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   OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16 (Kart)   

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OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16 (Kart) (https://dejure.org/2017,4509)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2017 - 13 W 68/16 (Kart) (https://dejure.org/2017,4509)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 13 W 68/16 (Kart) (https://dejure.org/2017,4509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    KapMuG § 8 Abs. 1; ZPO § 252
    Aussetzung eines Rechtstreits im Hinblick auf die Veröffentlichung eines Vorlagebeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Rechtstreits im Hinblick auf die Veröffentlichung eines Vorlagebeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 8 Abs. 1; ZPO § 252
    Aussetzung eines Rechtstreits im Hinblick auf die Veröffentlichung eines Vorlagebeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 600
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZB 40/11

    Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Somit ist die Anfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11 -, juris Rn. 25; KK-KapMuG/Kruis, 2. Aufl., § 8 Rn. 64, 65).

    Der Bundesgerichtshof hat zum Verständnis des Begriffs "Abhängigkeit" hingegen ausgeführt (Beschluss vom 2. Dezember 2014 - XI ZB 17/13 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11 -, juris Rn. 24):.

    Bei der Entscheidung ist mithin der Anspruch der Prozessparteien auf effektiven Rechtsschutz und das aus Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK resultierende Beschleunigungsgebot zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11 -, juris, Rn. 24; Beschluss vom 2. Dezember 2014 - XI ZB 17/13 -, juris Rn. 14).

  • FG Köln, 17.04.2013 - 7 K 244/12

    Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    (2) Ist der Rechtsstreit in dem vorgenannten Sinne noch nicht ohne Rückgriff auf die Feststellungsziele zur Entscheidung reif, wird es im Anschluss an die Gesetzesbegründung nicht als erforderlich angesehen, dass im Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung bereits feststehen müsse, dass die Entscheidung in jedem Fall von der Beantwortung der Feststellungsziele im Musterverfahren abhängen wird (KK-KapMuG/Kruis, a. a. O., § 8 Rn. 28; Söhner, ZIP 2013, 7, 10).

    Ob dabei die Durchführung einer nicht umfangreichen Beweisaufnahme zur einfachen Klärung der Entscheidungserheblichkeit zulässig (dafür BT-Drucksache 17/8799, Seite 20; Söhner, ZIP 2013, 7, 10) oder sogar - im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes - geboten ist, kann der Senat im Ergebnis dahingestellt bleiben lassen.

    Demnach hat eine Aussetzung zu unterbleiben, wenn zu der im Musterverfahren zu behandelnden Frage bereits Beweis erhoben wurde (KK-KapMuG/Kruis, a. a. O., § 8 Rn. 31, vgl. auch § 3 Rn. 44; Söhner, ZIP 2013, 7, 8).

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach fehlerhafter Aussetzung gemäß dem

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    "Soweit die Gesetzesbegründung zu § 8 KapMuG abweichend von der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11 -, WM 2012, 2146 Rn. 13) die Abhängigkeit grundsätzlich abstrakt beurteilen und dem Prozessgericht im Hinblick auf die Aussetzung einen Beurteilungsspielraum einräumen will (vgl. BT-Drucksache 17/1809 Seite 20), so bestehen dagegen im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes Bedenken (vgl. Wolf/Lange, NJW 2012, 3751, 3753).".

    Vergehen bis zum Abschluss des Musterverfahrens mehrere Jahre, kann es u. U. zu Beweisschwierigkeiten des Klägers kommen, so wenn Zeugen verstorben sind oder sich wegen Zeitablaufs nicht mehr genau erinnern können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11 -, juris Rn. 13).

  • BGH, 02.12.2014 - XI ZB 17/13

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens während eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Der Bundesgerichtshof hat zum Verständnis des Begriffs "Abhängigkeit" hingegen ausgeführt (Beschluss vom 2. Dezember 2014 - XI ZB 17/13 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11 -, juris Rn. 24):.

    Bei der Entscheidung ist mithin der Anspruch der Prozessparteien auf effektiven Rechtsschutz und das aus Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK resultierende Beschleunigungsgebot zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11 -, juris, Rn. 24; Beschluss vom 2. Dezember 2014 - XI ZB 17/13 -, juris Rn. 14).

  • BGH, 24.03.2016 - III ZB 75/15

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Das bedeutet, dass jedenfalls dann, wenn die Sache ohne weitere Beweiserhebungen und ohne Rückgriff auf die Feststellungsziele eines Musterverfahrens entscheidungsreif ist, eine Abhängigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG fehlt (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - III ZB 75/15 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 74/15 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 88/15 -, juris Rn. 14; KK-KapMuG/Kruis, a. a. O., § 8 Rn. 29, 32).

    Grund dafür ist, dass durch das Musterverfahren in solchen Fällen keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind, die für die Entscheidung des Rechtsstaats erheblich werden können, und es den Prozessparteien deswegen auch nicht zuzumuten ist, den Ausgang eines Musterverfahrens abzuwarten (BGH, Beschluss vom 24. März 2016, a. a. O.; Beschluss vom 20. Februar 2016, a. a. O.; Beschluss vom 28. Januar 2016, a. a. O.).

  • OLG Celle, 14.03.2016 - 13 W 3/16
    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Ausgangsrechtsstreits, welche die in der Sache unterliegende Partei unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 88/15 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 5. November 2015 - III ZB 69/14 -, juris Rn. 25; Senat, Beschluss vom 14. März 2016 -13 W 3/16 (Kart) -, juris Rn. 35).
  • BGH, 05.11.2015 - III ZB 69/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterverfahrensfähigkeit einer positiven

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Ausgangsrechtsstreits, welche die in der Sache unterliegende Partei unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 88/15 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 5. November 2015 - III ZB 69/14 -, juris Rn. 25; Senat, Beschluss vom 14. März 2016 -13 W 3/16 (Kart) -, juris Rn. 35).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 13/12

    Basis3

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Denn bei einem auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt beruhenden Schadensersatzanspruch, der sowohl auf kartellrechtliche als auch auf andere materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 13/12 - Basis3, juris Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2014 - 4 U 136/13 -, juris Rn. 6; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Aufl., § 87 Rn. 48).
  • OLG Hamm, 25.09.2014 - 4 U 136/13

    Zuständigkeit des Kartellsenats

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Denn bei einem auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt beruhenden Schadensersatzanspruch, der sowohl auf kartellrechtliche als auch auf andere materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 13/12 - Basis3, juris Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2014 - 4 U 136/13 -, juris Rn. 6; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Aufl., § 87 Rn. 48).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08

    Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16
    Bei der Entscheidung, ob das Verfahren ausgesetzt oder eine (weitere) Beweisaufnahme durchgeführt wird, ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die Beteiligung an einem Musterverfahren nicht freistellt, sondern als Zwang ausgestaltet hat (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08 -, juris Rn. 13; KK-KapMuG/Kruis, a. a. O., § 8 Rn. 1; Wolf/Lange, NJW 2012, 3751, 3753).
  • OLG München, 27.08.2013 - 19 U 5140/12

    KapMuG-Verfahren bei Ansprüchen wegen Verletzung einer Nebenpflicht mit Bezug zu

  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 74/15

    Kapitalanlegermusterverfahren: Verfahrensaussetzung wegen anderweitig anhängigen

  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 2/17

    Porsche/VW: Zunächst kein weiteres Kapitalanleger-Musterverfahren

    Demgegenüber halten die Vertreter der vorgenannten Auffassung es nicht für erforderlich, dass die Entscheidung des Rechtsstreits nach der Klärung sämtlicher übriger Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfragen nur noch von den Feststellungszielen abhängt (OLG Celle Beschluss vom 20.2.2017 - 13 W 68/16 - juris Rn. 28; OLG Frankfurt Beschluss vom 27.1.2014 - 23 W 120/13 - juris Rn. 3; OLG München ZIP 2013, 2077, 2078; KöKoKapMuG/Kruis 2. Aufl. § 8 Rn. 28; Reuschle in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 8 KapMuG Rn. 29; so auch BT-Drucks. 17/8799 S. 18, 20).

    Vielmehr fehlt es an der Vorgreiflichkeit bzw. Entscheidungserheblichkeit, wenn der Rechtsstreit, in dem ein Musterverfahrensantrag gestellt wird oder in dem die Frage der Aussetzung nach § 8 KapMuG zu prüfen ist, ohne weitere Beweiserhebungen und ohne Rückgriff auf die Feststellungsziele eines Musterverfahrens entscheidungsreif ist und den Parteien deshalb nicht zuzumuten ist, auf Erkenntnisse aus dem Musterverfahren zu warten, die keinen Einfluss auf die Entscheidung haben können (BGH Beschluss vom 28.1.2016 - III ZB 88/15 - ZIP 2016, 436 Rn. 14; Beschluss vom 2.12.2014 - XI ZB 17/13 - NJW-RR 2015, 299 Rn. 13; vgl. auch OLG Celle Beschluss vom 20.2.2017 - 13 W 68/16 - juris Rn. 27).

    Letzteres ist etwa im Falle einer Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung vom Beschwerdegericht uneingeschränkt zu überprüfen (OLG Celle Beschluss vom 20.2.2017 - 13 W 68/16 - juris Rn. 22; KöKoKapMuG/Kruis 2. Aufl. § 8 Rn. 66).

  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener

    Es ist aber für den Fall der subjektiven oder objektiven Klagehäufung weithin anerkannt, dass eine Teilaussetzung möglich ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 13 W 68/16 [Kart] -, AG 2017, S. 436 [438] = juris, Rn. 37; Kruis, in: KK-KapMuG, 2. Auflage 2014, § 8, Rn. 49; Reuschle, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Bd. 13, 4. Auflage 2017, § 8 KapMuG, Rn. 31 ff.; Fullenkamp, in: Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage 2020, § 8, Rn. 23).
  • BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20

    Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl.

    Dem ist für diejenigen Fälle zuzustimmen, in denen über den Teil des Rechtsstreits, der von der Aussetzung nicht betroffen ist, durch Teilurteil (§ 301 Abs. 1 ZPO) entschieden werden kann oder über den gemäß § 145 Abs. 1 Satz 1 ZPO in einem getrennten Prozess verhandelt werden kann (OLG Celle, AG 2017, 436, 438; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZB 40/06, NJW-RR 2007, 456 Rn. 10).
  • OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19

    Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele

    Es ist aber für den Fall der subjektiven oder objektiven Klagehäufung weithin anerkannt, dass eine Teilaussetzung möglich ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 13 W 68/16 (Kart) -, AG 2017, S. 436 [438] = juris, Rn. 37; Kruis , in: KK-KapMuG, 2. Auflage 2014, § 8, Rn. 49; Reuschle : in Wieczorek/Schütze, ZPO, Bd. 13, 4.
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