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   OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04   

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https://dejure.org/2004,12463
OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04 (https://dejure.org/2004,12463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.11.2004 - 13 W 3195/04 (https://dejure.org/2004,12463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. November 2004 - 13 W 3195/04 (https://dejure.org/2004,12463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall von Gebühren bei einer Prozesstrennung; Grundsatz der einmaligen Erhebung einer Gebühr

  • Judicialis

    ZPO § 145; ; GKG § 8; ; GKG § 27 a.F.; ; GKG Nr. 1210 Anl. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 145; GKG § 8 (a.F.); GKG § 27 (a.F.)
    Gebührenanfall bei Prozesstrennung durch Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 646/03
  • OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich der Erlaß eines Teilurteils möglich ist, wenn das Verfahren gegen einen von mehreren Beklagten durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beklagten nach § 240 ZPO unterbrochen wird (BGH, NJW-RR 2003, 1002), gab es für das Landgericht sachliche Gründe für eine Abtrennung der Verfahren.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 - 1 O 71/19

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Verweisung des Rechtsstreits an ein

    Es liegt auch kein Fall von Prozesstrennung im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG i. V. m. § 145 Abs. 1 ZPO vor, der in den aus der Prozesstrennung resultierenden Einzelverfahren die vor der Prozesstrennung verdienten Gebühren bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen aus den jeweiligen Einzelstreitwerten erneut anfallen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2014 - IV ZR 422/13 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2009 - 9 KSt 10.09 u. a. -, juris Rn. 5; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. November 2004 - 13 W 3195/04 -, juris Rn. 3, 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 9 E 1187/10

    Gerichtskosten nach einer verwaltungsgerichtlichen Trennungsentscheidung zur

    3 vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 Ko 45/96 GK -, StB 1997, 279; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. November 2004 - 13 W 3195/04 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 1 W 443/09 -, juris, m. w. N.; Oestreich/Hellstab/Trenkle, Kommentar zum GKG, Stand Dezember 2008, Nrn. 5110, 5111 Rn. 10; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 93 Rn. 26.
  • KG, 10.05.2010 - 1 W 443/09

    Kostenfestsetzung nach Prozesstrennung: Ermessensfehlerfreiheit einer

    Bei Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 ZPO fällt in jedem der neuen Verfahren die Gebühr gemäß Nr. 1210 KV GKG nach dem dann maßgebenden Einzelstreitwert erneut an (vgl. OLG Nürnberg, OLGR 2005, 262, 263; OLG München, NJW-RR 1996, 1279; BFH, Beschluss v. 22. Sept. 2008 - II E 14/07; Zöller/Greger, a.a.O., § 147 Rn. 28); die Pauschgebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht durch jede Prozesshandlung immer wieder erneut, wenn nicht als "Dauergebühr" allein durch den Verfahrensablauf (BVerwG, NJW 1960, 1973; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 204).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2007 - 20 S 203/06

    Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung bzgl. eines Anspruchs auf Erstattung

    Hätte die Kammer für Handelssachen im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren gegen die Vermittler gemäß § 145 ZPO abzutrennen und nur diesen abgetrennten Teil an die Zivilkammer zu verweisen, wäre die Gebühr gemäß Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG in dem vor der Zivilkammer geführten Verfahren zusätzlich angefallen (OLG Nürnberg, Urteil vom 19.11.2004, Az: 13 W 3195/2004 m.w.N.).
  • FG Thüringen, 03.11.2006 - IV 70047/05

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem vom

    Ab dem Zeitpunkt des Abtrennungsbeschlusses des Arbeitsgerichtes A-Stadt war zwar nach der herrschenden Meinung in der Finanzgerichtsbarkeit und nach der ganz überwiegenden Meinung in den übrigen Gerichtsbarkeiten ein neues und selbstständiges Verfahren entstanden, das grundsätzlich eigenständig zu entscheiden und auch aus kostenrechtlicher Sicht selbstständig zu behandeln ist (Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Rdn. 12 zu § 73 FGO, Gräber, Kommentar zur FGO, Rdn. 29 zu § 73 FGO, Baumbach, Kommentar zur ZPO, Rdn. 6 zu § 145 ZPO, Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 7 zu § 145 ZPO, Beschlüsse des FG Münster vom 9. Juli 1996 12 Ko 5812/95 Kostenfestsetzungsbeschluss, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 1056, und vom 15. Dezember 1999 5 Ko 4041/99 Kostenfestsetzungsbeschluss, zitiert nach Juris, des FG Düsseldorf vom 26. November 1996 6 Ko 45/96 GK, zitiert nach Juris, des OLG Nürnberg vom 19. November 2004 13 W 3195/04, zitiert nach Juris, und des OLG Zweibrücken 28. Februar 2003 4 W 20/03, zitiert nach Juris).
  • LG Essen, 05.12.2011 - 19 O 40/10

    Aufteilung eines eingezahlten Vorschusses bei Abtrennung eines Verfahrens und

    Nachdem die Verfahrenstrennung erfolgt ist, ist in beiden Verfahren zunächst die Verfahrensgebühr nach gem. Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG jeweils vollständig in Ansatz zu bringen (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.11.2004, Az.: 13 W 3195/04; OLG München, Beschl. v. 24.05.2006, Az.: 11 W 2479/05).
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