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   OLG Schleswig, 01.12.2003 - 13 WF 187/03   

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https://dejure.org/2003,8439
OLG Schleswig, 01.12.2003 - 13 WF 187/03 (https://dejure.org/2003,8439)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.12.2003 - 13 WF 187/03 (https://dejure.org/2003,8439)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 13 WF 187/03 (https://dejure.org/2003,8439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Empfang von Kindergeld bei fehlender Empfangsbestimmung seitens der getrennt lebenden und subjektiv unterschiedlich leistungsfähigen Eltern

  • Judicialis

    EStG § 64 II 3; ; EStG § 64 III 3; ; EStG § 64 III 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung bei objektiv gleichen wirtschaftlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Scheidung - wer kriegt das Kindergeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    Dem ist etwa gedient durch bessere Gewähr für ein unmittelbares Zugutekommen des Kindergeldes (OLG Stuttgart - Beschluß vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 - NJW-RR 2010, 1014 f. = MDR 2010, 507 f. = AGS 2010, 198 f. = juris; OLG München a.a.O.), durch Auswahl des objektiv weitergehend leistenden bzw. durch gleichgewichtig geleistete Beiträge stärker belasteten Berechtigten (OLG Kiel - Beschluß vom 1. Dezember 2003 - 13 WF 187/03 - SchlHA 2004, 211 = OLGR Schleswig 2004, 62 f. = juris), durch Wahrung des Grundsatzes der Kontinuität (OLG Kiel a.a.O.) sowie durch Vermeidung der Belastung des bisherigen Beziehers durch etwaige Rückforderungen (OLG München a.a.O.).
  • OLG Celle, 11.01.2006 - 10 UF 342/05

    Zuständigkeit des Vormundschaftsgericht für die Bestimmung des Bezugsberechtigten

    Gegenteiliges kann schließlich auch dem angesprochenen Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 1. Dezember 2003 - 13 WF 187/03 - NJOZ 2004, 2145 ff nicht durchgreifend entnommen werden; soweit dort das Oberlandesgericht als Familiensache über die Beschwerde gegen eine Bestimmung des Kindergeldberechtigten entschieden hat, ist schon nicht ersichtlich, daß (auch) dort die Ausgangsentscheidung durch das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht (und nicht etwa - sachlich unzutreffend - als Familiengericht mit der Zuständigkeitsfolge nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. a. GVG) getroffen worden wäre; der in der Entscheidung - ohne weitergehende Begründung oder Auseinandersetzung mit der älteren gegenteiligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken aaO) - zum Ausdruck gebrachten Auffassung, daß mit der ausdrücklichen Bestimmung der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichtes in § 64 Abs. 2 EStG "funktionell" nicht das Vormundschaftsgericht, sondern vielmehr das Familiengericht gemeint sei, vermag sich der Senat - aus den bereits oben dargelegten Gründen - nicht anzuschließen.
  • OLG Schleswig, 31.03.2008 - 8 WF 41/08

    Kompetenzkonflikt: Zuständiges Gericht zur Bestimmung des Bezugsberechtigten für

    Der vom 4. Senat für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2003 (SchlHA 2004, 211) vertretenen Auffassung, herkömmlich sei mit "Vormundschaftsgericht" das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet worden, funktionell zuständiges Vormundschaftsgericht im engeren Sinne könne daher auch das Familiengericht sein, kann jedenfalls für die durch das Kindschaftsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 geschaffene, ab 1. Juli 1998 geltende Rechtslage nicht mehr zugestimmt werden: Der Gesetzgeber hat durch jenes Gesetz in vielen Bereichen die Zuständigkeiten des Familiengerichts und des Vormundschaftsgerichts neu geregelt und zur leichteren Abgrenzung der Zuständigkeiten die Begriffe "Familiengericht" und "Vormundschaftsgericht" als ergänzende, nicht aber einander überschneidende Begriffe verwendet (BT-Drucksache 13/4899, S. 72: "In welchen Fällen das Vormundschaftsgericht oder das Familiengericht zuständig ist, ergibt sich in der Regel aus den jeweiligen Vorschriften des BGB".).
  • OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12

    Bestimmung eines Elternteils zum Berechtigten desKindergeldanspruchs

    Insoweit wird teilweise die Auffassung vertreten, dass Kindergeld stehe vorrangig demjenigen zu, der die höheren wirtschaftlichen Leistungen zur Erfüllung des Kindesunterhalts erbringt, was in der Regel auf die Person zurückfalle, die das Kind in ihrer Obhut hat, es also betreut, erzieht und versorgt (sog. Obhutsprinzip, vgl.: Blümich-Treiber, a. a. O., Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 7; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.12.2003 - 13 WF 187/03 - zitiert nach Juris Rn. 10, das bei gleichwertigen wirtschaftlichen Unterhaltsleistungen dann aber den finanziell und wirtschaftlich schwächeren Elternteil bevorzugen will ).
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