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   OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04   

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https://dejure.org/2004,6157
OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04 (https://dejure.org/2004,6157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2004 - 13 W 63/04 (https://dejure.org/2004,6157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 13 W 63/04 (https://dejure.org/2004,6157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuches gegen einen Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Ziff. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Maßgeblichkeit der Frage der Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsantrages bei der zur Stellungnahme für ein Gutachten gesetzten Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnungsantrag rechtzeitig gestellt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.11.2000 - 19 W 44/00

    Verfahrensrecht: Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht "sofort", wohl aber ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 BGB), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 01.07.2003 - 13 W 48/03; vgl. auch OLG Köln OLGR 2001, 261; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72).
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht "sofort", wohl aber ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 BGB), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 01.07.2003 - 13 W 48/03; vgl. auch OLG Köln OLGR 2001, 261; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72).
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