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   OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18   

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OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18 (https://dejure.org/2018,6279)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2018 - 13 WF 45/18 (https://dejure.org/2018,6279)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2018 - 13 WF 45/18 (https://dejure.org/2018,6279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Container-Signatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Verbots der gleichzeitigen Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur; Zulässigkeit einer Container- oder Umschlagsignatur für mehrere ein Verfahren betreffende Dokumente

  • Anwaltsblatt

    Art 20 GG, § 130 ZPO, § 4 ERVV
    Kein Verbot der Containersignatur bei Ausdruck samt Versandverzeichnis

  • BRAK-Mitteilungen

    Zum Verbot der Container-Signatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ERVV § 4 Abs. 2
    Umfang des Verbots der gleichzeitigen Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 20 GG, § 130 ZPO, § 4 ERVV
    Kein Verbot der Containersignatur bei Ausdruck samt Versandverzeichnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschränkende Auslegung des Verbots der Container-Signatur gem. § 4 Abs. 2 ERVV

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 20 GG, § 130 ZPO, § 4 ERVV
    Kein Verbot der Containersignatur bei Ausdruck samt Versandverzeichnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1482
  • MDR 2018, 761
  • FGPrax 2018, 142
  • NJ 2018, 208
  • MMR 2019, 46
  • K&R 2018, 406
  • AnwBl 2018, 300
  • AnwBl Online 2018, 430
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18
    Der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; 69, 381, 385; 79, 372, 378; 88, 118, 124; 110, 339, 342; 112, 185, 207; 122, 248, 271; 136, 382, 393).

    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 10, 264, 268; 60, 253, 268 f.; 77, 275, 284; 88, 118, 123 f.; 112, 185, 207).

    Form- und Fristerfordernisse dienen damit sowohl der Rechtssicherheit als auch der Verfahrensbeschleunigung (vgl. BVerfGE 88, 118, 124; 93, 99, 108).

    Darin findet die Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers ihre Grenze (BVerfGE 88, 118, 124 f.).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18
    Ebenso wie Art. 19 IV 1 GG, dessen Anwendungsbereich auf die vollziehende Gewalt beschränkt ist, garantiert sie vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (BVerfGE 122, 248, 270 f.).

    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind (BVerfGE 122, 248, 271).

    Der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; 69, 381, 385; 79, 372, 378; 88, 118, 124; 110, 339, 342; 112, 185, 207; 122, 248, 271; 136, 382, 393).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18
    Der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 42, 128, 130; 44, 302, 305; 52, 203, 207; 69, 381, 385; 79, 372, 378; 88, 118, 124; 110, 339, 342; 112, 185, 207; 122, 248, 271; 136, 382, 393).

    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 10, 264, 268; 60, 253, 268 f.; 77, 275, 284; 88, 118, 123 f.; 112, 185, 207).

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 573/18

    Einreichung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument bei Gericht;

    Bei verfassungskonformem Verständnis erfasse sie nicht mehrere elektronische Dokumente, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden (vgl. OLG Brandenburg NJW 2018, 1482, 1483 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen Zwischenurteil vom 10. Oktober 2018 - L 2 R 117/18 - juris Rn. 30 ff.; Spitz jurisPR-ITR 21/2018 Anm. 6).

    Dass ihr Prozessbevollmächtigter gleichwohl auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW 2018, 1482, 1483 ff. mit ablehnender, auf das anwaltliche Haftungsrisiko hinweisender Anmerkung von Müller) vertraut hätte, macht die Beklagte schon nicht geltend.

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Zwar soll das Verbot der Container-Signatur nach einem Beschluss des OLG Brandenburg vom 6.3.2018 (13 WF 45/18) einer auf sein Regelungsziel bezogenen einschränkenden Auslegung bedürfen, um nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG zu verstoßen.
  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Das gilt auch dann, wenn sich die Container-Signatur nur auf elektronische Dokumente bezieht, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt würden (aA Brandenburgisches OLG 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - Rn. 18 ff.; offengelassen zu § 65a SGG von BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 6) .
  • LAG Hessen, 18.10.2018 - 11 Sa 70/18

    § 130a Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV

    Darüber hinaus ist die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - der Ansicht, das Verbot der Container-Signatur des § 4 Abs. 2 ERVV bedürfe der teleologischen Reduktion.

    Das gilt auch dann, wenn sich die Container-Signatur nur auf elektronische Dokumente bezieht, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden (BAG 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 6; BVerwG 7. September 2018 - 2 WDB 3/18 - Rn. 8; offengelassen von BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 6 zu § 65a SGG; anders Brandenburgisches OLG 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - Rn. 18 ff.) .

  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 14 U 52/18

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter

    Ebenso wenig vermag sich der Senat der vom OLG Brandenburg (Beschluss vom 06.03.2018, Az.: 13 WF 45/18, Tz. 8 - zit. nach juris) vertretenen Ansicht anzuschließen, wonach § 4 Abs. 2 ERVV einer auf sein Regelungsziel bezogenen einschränkenden Auslegung bedürfe, um nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip zu verstoßen.

    Nach dieser Rechtsprechung, die in der Literatur auf Kritik gestoßen ist ( von Selle, in< BeckOK ZPO, § 130a Rn. 15; Müller, NJW 2018, 1485 [OLG Brandenburg 06.03.2018 - 13 WF 45/18] ; Mardorf, jM 2018, 228; Plum, NJW 2018, 2224), dürfe die Zulässigkeit eines Rechtsmittels dann nicht verneint werden, wenn die Container-Signatur die Überprüfung der Authentizität und Integrität der zur Einlegung des Rechtsmittels übermittelten elektronischen Dokumente zulasse.

  • BSG, 20.03.2019 - B 1 KR 7/18 B

    Versorgung mit Human-Immunglobulinen im Wege einer Off-Label-Versorgung zur

    Es erfasse verfassungskonform nicht mehrere elektronische Dokumente, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden (vgl OLG Brandenburg Beschluss vom 6.3.2018 - 13 WF 45/18 - NJW 2018, 1482 = Juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 7.8.2018 - 3 Sa 213/18 - Juris RdNr 43, jeweils zu § 130a ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen Zwischenurteil vom 10.10.2018 - L 2 R 117/18 - Juris RdNr 30 ff; Spitz, jurisPR-ITR 21/2018 Anm 6).
  • BVerwG, 07.09.2018 - 2 WDB 3.18

    Anwaltsverschulden; Berufungsfrist; Containersignatur (Umschlagsignatur);

    Der Senat neigt nicht zu der Auffassung, dass § 4 Abs. 2 ERVV aus verfassungsrechtlichen Gründen dann einschränkend auszulegen ist, wenn ein Rechtsschutzsuchender elektronische Dokumente mit einer Containersignatur verbindet, die sämtlich ein Verfahren betreffen und nach dem Eingang bei Gericht zusammen mit den bei der Übermittlung angefallenen Informationen und mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt sowie zu den Gerichtsakten genommen werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2018 - 13 WF 45/18 -, NJW 2018, 1482 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18

    Beweisverteilung für das Verfahren vor und nach Errichtung einer baulichen

    Allerdings soll das Verbot der Container-Signatur nach einem Beschluss des OLG Brandenburg vom 06.03.2018 (13 WF 45/18 - juris, RdNr. 9 ff.) einer auf sein Regelungsziel bezogenen einschränkenden Auslegung bedürfen, um nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG zu verstoßen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

    c) Zwar soll das Verbot der Container-Signatur nach einem Beschluss des OLG Brandenburg vom 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - Rn. 10 ff. - einer auf sein Regelungsziel bezogenen einschränkenden Auslegung bedürfen, um nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG zu verstoßen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18

    Voraussetzungen einer rechtswirksamen elektronischen Berufungseinlegung

    Zwar soll das Verbot der Container-Signatur nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg (Beschluss vom 06. März 2018 - 13 WF 45/18, juris) einer auf sein Regelungsziel bezogenen einschränkenden Auslegung bedürfen, um nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz zu verstoßen.
  • LAG Hessen, 14.02.2020 - 10 Sa 1031/19

    1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18

    Anforderungen an die Form der Berufung und der Berufungsbegründung

  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 9 UF 244/19

    Wirksame Einreichung einer Beschwerdeschrift auf unsicherem Übermittlungsweg nur

  • LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18

    Die Gerichte trifft auch unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2018 - L 2 R 117/18

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 15 U 96/18

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an eine qualifizierte Container-Signatur ab

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2018 - L 2 R 117/18

    Rentenversicherung

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