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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15   

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https://dejure.org/2015,30543
OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15 (https://dejure.org/2015,30543)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2015 - 13 W 33/15 (https://dejure.org/2015,30543)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2015 - 13 W 33/15 (https://dejure.org/2015,30543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag, da der Widerruf verspätet war; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 S. 1; BGB § 355 Abs. 2 S. 1
    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag, da der Widerruf verspätet war

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14

    Haftung der Bank für Zusicherungen eines Finanzierungsvermittlers

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15
    Das hat der Senat bereits - zu einer inhaltlich identischen Widerrufsbelehrung - entschieden (Hinweisbeschluss vom 23.3.2015 in der Sache 13 U 168/14 = Landgericht Bonn 3 O 278/14).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11

    Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15
    Den dahingehenden zutreffenden Ausführungen des Landgerichts ist der Antragsteller nur mit dem Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt vom 8.2.2012 (19 U 26/11) entgegengetreten, in der es - was diese Klausel betrifft - allerdings lediglich um den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes wegen einer inhaltlichen Abweichung von der Musterbelehrung ging.
  • LG Hamburg, 19.09.2016 - 325 O 42/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs

    bb) Die Erklärung über die rechtliche Bindung für einen Zeitraum von einem Monat betrifft auch nicht einen anderen Zeitraum als denjenigen des Widerrufsrechts (OLG Köln, Beschluss v. 30.9.2015 - 13 W 33/15, juris; LG Bonn, Urt. v. 26.10.2015 - 3 O 488/14, Anlage B11).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit von

    Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16; Beschluss vom 27.04.2016, 13 U 186/15; Beschluss vom 06.03.2017, 12 U 182/16; Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15, zitiert nach juris, Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017, 12 U 134/16).
  • LG Bonn, 18.02.2016 - 17 O 202/15
    Auch die Formulierung " jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses " am Ende der kumulativen Voraussetzungen für den Fristbeginn bedingt keine Irreführung des Verbrauchers (vgl. OLG Köln Beschlüsse v. 23.03.2015 [BeckRS 2015, 08374] u. 22.04.2015, 13 U 168/14 zu LG Bonn Urteil v. 05.11.2014, 3 O 278/14 [BeckRS 2015, 07086] sowie OLG Köln Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 33/15).

    Indes ist der freiwillig aufgenommene Zusatz unschädlich, da das Erlöschen von einer ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers abhängig gemacht ist und somit schutzwürdige Interessen des Verbrauchers nicht berührt sind (s. OLG Köln Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 33/15).

    Eine besondere Hinweispflicht über die grundsätzlichen Pflichten des Darlehensgebers zur Rückerstattung empfangener Leistungen und ggf. Zahlung von Nutzungsersatz hinaus traf die Beklagte nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 33/15, Ziff. 4).

    Weiterhin führt der Abschnitt " Verbindlichkeit dieses Antrages/Bindefrist " (Bl. ## d. A.) weder zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung noch zu einer Irreführung des Verbrauchers (OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15).

    Die Verbindlichkeit des Antrags betrifft den etwaigen Zeitraum bis zu einem Abschluss des Darlehensvertrages, wohingegen die Widerrufsfrist unmissverständlich erst nach Vertragsschluss greift (OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15).

  • OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer

    Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 98/16; Beschluss vom 27.04.2016 - 13 U 186/15; Beschluss vom 06.03.2017 - 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015 - 13 W 33/15, zitiert nach juris Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017 - 12 U 134/16).
  • LG Bonn, 12.11.2015 - 17 O 59/15

    Widerruf des Abschlusses eines Darlehensvertrages i.R.d.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Hinweis auf § 187 BGB nicht erforderlich, vielmehr genügt es, wenn die Widerrufsbelehrung zutreffend und unzweideutig das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst, und dazu den Gesetzeswortlaut zitiert (BGH, Urteil v. 05.11.1997 - VIII ZR 351/96, BGHZ 137, 115 ff. zum damaligen VerbrKrG), was hier geschehen ist (vgl. LG Bonn, Urt. v. 05.11.2014, 3 O 278/14; Urt. v. 13.07.2015, 3 O 209/14; OLG Köln, Hinweis v. 23.03.2015 und Urteil v. 22.04.2015, 13 U 168/14; Beschl. v. 30.09.2015, 13 W 33/15).

    Dies ist ausreichend, um den Anforderungen der § 355 Abs. 2 BGB sowie § 312c Abs. 1 BGB a.F. und § 1 Abs. 1 Nr. 10 Info-V in der Fassung bis 10.06.2010 zu entsprechen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 33/15; LG Bonn, a.a.O.; LG Bielefeld, Urt. v. 22.08.2014, 1 O 268/13, Rn. 82, zitiert nach juris).

    Eine besondere Hinweispflicht über die grundsätzlichen Pflichten des Darlehensgebers zur Rückerstattung empfangener Leistungen und ggf. Zahlung von Nutzungsersatz hinaus traf die Beklagte nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 33/15).

    Auch der Hinweis zum Widerruf bei mehreren Darlehensnehmern war nicht geeignet, den Kläger von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.09.2015, 13 W 33/15).

  • LG Bonn, 25.04.2016 - 17 O 279/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bei Geltendmachung einer

    Entgegen der Ansicht der Kläger führt der Abschnitt auf Seite 6 der Darlehensanträge " Verbindlichkeit dieses Antrages/Bindefrist " weder zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung noch zu einer Irreführung des Verbrauchers (OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15).

    Die Verbindlichkeit des Antrags betrifft den etwaigen Zeitraum bis zu einem Abschluss des Darlehensvertrages, wohingegen die Widerrufsfrist unmissverständlich erst nach Vertragsschluss greift (OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15).

    Eine besondere Hinweispflicht über die grundsätzlichen Pflichten des Darlehensgebers zur Rückerstattung empfangener Leistungen und ggf. Zahlung von Nutzungsersatz hinaus traf die Beklagte nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 33/15, Ziff. 4).

  • LG Bonn, 21.12.2015 - 17 O 197/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Umwandlung des Darlehensvertrags in

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Hinweis auf § 187 BGB nicht erforderlich, vielmehr genügt es, wenn die Widerrufsbelehrung zutreffend und unzweideutig das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst, und dazu den Gesetzeswortlaut zitiert (BGH, Urteil v. 05.11.1997 - VIII ZR 351/96, BGHZ 137, 115 ff. zum damaligen VerbrKrG), was hier geschehen ist (vgl. LG Bonn, Urt. v. 05.11.2014, 3 O 278/14; Urt. v. 13.07.2015, 3 O 209/14; OLG Köln, Hinweis v. 23.03.2015 und Urteil v. 22.04.2015, 13 U 168/14; Beschl. v. 30.09.2015, 13 W 33/15, BeckRS 2015, 18325).

    Dies ist ausreichend, um den Anforderungen der § 355 Abs. 2 BGB sowie § 312c Abs. 1 BGB a.F. und § 1 Abs. 1 Nr. 10 Info-V in der Fassung bis 10.06.2010 zu entsprechen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 30.09.2015, 13 W 33/15; LG Bonn, a.a.O.; LG Bielefeld, Urt. v. 22.08.2014, 1 O 268/13, Rn. 82, zitiert nach juris).

    Auch der Hinweis zur Verbindlichkeit des Antrags war aus der Sicht des Gerichts nicht geeignet, die Kläger von der Ausübung ihres Widerrufsrechts abzuhalten, da es für den verständigen Leser nicht zweifelhaft sein kann, dass die Regelung zur Verbindlichkeit des Antrags einen anderen Zeitraum betrifft als denjenigen, für den das Widerrufsrecht besteht (OLG Köln, Beschl. v. 30.09.2015, 13 W 33/15).

  • OLG Köln, 21.03.2019 - 12 U 68/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, bei dem Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, OLG Köln, Urteil vom 31.01.2019 - 12 U 191/16, Rn. 38 - 39, juris; Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 98/16; Beschluss vom 27.08.2018 - 12 U 46/18, juris, Rn. 10-13; Beschluss vom 27.04.2016 - 13 U 186/15; Beschluss vom 06.03.2017 - 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015 - 13 W 33/15, zitiert nach juris Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017 - 12 U 134/16).
  • OLG Köln, 01.09.2017 - 12 U 203/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Die Ausführungen sind ohne weiteres erkennbar kein Bestandteil der Widerrufsbelehrung und auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der insoweit gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16, Beschluss vom 27.04.2016 - 13 U 186/15; Beschluss vom 06.03.2017, 12 U 182/16, Beschluss vom 30.09.2015 - 13 W 33/15, juris Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017, 12 U 134/16).
  • LG Bonn, 28.02.2018 - 19 O 271/17

    Verwirkung der Ansprüche der Darlehensnehmer aus dem Widerrufsrecht auf

    Eine besondere Hinweispflicht über die grundsätzlichen Pflichten des Darlehensgebers zur Rückerstattung empfangener Leistungen und ggf. Zahlung von Nutzungsersatz hinaus traf die Beklagte nicht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.09.2015 - 13 W 33/15, Tz. 4).

    Für den verständigen Leser kann es nicht zweifelhaft sein, dass die Regelung zur Verbindlichkeit des Antrags einen anderen als denjenigen Zeitraum betrifft, für den das Widerrufsrecht besteht (OLG Köln, Beschl. v. 30.09.2015 -13 W 33/15, Beschluss vom 07.07.2017 - 12 U 203/16).

  • LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 136/15

    Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf eines

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 29/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 27.08.2018 - 12 U 46/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 07.07.2017 - 12 U 203/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 98/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Frage des Fernabsatzes bei

  • LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags; Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über

  • OLG Köln, 04.05.2016 - 13 U 258/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Bonn, 14.07.2017 - 3 O 570/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • LG Bonn, 21.10.2016 - 3 O 159/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • LG Bonn, 16.05.2017 - 3 O 456/16
  • LG Bonn, 21.07.2017 - 3 O 344/16

    Umwandlung der Darlehensverträge infolge des Widerrufs der auf ihren Abschluss

  • LG Bonn, 27.04.2017 - 17 O 233/16

    Beurteilung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • LG Bonn, 24.11.2015 - 17 O 230/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bei Geltendmachung einer

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.04.2015 - 13 W 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20625
OLG Celle, 28.04.2015 - 13 W 33/15 (https://dejure.org/2015,20625)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2015 - 13 W 33/15 (https://dejure.org/2015,20625)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2015 - 13 W 33/15 (https://dejure.org/2015,20625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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