfüllt gelten.).
  • OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10

    Begriff der Titulierung einer Erstattungsforderung i.S. von § 15a Abs. 2 RVG

    Auf dieser Linie bewegt sich die Entscheidung der Rechtspflegerin, die sich zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf Beschlüsse des OLG Stuttgart (8 W 132/10) und OLG Karlsruhe (13 W 159/09) stützt.
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2010 - 4 WLW 45/10

    Kostenfestsetzungsbeschwerde in landwirtschaftlichen Verfahren:

    Wird mit der Hauptsache auch eine Nebenforderung, hier: Freistellung von einer vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV, mitverglichen, ist von einer Titulierung im Sinne des § 15a Abs. 2, 2. Alternative RVG nur dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (Anschluss OLG Karlsruhe, 15. April 2010, 13 W 159/09, AGS 2010, 209) .

    Von einer Titulierung im Sinne des § 15 a Abs. 2, 2. Alternative RVG ist nach Abschluss eines Prozessvergleiches mit einer darin enthaltenen Abgeltungsvereinbarung aber nur dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Februar 2010, 2 W 5/10, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2010, 13 W 159/09; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 2010, IX W 338/09; jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10

    Geltendmachung der als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagten Geschäftsgebühr

    Eine als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagte Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG - VV wird durch einen Prozessvergleich über sämtliche Forderungen nicht tituliert im Sinne von § 15a Abs. 2 RVG , wenn kein bezifferter oder bestimmbarer Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart ist ( Anschluss an OLG Karlsruhe 13 W 159/09 und OLG Stuttgart 8 W 132/10 ).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 25 W 298/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Etwaige Leistungen des Beklagten können daher auch nicht als teilweise Erfüllung, etwa in Höhe der Kostenquote, angesehen werden, da der - von den Parteien in Abweichung von einem Vorschlag des Landgerichts bewusst gewählten - Formulierung in Ziffer 1. des Vergleichs nicht mehr zu entnehmen ist, ob und ggfs. in welcher Höhe die Geschäftsgebühr bei der Festsetzung des Vergleichsbetrages Berücksichtigung gefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2010, 13 W 159/09, zitiert nach Juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18.02.2010, 2 W 5/10 und 23.02.2010, 2 W 13/10, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 15 W 91/11
    Von einer Titulierung im Sinne von § 15a Abs. 2 Alt. 2 RVG ist nach Abschluss eines Prozessvergleichs dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2010, 13 W 159/09, NJW-Spezial 2010, 379; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, 25 W 113/10, RVGreport 2010, 467; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2010, 14 W 460/10, JurBüro 2010, 585).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2010 - 4 KO 409/10

    (Rechtsanwaltskosten: Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 RVG gegenüber der

    § 15 a Abs. 1 RVG beantwortet diese Streitfrage in dem letztgenannten Sinne, dass nur die tatsächlich geleisteten Zahlungen zur Anrechnung zu bringen sind, so dass insofern lediglich eine Klarstellung eine unklaren Gesetzeslage vorliegt [BGH, Beschluss vom 03. Februar 2010 - XII ZB 177/09 - NJW-Spezial 2010, S. 251, Beschluss vom 09. Dezember 2009 - XII ZB 175/07 - FamRZ 2010, S. 456 (unter ausführlicher Darstellung der Gesetzesgeschichte und der Vorläuferregelungen), Beschluss vom 02. September 2009 - II ZB 35/07 - NJW 2009, S. 3101; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2010 - 13 W 159/09 - juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 18 W 79/09 - juris ; VG Minden, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 8 K 752/09.A - juris (RdNr. 8)].
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2011 - 4 W 104/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der mit eingeklagten anwaltlichen

  • OLG Hamm, 03.08.2010 - 25 W 113/10

    Begriff des Vollstreckungstitels i.S. von § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG

  • OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im

  • OLG Hamm, 25.06.2010 - 25 W 661/09

    Anwendung der Regelung des § 15a RVG auf sogenannte Altfälle

  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.01.2011 - 202 C 159/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr bei

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