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OLG Brandenburg, 22.12.2014 - 13 WF 305/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 24.09.2015 - 4 U 23/15
Inanspruchnahme des gerichtlichen Sachverständigen in einem Umgangsverfahren auf …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, wird sowohl in der Kommentarliteratur zu § 81 FamFG (…vgl. nur etwa Prütting/Helms, FamFG , 3. Aufl., § 81 Rn. 14 a) als auch in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen (aus jüngerer Zeit: Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 13.01.2015 - 10 WF 110/14; ders. Beschluss vom 26.06.2014 - 10 WF 71/14; OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2011 Az: II - 4 UF 256/11, 4 UF 256/11; KG Beschluss vom 08.12.2011 - 19 UF 128/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.2009 - 7 WF 1483/09) die Auffassung vertreten, es entspreche - unabhängig vom Unterliegen und Obsiegen der Beteiligten (a.A. soweit ersichtlich nur: Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4. Familiensenat, Beschluss vom 22.12.2014 - 13 WF 305/14) - in Sorge- und Umgangssachen regelmäßig der Billigkeit, die Gerichtskosten einschließlich eventueller Auslagen zwischen den Eltern hälftig zu teilen und eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht anzuordnen. - OLG Brandenburg, 10.07.2019 - 13 WF 106/19
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Nach dem vom Senat in ständiger Übung angelegten strengen Maßstab (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2014 - 13 WF 305/14 -, BeckRS 2015, 02059) entspricht es nur für die Fälle der Erledigung der Hauptsache regelmäßig der Billigkeit, die Kosten in Sorge- und Umgangssachen unter den Eltern aufzuheben.